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von mona84

Gast

unregistriert

1

Samstag, 3. September 2005, 15:00

Legasthenietherapiekosten

Hallo,
ich lebe seit einiger Zeit mit einem Sohn (8) vom KV getrennt. Beim KV lebt unser anderer gemeinsamer großer Sohn (16). Wir haben für beide das gemeinsame Sorgerecht. Der Kinderarzt hat aufgrund aufgetretener Symptome Legasthenie bei dem 8jährigen diagnostiziert und dringend eine (zusätzliche) außerschulische Legasthenietherapie angewiesen/empfohlen. Da ich derzeit arbeitslos bin, leben wir derzeit nur vom Unterhalt und etwas Wohngeld. (Es ist schrecklich!) Der KV zahlt für den 8 Jährigen ( 228.-) für mich 658,-. Er selbst ist Beamter (mit A 12 Gehalt) mit 53 Jahren. Als ich ihn jetzt bat, doch bitte den restlichen Teil (das Jugendamt zahlt 60%) für die Legasthenietherapie zu übernehmen, da ich es auf keinen Fall von den laufenden Kosten noch bestreiten könnte, weigerte er sich und verbat auch seinen Eltern uns zu helfen.
Meine Frage nun: Ich hörte, dass Legasthenietherapiestunden unter Mehrbedarf oder Sonderausgaben gehören und nicht unbedingt verlangt werden kann, dass ich sie auch noch vom Unterhalt bezahlen kann. Weiß jemand, wo ich dies im Internet finde (Urteil, Gesetzestext) so dass ich es an den Kv weiterleiten kann, ohne wieder die Rechtsanwältin einzuschalten?
Noch eins: Der große Sohn leidet seit Jahren auch bereits an Legasthenie, bekommt aber vom Vater keine extra Unterstützung und der Sohn leidet inzwischen - nach eigenen Angaben- sehr darunter.

an.foerster@gmx.de

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Samstag, 3. September 2005, 18:26

RE: Legasthenietherapiekosten

Hallo du,

zunächst habe ich deinen realen Namen enfternt. Man sollte im Internet vorsichtig damit umgehen reale Namen und Telefonnummern zu veröffentlichen.

Schau einmal hier:

http://www.alleinerziehend.net/index.php?module=pnForum&func=viewtopic&topic=1112

Das Urteil betrifft Nachhilfe und sicherlich ist Legasthenietherapie die angeordnet wurde und vom Jugendamt bezuschußt wird noch nötiger.

Wenn du so wenig Einkommen derzeit hast, hast du schon versucht AKG2 zu beantragen? Es wäre ggf. möglich dass du dort noch Hilfe bekommst. Solltest du keinen Anspruch haben sehe ich dennoch große Chanchen dass du vor Gericht einen Mehrbedarf geltend machen kannst.

Viele Grüße

Saskia[addsig]

Gast

unregistriert

3

Samstag, 3. September 2005, 18:36

RE: Legasthenietherapiekosten

Hallo,

Ich hab auch ein Kind was eine LRS hat.
Mehrbedarf hatte ich nicht dadurch.
Wenn eine LRS durch einen Kinderpsychater nachgewiesen ist hast du die Möglichkeit beim Jugendamt einen Antrag zur Förderung nach § 35a KJHG zu stellen. Dieser deckt in den meißten Fällen die Therapiekosten, es seidenn das Institut ist Privat und fordert mehr. In solchen Fällen ist es aber auch schwierig an den KV zu treten.
Die Therapiestd. werden auch direkt mit dem Jugendamt abgerechnet.


Hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
LG

Saskia

Anfänger

Beiträge:

4

Samstag, 3. September 2005, 18:59

RE: Legasthenietherapiekosten

Hallo,

§35a sagt aus dass nach einem psychologischen Gutachten in dem ausdrücklich betont wird dass ein Kind von seelischer oder körperlicher Behinderung bedroht ist Therapiekosten übernommen werden müssen. Dies kann auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie erstellt werden.

Allerdings haben Kinderpsychologen oftmals eine lange Wartezeit. Ich denke die Frage ist die Begründung, hier wären Hintergrundinformationen hilfreich. Immerhin wird ja etwas übernommen - also mit dem Jugendamt reden wie dieses argumentiert. Ich denke es ist unabdingbar dass der Junge zunächst schnellstmöglich Unterstützung bekommt.

Viele Grüße
Saskia

[addsig]

Gast

unregistriert

5

Montag, 5. September 2005, 15:06

RE: Legasthenietherapiekosten

Vielen Dank Saskia,
ALG werde ich wohl nicht erhalten, da der Richter am OLG den Unterhalt so berechnet hat, dass ich gerade keine staatl. Leistung mehr erhalten kann...Ich habe jetzt an den Anwalt meines Exmannes geschrieben und ihn um Unterstützung gebeten, da ich nicht einsehe das Nielas die Therapie aufzugeben soll. Eine günstigere Therapeutin (die voll vom Jugendamt abgedeckt werden würde, weil ihr Stundensatz genau 30,95¤ beträgt ) hat ein Jahr Wartezeit und ist nicht in unserer Umgebung.Das Attest dass psychische Belastung vorhanden ist, habe ich bereits.
Ja, der Junge braucht schnellstmögliche Unterstützung.
Danke.
Beste Grüße
Lika

Gast

unregistriert

6

Montag, 5. September 2005, 15:08

RE: Legasthenietherapiekosten

Danke.

Gast

unregistriert

7

Montag, 5. September 2005, 18:02

RE: Legasthenietherapiekosten

Hallo, ich habe auch ein Kind das LRS hat . Ich wusste das mit diesem § 35 auch nicht . Aber muss die Diagnose denn von einem Physchologen bestätigt sein ? Mein Kind ist seid der 2. Klasse , welches ja auch in den Zeugnissen vermerkt ist LRS anerkannt . Reichen denn die Zeugnisse nicht aus wenn ich diese beim Jugendamt vorlege ? Nachhilfe bekommt mein Kind seit dem auch , von einer Oberstufen-Schülerin , dass wär ja dann privat aber sie kostet keine 30,95 Euro die Std. nur 12 Euro , welche für mich da ich ins Hartz 4 gefallen bin schon ein Haufen Holz für 2 mal die Woche .
Was meint ihr , loht es sich für mich mich trotzdem mal beim Jugendamt zu melden ?Oder soll ich mir lieber weiter nur Brot ohne Käse-Wurstbelag zum Abendbrot gönnen ?
Liebe Grüße Elena

Gast

unregistriert

8

Dienstag, 6. September 2005, 10:11

RE: Legasthenietherapiekosten

Auf jeden Fall mit dem Jugendamt in Verbindung treten und fragen, was Du alles brauchst (Attest, Schulbericht Kostenplan des LRS Therapeuten...) , um den Zuschuß (Einzel: 30,95¤, Gruppe ca. 16,00¤) zu bekommen. Sie haben auch eine Liste der akreditierten LRS Therapeuten und wenn Du Glück hast, hat auch einer einen Platz für dein Kind (bald) frei, dessen Kosten genau vom Jugendamt übernommen werden. Du bräuchtest mit diesem Weg gar nichts mehr aus eigener Tasche selbst dazu zahlen. Und dann ist auch mal wieder abends Schinken auf dem Brot. ;)
Liebe Grüße Lika

Gast

unregistriert

9

Dienstag, 6. September 2005, 13:00

RE: Legasthenietherapiekosten

danke dir Lika !
LG Elena

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