Freitag, 25. Mai 2012, 12:19 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Du suchst Erfahrungsaustausch, oder willst gerne nette Leute kennenlernen? - Hier gehts zu unserem Chatroom.

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Ann12 (Gestern, 14:49)

Want to be lucky again (Gestern, 11:57)

luctifer (Gestern, 10:57)

bellalu (Gestern, 08:49)

Fenja73 (23. Mai 2012, 23:15)

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

mukunzi

Anfänger

Beiträge: 10

Danksagungen: 2

Wohnort: Deutschland

Beruf: Dipl. Übers. (Uni)

11

Sonntag, 14. August 2011, 18:39

Hallo Alecto,

ich fürchte, dir nicht weiter als die anderen helfen zu können. Dieses plötzliche "Auferstehen" des KV und sein Begehren sind zwar für dich ungünstig, aber er bleibt leider der leibliche KV, ob du es willst oder nicht. Sein Beghren und seine Anstrengungen sind insoweit gerechfertigt, als es sich um sein Kind handelt.

Egal was er sein oder gewesen sein mag, er hat genauso wie du ein Anrecht auf sein Kind. (Ein Aspekt des Kindeswohlprinzips) Angesichts euerer scheinbar unglücklichen Vergangenheit solltest du ihm zum Wohl des Kindes die schönste Seite von dir als KM zeigen, die im Interesse des Kindes bereit ist, zu vergeben und ihm den Umgang mit dem Kind ermöglichen. Gib ihm diese Chance und wenn er vernünftig genug ist, dann wird er dir dafür sehr dankbar sein.

Egal ob du ihn als den größten Kriminellen allerzeiten abstempelst oder nicht, du bist dazu verpflichtet, deinem Kind seinen leiblichen Zeuger zu zeigen und ihn auf ein gutes Traffen vorzubereiten, denn ich bin mir dessen sicher, dass der KV nie aufgeben wird.

Das Kind solltest du auf keinen Fall in euere Probleme einmischen, denn er kann nichts dafür, dass er so in die Hose zwischen euch gegangen ist. Du solltest meiner Meinung nach immer gut von dem KV reden, denn das Gegenteil kann eventuell dazu führen, dass sich dein Kind unbewußt mit ihm identifiziert. Den Begriff "Self-fulfilling Prophecy" kennst du bestimmt oder!

Es liegt außerdem im Interesse deiner aktuellen Beziehung, dass dein Kind seinen Vater kennt, um zukünftige Ärger aus dem Weg zu räumen.

Mfg
Man sollte sich immer vergegenwärtigen, dass Kindeswohl mit Mutter- bzw. Vaterliebe nicht immer :hajduk .heulw deckungsgleich sind, denn letztere können in machen Situationen dem Kind enorm schaden....

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »mukunzi« (15. August 2011, 08:23)


Hannah11

Anfänger

Beiträge: 2

Wohnort: NRW

12

Donnerstag, 19. Januar 2012, 06:55

RE: !!!HILFE!!!

Hallo zusammen! :-)

Bin ganz neu hier und brauche DRINGEND eure Hilfe!!!!

Ich versuche seit 3 Jahren meinen Sohn vor Umgangskontakten mit seinem Vater zu schützen. Bisher natürlich, aufgrund unserer unmöglichen Gesetzeslage umsonst. Zwar gab es bisher keinen Kontakt, doch das soll sich in Kürze ändern.

Ich brauche wirklich dringend eure Hilfe um das zu verhindern! Der Vater ist extrem gewalttätig (hat mich 2008 überfallen und fast erschlagen), und hat insgesamt schon knapp 10 Jahre gesessen.
Aufgrund des Überfalls leide ich u.a. unter einem schweren Trauma, was einen "normalen" Umgang ohnehin unmöglich macht.
Er stalkt mich seit der Haftentlassung ungestraft, ich musste sogar auf Anraten des Familiengerichtes auf Einstweilige Verfügungen verzichten, was ihm das Stalken nur erleichtert.
Ich bin prinzipiell der Meinung, dass Kinder ein Recht auf BEIDE Elternteile haben. Allerdings ist dieser Mensch definitiv nicht als "Vater" geeignt.
Übrigens weiss mein Sohn (4) nichts von seinemVater und hält meinen lebensgefäahrten dafür. Das Gericht will mich nun zwingen meinem Sohn zu erklären wer sein Vater ist, bevor es zum erstzen Kontakt kommt!! Aber was bitte soll ich z.B. antworten, wenn er mich fragt "...und warum seit ihr nicht mehr zusammen...?" Soll ich meinen eigenen Sohn belügen, oder soll ich ihm etwa sagen "... weil er deine Mama fast umgebracht hat!"??? Beide Alternativen scheinen mir kaum einem 4 jährigen Kind gerecht zu werden!

