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von mona84

jabuka

Anfänger

Beiträge: 4

Wohnort: Hessen

1

Freitag, 7. Oktober 2011, 23:53

Aufenthaltsvisum durch ein deutsches Kind?

Kennt sich jemand mit diesem Thema aus,oder hat jemand auch Erfahrungen gemacht?

Meine Geschichte ist lang und unschön...manchmal kann ich gar nicht glauben das es Wirklichkeit ist,mein Leben und das Leben meiner Kinder...auch wenn ich mir so sehr wünsche aus diesem Alptraum aufzuwachen......



Mein jüngster Sohn ist 7 Monate alt,und sein Vater ist ein Bürger aus dem Ex Jugoslavien.Wir leben in Scheidung und das obwohl wir gerade mal ein paar Monate zusammen gelebt haben.In dieser Zeit bin ich auch Schwanger geworden.Es hätte alles so schön werden können,aber ich bin nur angelogen wurden,von Anfang bis zum bitteren Ende.Ich wurde finanziell ausgenutzt,belogen betrogen und erniedrigt.Naja alles ist meine Schuld,war einfach zu naiv und gutgläubig..

Aber die ausmasse meines Problemes sehe ich erst jetzt,denn wir haben immerhin ein Kind zusammen,und obwohl die Scheidung läuft,er keinen Unterhalt zahlt,mich stalkt und bedroht hat dieser Mann nun das Recht aud ein Visum das er in Deutschland bleiben darf.

Das Gericht hat mir das alleinige Aufenthaltsbestimmungrecht zugesprochen,denn er drohte mir den kleinen einfach mit in sein Heimatland zu entführen.Ich habe beim Jugendamt einen Antrag auf begleiteten Umgang gestellt,der ist auch genehmigt worden,so kann er alle 2 Wochen den Kleinen da unter Aufsicht für 1,5 Stunden sehen.

Ich habe so sehr Angst vor der Zukunft,mag gar nicht daran denken das er evtl. ein Visum für immer bekommt,denn er hat mir das Leben zur Hölle gemacht.

Kann mir jemand helfen,einen guten Rat geben?Was wird mich wohl erwarten in den nächsten Tagen,Wochen, Monaten,Jahren.....????

feels

Meister

Beiträge: 964

Danksagungen: 653

Wohnort: Leipzig

Beruf: Ingenieur für Technische Gebäudeausrüstung

2

Samstag, 8. Oktober 2011, 06:36

Hallo Jabuka,
Du wirst es nicht glauben, aber Deine Geschichte bzw. Deine Situation ist kein Einzelfall und auch nichts ungewöhnliches. Genau kenne ich mich in solchen Rechtslagen nicht aus, aber wenn ich mir die Rechte und Pflichten von Vätern hier in Deutschland betrachte, erscheint es mir doch logisch, dass er ein dauerhaftes Visum für Deutschland bekommt! Es geht hierbei um das Recht des Kindes, den Umgang mit dem Vater wahrnehmen zu können. So schlimm das für Dich vielleicht klingen mag, aber damit wirst sicher lernen müssen umzugehen. Was Deine Ängste betrifft, der Vater könnte mit eurem Kind in seine Heimat gehen, ja! Jedoch macht er sich nach deutschem Recht damit strafbar! In meinem Freundeskreis gibt es einen ähnlichen Fall! Der Vater hat die östereichische und deutsche Staatsbürgerschaft, somit auch das Kind! Jedoch hat damals bei ihm doch mal der gesunde Menschenverstand gesiegt, denn wenn er das Kind einfach mitgenommen hätte, wäre es Kindesentführung! Das JA meinte, sie können erst etwas tun, wenn etwas passiert wäre! Das heißt, sie finden das Kind schon und holen es zurück! Unglaublich in meinen Augen! Das Risiko war für ihn am Ende zu groß, in Haft zu gehen! Kindesentführung ist kein Kavaliersdelikt!
Dir jetzt zu sagen, was auf Dich noch zukommen wird, ist schwierig als Außenstehender! Ich kann Dir und dem Vater nur Raten, einen Weg zu finden, der stets das Wohl Eures Kindes im Auge hat. Du wirst eine Basis zum KV finden müssen, die sachlich ist und am Ende die Interessen Eures Kindes berücksichtigt! Deine persönlichen Erfahrungen solltest Du verarbeiten! Dabei würde ich mir auch professionelle Hilfe holen! Ich bin sicher, dass hier bei AE einige gibt, die Dir auch Kontaktadressen geben können.
Alles Gute für Euche!
LG der Feels
LG der Feels ;)

"...Es gibt nur einen Grund, warum Menschen nicht haben, was sie wollen: weil sie mehr an das denken, was sie nicht wollen. Achte auf Deine Gedanken, und achte auf die Worte, die Du aussprichst. Die meisten Menschen denken an das, was sie nicht wollen, und wundern sich, warum es ihnen wieder und wieder begegnet."(The Secret-Das Geheimnis)

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jabuka (08.10.2011)

Rick

m-admin a.D.

Beiträge: 264

Danksagungen: 527

Wohnort: Münsterland

Beruf: Ausfüllend ;-)

3

Samstag, 8. Oktober 2011, 09:48

Hi,

willkommen bei uns, ersteinmal :)

rechtlich gesehen, leitet sich sein aufenthalt gem. §28 AufentG ab, also wenn er sich nicht allzublöd anstellt, erhält er das recht hier zu bleiben. er darf nicht straffällig werden und an den § ist die auflage verbunden, dass er die personensorge wahrnimmt, also zumindest regelmässig umgang mit eurem kind hat. ich finde feels hat recht, es gibt beratungsstellen, wo du dir hilfe holen solltest.

Lg rick

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Benutzer die sich bedankten:

jabuka (08.10.2011)

jabuka

Anfänger

Beiträge: 4

Wohnort: Hessen

4

Samstag, 8. Oktober 2011, 22:20

Hm,naja erstmal vielen Dank für eure schnellen Antworten....ich kann es nicht ganz verstehn,aber ihr habt wahrscheinlich Recht...Straffällig geworden ist er nur im Strassenverkehr,hohe Busgelder,Fahrverbote usw.

2 x ist Nachts die Polizei gekommen,hat ihn mitgenommen wegen häuslicher Gewalt,Beleidigung Drohungen usw...aber das ist bestimmt noch nicht "schlimm genug".Ja ich glaube auch ich muss mich damit abfinden das alles so bleibt wie es ist...bald wird darüber entschieden od Visum oder nicht....

ich habe eine Sch....angst vor unsere Zukunft....



Bete jeden Tag zu Gott,das alles gut wird..........

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