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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

Nadine1978

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1

Sonntag, 5. September 2010, 19:58

FRISTLOSE KÜNDIGUNG DER WOHNUNG... darf mein vermieter das????

Hallo ich hab mal wieder ein großes problem.hoffe mir kann jemand helfen.
Also mein vermieter hat mir die fristlose kündigung geschickt zum 15.9. weil ich durch das wenige harz4 noch nicht die gesamten betriebskosten 2008 bezahlen konnte und weil mein freund angeblich dauernd bei mir wohnen würde und dies nicht mehr tragbar wäre für ihn. Ich hab jeden Monat meine Miete+Nebenkosten pünktlich überwiesen. Da laut Arge die Wohnung nicht angemessen ist für mich und chris zahlen die nur den grundsatz und ich den rest.Die Betriebsnebenkostenabrechnung von 2009 liegt bei der Arge zur überprüfung,und das dauert seine zeit. ?( die betriebskosten für 2008 trägt zur hälfte mein ex (wenn er mal zahlen würde) ich habe sogar nach einen gespräch mit meinen vermietern ein dauerauftrag angelegt damit es vom tisch ist, aber das intressiert irgendwie nicht. nu meine Frage DARF DER MIR FRISTLOS KÜNDIGEN!!!!!!!! weiß irgendwie nicht weiter ;( ;( ;( ich versuch schon alles das ich bezahlen kann aber zaubern kann ich auch nicht. Termin hab ich schon bei meinen anwalt.Der Vermieter macht mir momentan das leben zur hölle es werden private dinge über mich an dritte und vierte weitergegeben. Ich habe schon genug streß mit mein ex- mann wegen scheidung und sorgerecht und jetz knallt der vollpfosten och noch durch, also langsam kotzt es mich an sorry :hajduk :hajduk :hajduk

Sandor

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2

Sonntag, 5. September 2010, 21:29

Hallo Nadine,

übersteigt der gesamte rückständige Betrag den Betrag einer Monatsmiete? Wenn dem so ist, ist die außerordentliche fristlose Kündigung seitens des Vermieters erstmal rechtens. Du kannst aber recht schnell die Kündigung unwirksam machen, in dem Du die Aussenstände komplett ausgleichst.

Das Du einen Termin bei einem Anwalt hast, ist gut. Vielleicht sollte dieser einfach mal Kontakt zu Deinem Vermieter aufnehmen und versuchen, die Aussenstände bspw. einvernehmlich über eine Zahlungsvereinbarung zu regeln. Der Termin beim Anwalt sollte aber recht zeitnah sein, nach Möglichkeit vor dem 15.9..

Grüße,

Sandor

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Nadine1978 (05.09.2010)

Nadine1978

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3

Sonntag, 5. September 2010, 23:18

also der betrag der offenen betriebskostenabrechnung ist weniger als der betrag einer monatsmiete.Mit den vermieter besteht kein kontakt. es waren mehrere gespräche und er weiß das ich ein dauerauftrag gemacht habe um den betrag so schnell wie möglich zu begleichen.
also darf er mich mit kind auf die straße setzen????? ?( ich bin nicht die erste die das mit den erlebt. er denkt er ist gott 8|

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Benghee

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4

Montag, 6. September 2010, 07:35

Hallo Nadine,

selbst für Menschen die meinen sie wären Gott gibt es Gesetze ;) wie für uns anderen auch :D .
Aber mal was anderes .... kannst du für deine monatlichen Nebenkosten nicht etwas mehr zahlen damit am Ende des Jahres nicht ein so großer Betrag an zu zahlenden Nebenkosten entsteht?

Somit zahlst du zwar monatlich mehr hast aber dafür nicht den ganzen Batzen auf einmal....

Liebe Grüße
Benghee
" Die Realität ist nur eine Illusion,
wenn auch eine sehr hatnäckige."
Albert Einstein


Moni42

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5

Montag, 6. September 2010, 08:15

übersteigt der gesamte rückständige Betrag den Betrag einer Monatsmiete? Wenn dem so ist, ist die außerordentliche fristlose Kündigung seitens des Vermieters erstmal rechtens.

