Hi Zicke

...
... ich kenn ja Deine Situation nu ein bisschen aus Erzählungen ... ihr tut euch ja beide noch etwas schwer damit und die Großeltern tun ihr Übriges dazu

... erstmal ... viele Kinder sind nach dem Umgang 1-2 Nächte unruhig und weinerlich ... sie haben ja auch einiges zu verarbeiten ... im Laufe der Zeit und der Gewöhnung an die Regelmäßigkeit legt sich das ... bleib tapfer
... das Umgangsrecht
§ 1684 BGB ... sagt nur aus, dass es ein Recht und eine Pflicht gibt ... den Ermessensspielraum klären die Eltern ... oder ... wenns nicht anders geht ... das Gericht ... eine gängige Regelung sind 14-tägige Wochendaufenthalte und hälftige Ferien ... eine Altersbegrenzung gibts da nicht
... in eurem Fall ist eine private Regelung für den Umgang ausreichend ... er findet ja statt ... nehmt mit Hilfe des JA eine private außergerichtliche Umgangsregelungsvereinbarung auf und halt sie schriftlich fest ... was ihr da vereinbart, ist eure Sache ... die Vereinbarung sollte sich am Kindeswohl orientieren ... aber Dein Ex fordert da nichts Außergewöhnliches, sondern hält sich an übliche Richtlinien ...
... ich hoffe, ihr findet eine einvernehmliche Regelung und die Situation zu den Großeltern entspannt sich auch wieder ...
liebe Grüße
Waltraud
Es haben sich bereits 3 Gäste bedankt.