So, ich hoffe mir kann hier irgendjemand was anderes erzählen ausser "...so ist nunmal unsere Gesetzeslage...", "...da kann man leider nichts machen...", "...zieh doch ins Ausland...", etc..

LG

Alecto
Liebe Alecto,

auch ich bin ganz neu hier und habe mich wegen Deines Beitrags registriert.

Zuerst möchte ich dir sagen, dass ich denke, dass eine Mutter, die ihr Kind schützen möchte, dafür ganz gewiss Gründe hat. Ich gehe davon aus, du meinst es ernst, sonst würdest du hier nicht um Hilfe bitten. Wenn nun ein Urteil gefällt wurde, ist es schwierig, Besuchskontakte vorerst zu verhindern. Dir stehen allerdings zukünftige Wege offen. Zuerst ist es ganz wichtig, eine Anwältin zu finden, die fit und knackig hinter Dir steht. Habe meine durch eine Empfehlung einer Frauenberatungsstelle bekommen und kann mich jederzeit bei ihr melden, egal, welche Fragen ich habe. Es gibt einfach Frauen, die ihren Job sehr gut erledigen und tatsächlich das Kindeswohl im Auge behalten!!! :-DDD

Da es nun zu Besuchskontakten kommen wird, liegt es an Dir, herauszufinden, ob sie Deinem Kind schaden.
Alle Merkwürdigkeiten, alles, das du feststellst, solltest du dokumentieren und dann schnellstmöglich zur Anwältin geben. Vor allem solche Dinge, die nachweisen, dass das Urteil nicht respektvoll umgesetzt wird, sind dabei wichtige Punkte. Fürs Gericht eventuell sogar wichtiger als das eigene Empfinden fürs Kind (leider).

Ganz wichtig ist, dass du dir selbst absolut nichts leistest, das dich in ein schlechtes Licht rückt. Nur so kannst du dir vorerst eine starke Position schaffen. Schöne Experimente auf Kosten der Kinder??? Ja, so ist es leider!!!

Dass du dem Kind nun beichten musst, wer sein richtiger Vater ist, ist natürlich schwierig. Da wir begleitete Kontakte hatten, wurde zuerst vorgeschlagen, den Kindesvater einfach nur namentlich zu benennen. Erst später wurde dem Kind die eigentliche Rolle erklärt.
Ihm zu sagen, was er dir angetan hat, ist jetzt nicht sinnvoll. Ich kann verstehen, dass du ihm seinen Vater verschwiegen hast. Er ist immerhin erst 4, noch standen ja keine Kontakte aus.

Stalking:

Bei der Polizei gibt es Opferschutzberatung. Wenn das Familiengericht Dich beeinflusste, hier nichts zu unternehmen, dann kannst du einen Strafrechler hinzuziehen und hören, was er dazu sagt. die Entscheidung liegt bei dir, es kann ja nicht angehen, dass Du alles mit Dir machen lassen musst.


Allgemein:

Ich sehe die derzeitige Gesetzeslage als eher bedenklich an. Irgendwie ist es leider gelungen, ein Konstrukt zu schaffen, das erleichtert, die Worte der Mutter auszublenden. Das Interesse der Väter scheint nahezu zu genügen, um Kontakte zuzulassen. Ein paar kleine Tricks überzeugen schnell mal die Expertinnen der Beauftragten für begleitete Umgänge, ich kenne Internetbeiträge in denen die Herren sich diese Tricks zuschieben.


Auch ich wollte meinem Kind aus guten Gründen Schutz vor Kontakten mit dem Kindesvater bieten und bin für den Moment erstmal ziemlich schockiert, über die Vorgehensweise und halbherzigen Entscheidungen des Gerichts. Fachstellen haben die Situation zwischen Vater und Kind bewertet. Hier wird gern idealisiert, nicht genau hingesehen und eben in einer inszenierten Situation auf Kind und Vater geschaut.

