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von mona84

mamai

Anfänger

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Wohnort: Husum

1

Montag, 14. November 2011, 18:10

Minijob und Unterhalt?

So, schon mal kurz meine erste Frage.....mein Sohn 20 Jahre, geht zur Schule und lebt mit seinen 2 Geschwistern 13 und 16 bei mir. Nun hat vielleicht einen Minijob, damit er sich auch mal etwas leisten kann...der Unterhalt vom Vater reicht gerade für Lebenshaltungskosten, "Taschengeld" ist da nicht möglich.......Muss der Vater weniger Unterhalt zahlen, wenn mein Sohn einen Nebenjob hat?

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Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 185

Danksagungen: 2019

2

Montag, 14. November 2011, 19:55

Das kann angerechnet also abgezogen werden, meines Wissens nach.....

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Benutzer die sich bedankten:

mamai (16.11.2011)

mamai

Anfänger

Beiträge: 3

Danksagungen: 5

Wohnort: Husum

3

Mittwoch, 16. November 2011, 22:22

...das ist doof für meinen Sohn...na mal schauen....

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Comfort

Senior Mitglied

Beiträge: 212

Danksagungen: 350

Wohnort: Bad Rothenfelde

4

Donnerstag, 17. November 2011, 14:07

Hallo,

für die Berechnung des Unterhalts sind folgende Faktoren ausschlaggebend:
- Bedarf
- Bedürftigkeit
- Leistungsfähigkeit der Unterhaltszahlers

Wenn euer Kind als Schüler nun einer Tätig nachgeht, verringert sich dessen Bedürftigkeit…..
Einkünfte des Kindes mindern i.d.R. daher auch seinen Unterhaltsanspruch. Dies gilt für alle Einkünfte, also sowohl für Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Vermietung und Verpachtung, als auch für Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Im Internet habe ich folgendes gefunden:

Schüler sind grundsätzlich nicht zu einer Nebentätigkeit verpflichtet, auch nicht in den Ferien. Gehen sie trotzdem einer Schülerarbeit nach, so bleiben die Einnahmen unberücksichtigt, solange es sich um geringfügige Einnahmen handelt, die nur das Taschengeld erhöhen. Soweit das Einkommen darüber hinausgeht, gilt folgendes: ein Teil, mindestens 40,- €, bleibt als berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei. Der darüber hinausgehende Betrag wird "nach Billigkeit" angerechnet. In den meisten Fällen wird man die Hälfte des zusätzlichen Betrages anrechnen können. Beispiel: ein Schüler verdient nebenher 200,- € netto. Da 40,- € anrechnungsfrei bleiben, ist der Rest von 160,- € nach Billigkeit anzurechnen. Rechnet man die Hälfte an, so sind dies 80,- €, das heißt der Unterhalt reduziert sich um 80,- €.

Meines Erachtens sollte folgendes noch bedacht werden:

Da beide Elternteile Unterhaltspflichtig sind reduziert sich die Unterhaltslast auch für beide Eltern. Ob hier nun eine 50/50 Regelung greift oder ob die Unterhaltsminderung nach den Verhältnissen des unterhaltsrelevanten Einkommens beider Eltern berechnet wird, vermag ich nicht zu beantworten.

Gruß
Comfort
"Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern"
OLG München

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV)

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Beiträge: 278

Danksagungen: 440

Wohnort: Deutschland

5

Donnerstag, 17. November 2011, 15:11

Und was bedeutet das in der Praxis?
Wenn mein Kind sich aufrafft und arbeitet, statt vor dem Fernseher oder Computer zu sitzen oder darauf verzichtet, sich mit Freunden zu treffen, würde ich ihm das verdiente Geld lassen. Als Anreiz, weil er es verdient hat, weil er sich bemüht.
Das bedeutet für den Alltagselternteil:
Nach Taschengeld und allen anderen anfallenden Ausgaben für das Kind, die man sowieso bestreitet, wäre der Teil für die anteiligen Kosten wie Miete, Strom, Wasser, Telefon..., der ja z.T. vom Unterhalt mitbestritten wird, gekürzt. Also, damit das Kind ein Erfolgserlebnis hat, schränkt sich der Alltagselterntel ein, oder?
In einer "normalen" Zweielternfamilie würde man über die Sache gar nicht nachdenken. Das Kind behält sein verdientes Geld und gut. Es hat ja dafür gearbeitet!
Gar nicht daran zu denken, wenn die Familie Hartz-VI bezieht, oder?


Wo bleibt da der Anreiz?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Georg1211« (17. November 2011, 15:23)


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Moni42

Senior Mitglied

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6

Donnerstag, 17. November 2011, 16:39

In einer "normalen" Zweielternfamilie würde man über die Sache gar nicht nachdenken. Das Kind behält sein verdientes Geld und gut. Es hat ja dafür gearbeitet!
Gar nicht daran zu denken, wenn die Familie Hartz-VI bezieht, oder?


Bei HarzIV ist es weg......

Ja, wo bleibt der Anreiz.......sehe ich genauso.

Es gibt durchaus Zahlungsverpflichtete, die dies berücksichtigen und den Anreiz schaffen wichtiger finden. Aber nicht alle können oder wollen sich das leisten.

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airam, jea, Karli, Moni42, nrw2008, Ruhr2010, Steffen40, supermuddi