Hallo Mrs. Junimond
Die Sache mit der Vergangenheit die Du anführst, mag vollkommen in Ordnung sein, für Deine Gefühlswelt - sprich, Daß Du einfach Sorge hast...
Rein faktisch aber ist es so Vergangenheit ist Vergangenheit, und die Gegenwart die Gegenwart ... hättest Du zu dem Zeitpunkt gehandelt, wo es Deines heutigen Erachtens her notwendig gewesen wäre, hättest Du evtl. das alleinige Sorgerecht ...
Die Ferienzeit selber aber, betrifft rein den Umgang - und der Umgang selber hat nichts aber auch gar nichts mit dem Sorgerecht zu tun !
Im hier und jetzt, (wo wir uns befinden derzeit) stehen ihm die Umgangszeit und auch anteilig die Ferienzeit zu ... da laut Deinem posting oben, die Umgangsregelung eine andere Stelle ist ... sehe ich gerade nicht was Du eigentlich nun willst ...
Ferienfahrten/reisen in der Ferienzeit, zählen zur Umgangszeit des anderen Elternteils ... Was während dieser Zeit unternommen wird, obliegt dem Umgangselternteil. Von daher finde ich es sogar (egal was vorher war) sogar gut, daß er rechtzeitig Bescheid sagt, um Dir die Möglichkeit zu geben erforderliche Impfungen durchzuführen (als Beispiel) ...
Deine Sorge selber, ob der langen Reise kann jeder nachvollziehen, andererseits auch das Gönnen der Reise wäre wünschenswert im Sinne des Kindes. Denn das das Kind sich unwohl fühlt, bei seinen Umgangszeiten ist nicht ersichtlich (anhand Deiner Vorpostings). Auch lange Reisen sind für Kinder oftmals ein Event wo sie lange von zehren....
LG airam