Ganz klar möchte ich an dieser Stelle sagen, dass es nicht unbedingt einem Kindeswohl entsprechen muss, dass ein Kontakt zum Vater zugelassen wird. Terror gegen die Mutter ist auch immer Terror gegen das Kind.

airam

*AE.net -Wetterfee*

Beiträge: 1 558

Danksagungen: 918

13

Donnerstag, 19. Januar 2012, 08:41

@Hannah11 :)

Was im Fall der Themenstarterin daraus wurde, ist nicht bekannt, da das Posting bereits über 5 Monate zurückliegt, und keine weitere Rückmeldungen mehr erfolgten ....



Ganz klar möchte ich an dieser Stelle sagen, dass es nicht unbedingt einem Kindeswohl entsprechen muss, dass ein Kontakt zum Vater zugelassen wird. Terror gegen die Mutter ist auch immer Terror gegen das Kind.

Ich denke das dieses Empfinden so gut wie jeder in diesem Posting hatte, aber.... und da kommt das aber ...aufgrund der vorhandenen Gesetzeslage bleibt oftmals nichts anderes, als eben den Umgang zu ermöglichen.
Dazu wurde von vielen darauf hingewiesen, daß das Kind ein Anrecht hat, darauf zu wissen wer sein Vater ist, und zwar so wertfei als möglich ;) ... Deinen Tip erst einmal nur namentlich nennen, später dann den eigentlichen Stellenwert (leiblicher Vater) ist eine Variante !

Auch ich wollte meinem Kind aus guten Gründen Schutz vor Kontakten mit dem Kindesvater bieten und bin für den Moment erstmal ziemlich schockiert, über die Vorgehensweise und halbherzigen Entscheidungen des Gerichts.

Für Deine Beschreibung Eurer Situation selber, ja du schreibst "aus guten Gründen", aber egal wer in einer solchen Institution erscheint, ein jeder sieht seine Gründe, als gute Gründe an . Ich denke auf Anhieb zu erkennen, welches wirklich gute Gründe sind, dafür sind dann andere Stellen zuständig, meines Wissens nach, verweisen diese Institutionen aber ziemlich schnell darauf, nur hingehen muss man schon selber ;)

Fachstellen haben die Situation zwischen Vater und Kind bewertet. Hier wird gern idealisiert, nicht genau hingesehen und eben in einer inszenierten Situation auf Kind und Vater geschaut.

Die von Dir angesprochene Idealisierung der Situationen zwischen Vater und Kind durch Beratungsstellen, erfolgt auch nur dann, wenn der Gegenpart (Hilfesuchender) oftmals nich direkt aussprechen kann oder mag, ohne zu tief ins Detail zu gehen, dann ist es schwierig Situationen auf Anhieb komplex aufzulösen ;)

DIe Themenstarterin wurde auf die Möglichkeit der begleiteten Umgänge hingewiesen, und auf die zuständigen Stellen die direkt vor Ort Hilfestellung in einem solchem Fall wie ihren geben können. Mehr bleibt Usern eines Forums nicht, da die User a) nicht vor Ort der jeweiligen Situation , und b) User mit eigenem Hintergrund und Wissen sind :)


Schön das Du im Grunde genommen nichts anderes, als alle anderen hier geraten hast, mit Deiner Erfahrung :)

in diesem Sinne
airam : iwn
:rot "Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut." (Laotse)
... : iwn ...

Hannah11

Anfänger

Beiträge: 2

Wohnort: NRW

14

Donnerstag, 19. Januar 2012, 11:03

Was im Fall der Themenstarterin daraus wurde, ist nicht bekannt, da das Posting bereits über 5 Monate zurückliegt, und keine weitere Rückmeldungen mehr erfolgten ....



Uiiii, ich bin also spät dran, hoffe aber, dass auch andere mitlesen.

Dass die Gesetzeslage Mütter nötigt, einen Kontakt zum Vater herzustellen, der nicht erwünscht ist, ist fatal und ich hoffe, dass sich möglichst schnell abzeichnen wird, wie eben im umgekehrten Sinne durch sowas eine Kindeswohlgefährdung entstehen kann. Habe leider bisher nur eine erste Stimme von einer Professorin dazu gehört, aber ich hoffe ebenso, das Interesse bildet sich, Nachweise zu erbringen, genauer hinzusehen, Frauen aktiv werden!

