Hallo zusammen! :-)
Bin ganz neu hier und brauche DRINGEND eure Hilfe!!!!
Ich versuche seit 3 Jahren meinen Sohn vor Umgangskontakten mit seinem Vater zu schützen. Bisher natürlich, aufgrund unserer unmöglichen Gesetzeslage umsonst. Zwar gab es bisher keinen Kontakt, doch das soll sich in Kürze ändern.
Ich brauche wirklich dringend eure Hilfe um das zu verhindern! Der Vater ist extrem gewalttätig (hat mich 2008 überfallen und fast erschlagen), und hat insgesamt schon knapp 10 Jahre gesessen.
Aufgrund des Überfalls leide ich u.a. unter einem schweren Trauma, was einen "normalen" Umgang ohnehin unmöglich macht.
Er stalkt mich seit der Haftentlassung ungestraft, ich musste sogar auf Anraten des Familiengerichtes auf Einstweilige Verfügungen verzichten, was ihm das Stalken nur erleichtert.
Ich bin prinzipiell der Meinung, dass Kinder ein Recht auf BEIDE Elternteile haben. Allerdings ist dieser Mensch definitiv nicht als "Vater" geeignt.
Übrigens weiss mein Sohn (4) nichts von seinemVater und hält meinen lebensgefäahrten dafür. Das Gericht will mich nun zwingen meinem Sohn zu erklären wer sein Vater ist, bevor es zum erstzen Kontakt kommt!! Aber was bitte soll ich z.B. antworten, wenn er mich fragt "...und warum seit ihr nicht mehr zusammen...?" Soll ich meinen eigenen Sohn belügen, oder soll ich ihm etwa sagen "... weil er deine Mama fast umgebracht hat!"??? Beide Alternativen scheinen mir kaum einem 4 jährigen Kind gerecht zu werden!
So, ich hoffe mir kann hier irgendjemand was anderes erzählen ausser "...so ist nunmal unsere Gesetzeslage...", "...da kann man leider nichts machen...", "...zieh doch ins Ausland...", etc..
LG
Alecto
Liebe Alecto,
auch ich bin ganz neu hier und habe mich wegen Deines Beitrags registriert.
Zuerst möchte ich dir sagen, dass ich denke, dass eine Mutter, die ihr Kind schützen möchte, dafür ganz gewiss Gründe hat. Ich gehe davon aus, du meinst es ernst, sonst würdest du hier nicht um Hilfe bitten. Wenn nun ein Urteil gefällt wurde, ist es schwierig, Besuchskontakte vorerst zu verhindern. Dir stehen allerdings zukünftige Wege offen. Zuerst ist es ganz wichtig, eine Anwältin zu finden, die fit und knackig hinter Dir steht. Habe meine durch eine Empfehlung einer Frauenberatungsstelle bekommen und kann mich jederzeit bei ihr melden, egal, welche Fragen ich habe. Es gibt einfach Frauen, die ihren Job sehr gut erledigen und tatsächlich das Kindeswohl im Auge behalten!!! :-DDD
Da es nun zu Besuchskontakten kommen wird, liegt es an Dir, herauszufinden, ob sie Deinem Kind schaden.
Alle Merkwürdigkeiten, alles, das du feststellst, solltest du dokumentieren und dann schnellstmöglich zur Anwältin geben. Vor allem solche Dinge, die nachweisen, dass das Urteil nicht respektvoll umgesetzt wird, sind dabei wichtige Punkte. Fürs Gericht eventuell sogar wichtiger als das eigene Empfinden fürs Kind (leider).
Ganz wichtig ist, dass du dir selbst absolut nichts leistest, das dich in ein schlechtes Licht rückt. Nur so kannst du dir vorerst eine starke Position schaffen. Schöne Experimente auf Kosten der Kinder??? Ja, so ist es leider!!!
Dass du dem Kind nun beichten musst, wer sein richtiger Vater ist, ist natürlich schwierig. Da wir begleitete Kontakte hatten, wurde zuerst vorgeschlagen, den Kindesvater einfach nur namentlich zu benennen. Erst später wurde dem Kind die eigentliche Rolle erklärt.
Ihm zu sagen, was er dir angetan hat, ist jetzt nicht sinnvoll. Ich kann verstehen, dass du ihm seinen Vater verschwiegen hast. Er ist immerhin erst 4, noch standen ja keine Kontakte aus.
Stalking:
Bei der Polizei gibt es Opferschutzberatung. Wenn das Familiengericht Dich beeinflusste, hier nichts zu unternehmen, dann kannst du einen Strafrechler hinzuziehen und hören, was er dazu sagt. die Entscheidung liegt bei dir, es kann ja nicht angehen, dass Du alles mit Dir machen lassen musst.
Allgemein:
Ich sehe die derzeitige Gesetzeslage als eher bedenklich an. Irgendwie ist es leider gelungen, ein Konstrukt zu schaffen, das erleichtert, die Worte der Mutter auszublenden. Das Interesse der Väter scheint nahezu zu genügen, um Kontakte zuzulassen. Ein paar kleine Tricks überzeugen schnell mal die Expertinnen der Beauftragten für begleitete Umgänge, ich kenne Internetbeiträge in denen die Herren sich diese Tricks zuschieben.
Auch ich wollte meinem Kind aus guten Gründen Schutz vor Kontakten mit dem Kindesvater bieten und bin für den Moment erstmal ziemlich schockiert, über die Vorgehensweise und halbherzigen Entscheidungen des Gerichts. Fachstellen haben die Situation zwischen Vater und Kind bewertet. Hier wird gern idealisiert, nicht genau hingesehen und eben in einer inszenierten Situation auf Kind und Vater geschaut.
Ganz klar möchte ich an dieser Stelle sagen, dass es nicht unbedingt einem Kindeswohl entsprechen muss, dass ein Kontakt zum Vater zugelassen wird. Terror gegen die Mutter ist auch immer Terror gegen das Kind.