Zitat von Nadine 1978=betrag der offenen betriebskostenabrechnung ist weniger als der betrag einer monatsmiete.

soweit ich das sehe, ist die Kündigung dann nicht gerechtfertigt

Sandor

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6

Montag, 6. September 2010, 09:02

Wem dem so ist, ist die Kündigung tatsächlich nicht gerechtfertigt. Aber selbst wenn sie es wäre, kann er Dich nicht so einfach auf die Straße setzen. Wenn Du am 15.9. nicht ausziehst, muss er erstmal Räumungsklage einreichen. Das dauert... Und gehen wir im übelsten Falle davon aus, dass er Recht bekommt, selbst dann hast Du noch die Möglichkeit, Dich an das Wohnungsamt der Kommune zu wenden. Mutter mit Kind werden die nicht so einfach auf die Straße setzen lassen. Die haben dann immer noch die Möglichkeit der "Einweisung", d.h.die Kommune kann Deinen Vermieter dazu "zwingen", Dich dort wohnen zu lassen, da ansonsten Obdachlosigkeit droht. Oder aber das Wohnungsamt besorgt Dir eine andere Bude.

Aber, wie gestern schon gesagt, geh zum Anwalt... Ganz schnell... Besser ist das!

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Nadine1978 (06.09.2010)

Nadine1978

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7

Montag, 6. September 2010, 09:54

Aber mal was anderes .... kannst du für deine monatlichen Nebenkosten
nicht etwas mehr zahlen damit am Ende des Jahres nicht ein so großer
Betrag an zu zahlenden Nebenkosten entsteht?


ich zahle schon ca 600 eus für 96qm. das heißt ich zahle schon mehr hatte vorher 570eus. nur komisch das ich jetz ne betriebskostenabrechnung bekommen habe wo ich nur 178 nachzahlen muss und nicht wie 2008 551eus.an der wohnsituation hat sich aber nix geändert . Mit der aussage der hausverwaltung ''ja die nebenkosten für das grundstück für 2008 wären so hoch gewesen also mussten sie das auf die mieter umlegen....'' nach aussage einer mitmieterin will er mir wenn ich bis zum 15.9. nicht raus bin das wasser abdrehen... wie gesagt ich habe KEINE mietschulden. Miete wurde immer nachweislich pünktlich bezahlt.

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8

Montag, 6. September 2010, 13:15

Dann hätte ich die Nebenkostenabrechnung aber mal überprüfen lassen bevor ich sie zahle. Alles braucht ja der Mieter nicht übernehmen.

Aber wieso bewohnt ihr zu zweit 96 qm? Das wird doch sicher die ARGE nicht übernehmen?

Also meine Wohnung ist noch etwas kleiner als deine und ich habe 3 Kinder! Und an Nebenkosten zahle ich 56 Euro! OK für Heizung noch 86 und für Strom, ca. 100. Wieso mußt du 600 Euro Nebenkosten zahlen? Oder ist das mit miete?

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Nadine1978 (06.09.2010)

Nadine1978

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9

Montag, 6. September 2010, 13:43

also ich habe die wohnung gemietet da stand ich noch im arbeitsverhältniss und da war die miete auch noch nicht so hoch.2009 bin ich ins hartz4 gerutscht. es gab die option ausziehen in ne kleinere wohnung oder draufzahlen. also die arge übernimmt den grundsatz und ich zahle den rest aus eigener tasche.bin auch bis jetz immer über die runden gekommen. meine kaltmiete sind 400 + 195 € nebenkosten.ich bekomme 596€ hartz4 und 162€ wohngeld + 184 kindergeld , unterhalt bezahlt der kindsvater nicht für mein sohn.Da ich seit kindesbeinen an erzogen bin zu sparen oder bzw nicht in luxus leben geht es eigentlich ganz gut. mein freund unterstützt uns auch soweit wie er kann. freund wohnt nicht mit in der wohnung.

:) EIN LICHTBLICK :)
komme grad von meinen anwalt der mir sagte die kündigung ist nicht rechtens da ich ratenzahlungen bzw dauerauftrag wegen den offenen betriebskosten gemacht habe und ich schon ein teil davon bezahlt habe und ich keine mietschulden habe.außerdem mußte ich eine selbstanzeige bei der arge machen weil ja mein vermieter in der fristlosen geschrieben hat ''mein freund würde seit 2009 bei mir wohnen'' obwohl das nicht stimmt. er bleibt meistens 4-5 wochen und dann schläft er wieder bei seinen eltern. da mein vermieter aber ein schwein ist hab ich die selbstanzeige auf anraten meines anwaltes gemacht und die aussage meines vermieters dementiert. da der die meiste zeit im ausland lebt kann er dies auch nicht beweisen.
naja wie gesagt es ist nur ein lichtblick denk mal er macht mir das leben jetzt richtig zur hölle.
Arge unterstützt mich soweit wie sie können muss morgen um 8uhr zum fallmanager. mal sehn was da raus kommt. :wacko: :wacko: