Hallo!
für eine Wohnung hab ich mich schon beworben, geh ich richtig der Annahme, das wenn die Zusage des Vermieters kommt dass ich dann dort sofort einziehen könnte?
Das kommt auf die jeweiligen Mietverträge an. Ist das Haus, in dem Ihr wohnt, gemietet? Wenn ja, stehst Du im Mietvertrag? Wenn ja, hast Du Dich natürlich daran zu halten. Das muss geklärt werden. Naja, und dann kommst natürlich auf den Mietbeginn für die neue Wohnung an. Erhälst Du Hartz IV? Elterngeld? Wenn Hartz IV rate ich Dir, den Mietvertrag mit der Arge abzustimmen. Naja, das weisst Du ja sicher...
Mir fehlen aber die Grundaustattung....ein Bett, Kleiderschrank, Küche, Esstisch und Stühle, Couch...TV(?) halt eben das alles...
"Ein Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung besteht grds nur bei einer Erstanmietung, nicht etwa bei einem Umzug. Zudem muss etwa die Neugründung eines Haushalts, Schwangerschaft, Geburt oder ein vergleichbarer Einschnitt in den persönlichen Lebensverhältnissen gegeben sein.
Zur Erstausstattung der Wohnung gehören Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte, wie Kühlschrank, Herd, Waschmaschine. Die ARGE kann bei der Erstausstattung eine Pauschale auszahlen oder auch Sachleistungen erbringen."
Ich denke auch, Du solltest Dich in jedem Fall an eine Beratungsstelle (z.B. Caritas, Diakonie, etc.) wenden.
Außerdem baldmöglichst einen Termin bei der ARGE machen.
Gruß
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