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airam
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6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

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von mona84

heks7

Anfänger

Beiträge: 1

Wohnort: Großschönau

1

Sonntag, 20. Februar 2011, 15:31

alleinerziehend trotz gemeinsamen Sorgerechts?

Hallo,

der Vater meiner Tochter und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter. Wir leben aber getrennt, unsere Tochter lebt bei mir und wird zu 90% von mir allein versorgt, betreut und erzogen. Gelte ich nun bei Hartz IV als alleinerziehend (es geht mir um den Mehrbedarf für Alleinerziehende)? Im SGB II wird der Schwerpunkt darauf gelegt, dass ich mit meiner Tochter allein lebe - was ich ja tue. Dennoch bin ich mir bei der Auslegung der Definition etwas unsicher. Weiß hier jemand eine richtige Antwort?

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Sonntag, 20. Februar 2011, 17:00

Hallo heks7 ...

... das gemeinsame Sorgerecht hat nichts damit zu tun ... ob man nach dem SGB 2 als alleinerziehend gilt ...

... alleinerziehend und damit anspruchsberechtigt für den Mehrbedarf gilt ... wenn Hilfeempfänger, die sich alleine ohne eine andere erwachsene Person im Haushalt um die Pflege und Erziehung ihres Kindes kümmern ... sobald sich auch andere volljährige Personen, wie Eltern, Großeltern oder Verwandte für mindestens gleiche Teile des Tages mit der Erziehung und Pflege des Kindes kümmern, gilt ein Hilfeempfänger nicht mehr als alleinerziehend ... Probleme mit dem Mehrbedarf für Alleinerziehende kann es dann geben, wenn ein neuer Lebensgefährte/Lebensgefährtin im gleichen Haushalt lebt ... selbst wenn diese/r ebenfalls Anspruch auf ALG II hätte ... da muss nachgewiesen werden ... dass diese/r nichts mit der Erziehung des/der Kind/er zu tun hat ...

vg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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Benutzer die sich bedankten:

heks7 (21.02.2011)

ingdeti

Anfänger

Beiträge: 12

Danksagungen: 9

Wohnort: Sauerland

Beruf: Erzieherin

3

Montag, 21. Februar 2011, 10:57

Hallo Heks7!!! 8)
Ich habe auch mit meinem ex das gemeinsame sorgerecht aber wir leben nicht mehr zusammen.
Ich kenne mich mit diesen Gesetzmäßigkeiten bzgl Hartz 4 zwar nicht aus aber mein gefühl sagt du lebst alleine mit deinem Kind also bist du auch soweit alleine verantwortlich...somit stehen dir dann sicher auch entsprechende Gelder zu....Ich wünsche dir das sich all deien Fragen klären u du auch Ruhe in euer Leben bekommst...Alleinerziehend zu sein kann auch sehr schön sein...uns DREi hat es irgendwie zusammengeschweißt....Natürlich vorausgesetzt Finanzielle Probleme können beseitigt bzw geklärt werden
was bei mir nach langem hin u her dann der fall war...
LG Ingdeti :) :) :)

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Benutzer die sich bedankten:

heks7 (21.02.2011)

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 184

Danksagungen: 2019

4

Montag, 21. Februar 2011, 17:56

Das wäre ja ein Ding, wenn alle mit gemeinsamen Sorgerecht, aber getrennt lebend und eben einer allein erziehend, nicht als genau das gelten würde.

Aber es gibt ja vieles was nicht verständlich ist, aber zum Glück nicht das.

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