Ein Kind hat vor allem aber ein Anrecht, friedlich aufzuwachsen. Der "Umgangszwang", ich würde es mal so nennen, da ja kein Weg drumherum zu existieren scheint, unterstützt das nicht gerade, besonders aber in Fällen, in denen der Vater bisher keinerlei Rolle spielte. Ich denke, da sollte man wenigstens Differenzierungen vor Gericht erlauben, andere seichte Maßnahmen gestatten oder komplett umdenken.

Zitat

... dafür sind dann andere Stellen zuständig, meines Wissens nach, verweisen diese Institutionen aber ziemlich schnell darauf, nur hingehen muss man schon selber ;)
Könntest du mir genauer erklären, wie du das meinst?


Zitat


Die von Dir angesprochene Idealisierung der Situationen zwischen Vater und Kind durch Beratungsstellen, erfolgt auch nur dann, wenn der Gegenpart (Hilfesuchender) oftmals nich direkt aussprechen kann oder mag, ohne zu tief ins Detail zu gehen, dann ist es schwierig Situationen auf Anhieb komplex aufzulösen ;)
Und wenn es passiert, obwohl ganz klare Hinweise geliefert wurden?


Herzlichen Dank für Deinen Beitrag.
LG.

airam

*AE.net -Wetterfee*

Beiträge: 1 558

Danksagungen: 918

15

Donnerstag, 19. Januar 2012, 11:25

Klar kann ich Dir den fraglichen Satz versuchen zu erklären ;)
Wenn man in einer solchen BeratungsInstitution erscheint, hat man immer noch die Möglichkeit sich eine andere zu suchen, wenn Hinweise gegeben werden, und diese nicht verstanden werden, oder übergangen werden sollten.
Desweieteren, wenn die Hinweise direkt sind, und offensichtlich, werden im Regelfall, weitere Stellen genannt, ggfs. Adressen und andere Institutionen (Opferschutz, ggfs. Rechtsanwälte die sich mit der Thematik auskennen, psychologische Hilfen, Ärzte usw.)
Zu diesen Stellen hingehen, muss man aber schon alleine ;) ... Einige Mitarbeiter, tätigen aber eine Terminabsprache und zeigen Möglichkeiten der Begleitung zu solchen Terinen auf. Oftmals scheitert es am Mut der Betroffenen vorher den Mund aufzumachen, und wenn dann vor Gericht gestanden wird, tja ... wem soll man als Richter glauben ? In diesem Fall, dem der "konsequent" sein Recht verlangt, den Umgang pflegen zu dürfen, oder dem der nach und nach "schlimmeres" aus dem Hut zaubert ...
Ich möchte kein Richter sein !

Desweiteren sind allen zuständigen Stellen die Problematiken bekannt, wie oft wird denen wohl erzählt werden, das und das ist passiert, wie oft ist es schwer nachvollziehbar, das aus der neutralen Sicht auf Anhieb zu erkennen, ist dies wieder etwas was nur die Person selber als sehr schlimm emüfindet, oder ist es etwas was wirklich eine Gefährdung fürs Kind darstellt. Jeder Mensch geht anders mit Situationen in denen er steckt um ... und da ist es egal ob man auf der Opfer, Täter oder Helfer steht oder sitzt , es können immer nur die Infos weiterverarbeitet werden, die auch gegeben werden, Erkennen des Problems, Planung von Lösungsansätzen, Ausprobieren der Lösungsanätze, Reflexion ... Dann muss wieder neu entschieden werden.
Jede Situation an sich ist anders , da gibts kein Patentrezept ! ... Was für Dich klar und offensichtlich erscheint, muss für andere nicht bindend klar und offensichtlich sein, da sie an einem anderen Punkt stehen . Soll man ihnen deswegen einene Vorwurf daraus machen ? ... Denke auch da ist immer die Situation selber, und die Persönlichkeit und Wahrnehmung des gegenüber entscheident...
ich persönlich höre, sehe und lese auch vieles, ob ich alles glaube was ich wahrnehme ? ... Das bleibt mir selber überlassen 8)

in diesem Sinne
airam : iwn
:rot "Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut." (Laotse)
... : iwn ...

Zur Zeit sind neben Ihnen 296 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

7 Mitglieder und 289 Besucher

jea, Mondaugenpiratin, Moni42, Ninalex, robeki, Steffen40, thomas0123