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von mona84

buwa

Fortgeschrittener

Beiträge: 110

Danksagungen: 72

Wohnort: Amberg

11

Dienstag, 22. Februar 2011, 20:04

Hallo Sylvia,

auch mein Ex hat sich nach mehr als 20 Jahren Ehe von mir getrennt. Er hat sich an der Erziehung der Kinder ungefähr so intensiv beteiligt wie dein Ex. Dies hat zur Folge, dass weder meine Großen (24, 22 und 21 Jahre) noch mein Nachzügler (9 Jahre) Kontakt zu ihm haben oder wollen. Im Gegensatz zu der hier vorherrschenden Meinung, dass Kontakt unbedingt von den betreuenden Elternteil gefördert und gefordert werden muss, sehe ich dies etwas anders. Ich halte es für wesentlich wichtiger, dass die Kinder bei einem Elternteil aufwachsen, der sein Leben selbstbestimmt in die Hand nimmt. Diese Demütigung, welche die Kinder durch das permanente Desinteresse des anderen Elternteils erfahren, kann keinesfalls besser sein, als wenn der Kontakt abgebrochen wird. Ich fahre damit gut, auch wenn ich so gut wie immer für meinen Jüngsten da sein muss. Nur in Notfällen springt eine meiner Großen ein.

Meine Trennung liegt mittlerweile 3 Jahre zurück und mein Jüngster entwickelt sich prächtig.

Liebe Grüße

Brigitte

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sunny2012

Schüler

Beiträge: 50

Danksagungen: 83

Wohnort: Dortmund

12

Donnerstag, 10. März 2011, 08:58

Hallo zusammen,

ich danke euch für eure Beiträge.

Das "Wochenendfiasko" ist inzwischen fast 3 Wochen her. Seitdem hat sich der Vater nicht einmal bei mir oder seinen Söhnen gemeldet! Ist das nicht traurig???!!! So ein feiger Kerl! Auch seine Mutter und sein Bruder lassen seitdem nix von sich hören. Ich wollte die Oma ja mal wieder anrufen (wieso muss ich das eigentlich immer machen und nicht sie??), aber mein Großer sagte sinngemäß, ich solle es lassen, da sie sich noch immer nicht nach seinem Zeugnis (es war das erste auf der weiterführenden Schule) erkundigt hätte. Das gabs vor einem Monat! Für ihn wäre es so, als würde man an seinem eigenen Geburtstag die Freunde anrufen um sich die Glückwünsche selbst abzuholen.

Die Wochenendregelung (was heißt Regelung? Ich war ja froh, dass die Kinder ab und zu mal von ihrem Vater für eine Nacht abgeholt wurden), hat sich also mal wieder erledigt.
Wenn ich mal etwas mit meinem neuen Partner am WE vorhabe, weil seine Kinder bei der Ex sind, muss ich also immer meine Eltern einspannen.

Es ist so, wie ich es im letzten Sommer prophezeit habe: seine Beteuerungen, die Kinder stünden an erster Stelle, sind total hinfällig. Seine Neue und ihr gemeinsames(?) Ungeborenes sind erstrangig. Die "alte" Familie wurde ausgelöscht, die neue tritt an die Stelle. Alte Frau wird durch neue ersetzt, "große" Kinder durch kleine Babys. Omas Interesse an ihren Enkels schwindet, da das Baby viel interessanter ist.
Vielleicht ist es ja schon geboren. Wir wissen von nix.

Mein neuer Partner hilft mir heute, das Haus von "seinen" Resten zu entmüllen. Alte Anzüge, Briefmarkenalben, Klamotten, Videorekorder,etc. stapeln sich auf dem Dachboden. Früher wurden alle Kartons immer aufgehoben, jetzt wurde ein großer Anhänger gemietet. Weg damit! Ich brauche wieder Luft!

Klar brauchen Kinder ihren Vater. Aber die ständigen Enttäuschungen sind für sie schlimmer als der Verzicht!Es ist wie in einer bröckelnden Beziehung, in der sich ein Partner immer wieder Hoffnungen macht auf einen Neuanfang. Dieses Hin und Her ist schlimmer als ein klarer Schlussstrich.
Natürlich möchte ich nicht, dass die Kinder auf ihren Vater verzichten, aber ich will sie vor Enttäuschungen bewahren. Ich merke, solange sie nix von ihm hören, ist alles gut. So kehrt Ruhe ein. Vielleicht sind sie später alle in der Lage, ein angemessenes Verhältnis zueinander zu entwickeln. Momentan sehe ich eher schwarz.

Ich glaube, "er" hat vor, im Sommer mit seiner neuen Familie, seiner Mutter und seinem Bruder zur See zu fahren. Wahrscheinlich wollte er unsere gemeinsamen Kinder mitnehmen (keine Ahnung, er sagt ja nix).
Oma als Babysitter, Bruder zum spielen für die Großen. Toll, da muss ich ja Angst haben, dass meine Jungs jeden Moment wieder vor der Tür stehen, wenn es nicht klappt!
Außerdem wollen sie lieber mit mir, meinem Neuen und dessen KIndern zum Camping.
Absprache? Fehlanzeige!

Mannometer, ist das alles kompliziert!

Sylvia

leonies_mum

unregistriert

13

Donnerstag, 10. März 2011, 09:18

Zitat

wenn er nicht in der Lage ist die Kinder an "seinen WE" zu betreuen, wird eine Aufsichtsperson bezahlt und die Kosten geteilt.
Moin,
ähm wo hast du denn das her? Vor allem aus welcher Rechtsgrundlage entnimmst du diese Aussage. Im umgangsrecht gibts keine bezahlten Begleitpersonen. Es gibt maximal Verfahrenpfleger und Begleitete Personen die vom Gericht bestimmkt werden können. Alles andere entsprich nicht dem Familienrecht.

Zitat

m Gegensatz zu der hier vorherrschenden Meinung, dass Kontakt unbedingt von den betreuenden Elternteil gefördert und gefordert werden muss, sehe ich dies etwas anders.
Moin,
wusstet ihr das das StGb sogar hier Strafen bei Kindesentziehung vorsieht ? Nein ?

§ 235 StGb
Entziehung Minderjähriger

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger

1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern.
(5) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Ich bin Absolut kein Verfächter des umgangsrechts und die Art und weise wiesie im BGB Formuliert ist, aber ich warne euch damit dagegen zu Arbeiten das kann nach hinten los gehen, da spreche ich aus eigener erfahrung.
Es ist immer die Pflicht den umngang zu fördern, wenn er dennoch scheitert ist das ne andere Sache, aber einfach nix tun , könnte nach hinten los gehen oder viel Geld kosten, ich habs am eigenen leib erlebt. Und der KV meiner Tochter kümmert sich noch weniger als , garnicht. Klagt abe wie ein wilder und bekommt jedesmal Recht. Sogar mit StgB diesbezüglich wurde ich konfrontiert.
lg

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