Hallo malu88
Ja das Gefühl der eigenen Kraftlosigkeit wird für einige bekannt sein, dafür suche Dir umgehend Hilfe (die gibt´s auch beim Hausarzt, bei neutralen Beratungsstellen usw.) ... es sind viele Baustellen bei Dir offen ... die alleine abzuarbeiten, kostet sehr viel Kraft und Mut ... aber auch Hilfe anderer ...
So ich habe mir Dein posting mehrmals durchgelesen, ich denke vielen anderen wird es auch so gehen ... im ersten Moment ein absolutes "Uff" ...
Das Du Dir bereits an vielen Stellen Hilfe gesucht hast, aber trotzdem wie ein Ochs vorm Berg stehst, gerade viele Fragen hast, unsicher, wütend und verbittert bist ... mehr wie verständlich ...
Ich versuche trotzdem die vielen Thematiken Deinerseits ein wenig aufzuschlüsseln
Eine langjährig erduldete Verletzung des eigenen Rechts auf Unversehrtheit ... so einfach wegschieben, klappt leider nicht. Körperliche Gewalt und somit auch psychische sind ein absolutes NO-GO ... aber, die Duldung einer solchen Situation ist ja oftmals keine Duldung, sondern eher eine Art Hörigkeit, Verletzheit und Angst offen dazu zu stehen ... Angst vor der Reaktion anderer ... Die Hoffnung, daß sich die andere Person evtl. doch einmal ändert ... usw.
Eine zeitliche Abfolge kurz zusammenzufassen ist sehr schwierig, auch oftmals kaum nachvollziehbar für nicht involvierte Personen (da eben nicht vor Ort) ... oftmals wirkt es oft auch "durcheinander", da viele Nebenschauplätze usw. ...
Das Deine Rückkehr und Dein Unvermögen Dich ihm entgegenzustellen und einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen, durch ein gemeinsames Kind nicht unbedingt erleichtert wird ... nachvollziehbar.
Allerdings wäre es besser gewesen gemeinsam mit dem Jugendamt, ab dem Zeitpunkt, wo er erneut den Kontakt zum Kind suchte, eine Umgangsvereinbarung zu treffen ... alleine der Satz
"Wir fingen an näher Kontakt zu haben, doch ich blieb auf Abstand. Er konnte das Kind ab und zu sehen, weil ich dachte es ist besser so wenn ich die Entscheidungen treffe, als das Jugendamt, denn ich hatte Angst dass er danneinfach mehr Rechte hat. Und er wusste wohl nicht dass ihm im prinzip mehr rechte zustehen."
zeigt mir, daß Du diesen Weg nicht gegangen bist ... klar das Dir das später als "Unterlassung" gegebenenfalls ausgelegt wird, da es gegen besseren Wissens war ...
In diesem Fall geht es aber nicht um Dich, sondern um den Umgang des Kindes mit seinem Vater ... Es mag unglaublich klingen, aber sowohl das Kind als auch der Vater haben ein Anrecht auf einen Umgang, dieses und nichts anderes sagten Dir das Jugendamt und auch der Richter ... ihr habt scheinbar inzwischen eine verschriftlichte Umgangsregelung ... Dieser sollte somit auch stattfinden ....
Als unglaubliche Ungerechtigkeit empfand ich, dass er seinen Termin für Umgangsrecht beim Gericht zwei Monate nach der Tat hatte und ich meinen gegen ihn wegen körperverletzung noch nicht.
Der Umgang selber ist eine Sache des Familienrechtes ... die Körperverletzung und sonstiges daraus Resultierende (wie aus Deinem Posting erkennbar) sind Angelegenheiten des Strafrechtes, somit zwei völlig verschiedene Gerichtsbarkeiten ... Mag zwar hart klingen, aber selbst wenn strafrechtlich etwas abgeurteilt wird, hat es nur indirekt Gewichtung für eine Familienrechtliche Angelegenheit. ...
Die Sache mit dem Haarschnitt durch ihn veranlaßt ... gut so gesehen ohne Einverständnis eine "Körperverletzung" ... aber Du hast es gemeldet beim Jugendamt ... und ehrlich gesagt: Was bitte hätte das Jugendamt nun Deines Erachtens nun tun sollen ? - Es kann in einem solchen Fall nur eine Ermahnung aussprechen, alle anderen Schritte obliegen Dir (ggfs. in Absprachd mit dem Jugendamt) ... ... Ich denke das das Jugendamt sich zu solchen Ereignissen durchaus seine Notitzen macht ...
"Dieses WE schlief sie zum ersten mal dort. Ich einigte mich nur unter der Bedingung darauf, das ich sie am abend anrufen und fragen kann ob sie dort bleiben oder nach Hause möchte. Schon beim Abholen gabs Streit weil er sagte er habe plötzlich weder Handy noch Festnetz. Dann sagte ich ihm wird er sie auch nicht mitnehemen, und er versprach nachher anzurufen. Doch er ging den ganzen Abend nicht dran und ichweiß nicht wie es meiner Tochter ging ob sie gewint hat etc. Ich weiß nur von meiner Tochter dass er sie und seine neue Freundin geschnappt hat und einen auf neue Familie gemacht hat."
Was Dein Ex in seiner Umgangszeit macht, wen er trifft usw. sind nicht Deine Angelegenheit ... er macht einen auf heile Familie mit seiner neuen und eurer Tochter, während der Zeit wo das Kind bei ihm war ... Ja hart für Dich, aber daraus resultiert noch keine Kindeswohlgefährdung ... so gerne das viele auch so sehen würden, auch mit der ganzen Vorgeschichte die Du hier angerissen hast ...
Du kannst ihm nicht verbieten das Kind mitzunehmen, nur weil er Dir gegenüber angibt weder Handy noch Festnetz zu haben derzeit ... er versprach sich zu melden, wenn etwas sei ... und dann ging er die ganze Zeit nicht dran ... (ja woran denn wenn er kein Tel hat

)
"Ich kann nicht damit umgehen dass es nach allem ihm so gut geht und ich nicht ernst genommen werde und wie ich finde auch sher ungerecht behandelt werde."
Ja dieses Gefühl mag sich bei dir auftun, andererseits er hat seinen Weg gefunden mit der Situaion das Beste für sich daraus zu machen, was Du brauchst oder tun solltest, ist das Gleiche für Dich zu versuchen ...
Suche Dir Hilfe vor Ort, am besten eine neutrale Beratungsstelle ... es werden viele Sachen angeboten, Du hast bereits vieles wie Du im ersten Satz schriebst ausprobiert ... haben die keine Ratschläge ? Keine Vorgehensweisen aufgezeigt? Für mich nicht ganz nachvollziehbar ... nicht immer ist die Menge der gesuchten Hilfe entscheident, sondern auch das "Wie wird die Hilfe angenommen und ggfs. auch umgesetzt " ...
Fragen an Dich nun meinerseits zum besseren Verständnis :
Du hattest die eine Anzeige wegen Körperverletzung zurückgezogen, wann wurde die neue gestellt ? Und vor allem durch wen ?
Wie ist überhaupt das Sorgerecht bei Dir/Euch gergelt ? Ist dort etwas geregelt ?
Welche Umgangsvereinbarung liegt derzeit vor? - Wer im genauen legte diesen fest ?
Steht das Kind unter Beistandschaft des Jugendamtes ?
Wie ist der Unterhalt geregelt ?
Bezügl. Haarschnitt der Tochter: Welche Vorgehensweisen schwebten Dir nun vor ? Oder was hast Du nun in die Wege geleitet, um weitere solche Vorgehensweisen zu verhindern ?
fragenden Gruß
airam