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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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manchmal

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nein

2%

ja

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von mona84

rhiananeakamea

unregistriert

1

Dienstag, 11. Januar 2011, 15:48

Neue Regelung

Höhe der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts

Die Regelleistung deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Sie
berücksichtigt den Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege,
Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des
täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur
Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben. Darüber hinaus gibt es in
bestimmten Fälle Leistungen für Mehrbedarfe.

Es gelten folgende Regelleistungen (Stand Januar 2010):
359 Euro für Alleinstehende = 100% gem.§ 20 Abs. 2 SGB II, 323 Euro für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft = 90% gem. § 20 Abs. 3 SGB II, 215 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren = 60% gem. § 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB II, 251 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren = 70% (befristet bsi 31.12.2011 gem. § 74 SGB II) und 287 Euro für Kinder von 14 bis 17 Jahren = 80% gem. § 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB II.

Kann mir bitte jemand erklären, wo der Harken liegt bei der neuen Regelung bzw auf was ich bei meinem neuen Antrag achten muss?
Liebe grüße....

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pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Dienstag, 11. Januar 2011, 21:10

Hallo Anne ...

... dies ist Stand der *alten* und aktuellen Sätze ... schau mal in Deinen Bescheid :rolleyes: ... stell einfach Deinen Folgeantrag ... es ändert sich nix ... solange der Bundesrat sich nicht einig ist 8) ... alle geplanten Änderungen wurden bisher abgelehnt ... wenn Du einen Folgeantrag stellen musst, tus wie bisher ... eventuelle Änderungen werden von den Argen automatisch angepasst ...

lg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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