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jea
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von mona84

zwergal02

Anfänger

Beiträge: 1

Wohnort: graz

1

Freitag, 27. Januar 2012, 10:50

Entscheidet das Gericht immer alle 14 tage Besuchsrecht für Vater

Da ich mit dem Kindesvater mir nichts mehr ausmachen kann an welchen Tag er kommen soll da er es nie einhalten kann, hab ich beschlossen das ich das übers Gericht mache, entscheidet da das Gericht alle 14 Tage oder besteht die Möglichkeit das sie auch einmal pro Woche für par Stunden entscheiden, so wie ich es eigendlich haben wollte, da es mir wichtig ist das der KV sein Kind öfters sieht!

danke

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 185

Danksagungen: 2019

2

Freitag, 27. Januar 2012, 10:55

Da du aus Österreich kommst, kann ich dazu nicht antworten.

Ich hoffe, du findest Antworten.

airam

*AE.net -Wetterfee*

Beiträge: 1 558

Danksagungen: 918

3

Freitag, 27. Januar 2012, 11:18

Hallo zwergal02 :)

Eine Besuchsrechtregelung kannst Du beim Bezirksgericht vereinbaren meines Wissens nach. Es gibt oder gab in Österreich einen Österreichweiten Amtstag (kostenlose Auskünfte werden dann gegeben) , ich meine an einem festen Tag in der Woche entweder vormittags oder nachmittags. (genauer weiß ich es leider auch nicht) ... Einfach mal da nach fragen ;) ... Entweder ihr geht dort als Eltern gemeinsam hin und verschriftlicht das wie die Besuchsregelung stattfinden soll, oder aber Du erkundigst Dich dort einfach, was in Österreich gang und gäbe ist....Zuständig für eine Festsetzung des Besuchsrechts ist, das für den Wohnort zuständige Bezirksgericht des Kindes. Der Antrag auf Besuchsrechtsregelung kostet am Bezirksgericht auf jeden Fall Geld, und die gerichtliche Entscheidung zusätzlich noch mal. ... Wenn ihr beide hingeht, läufts kostengünstiger ab, ... die Regelung selber, jeder wird um sein Vorstellungen (Konzept) befragt und muss dieses vorlegen, der Richter entscheidet dann, und trifft eine verbindliche Regelung (altersgemäß gestaffelt) ...
Mehr weiß ich leider auch nicht über die gängige Praxis in Österreich ...

LG airam : iwn
:rot "Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut." (Laotse)
... : iwn ...