@Marienkäfer
Deine Fragestellung war Aufenthaltsrecht/KIndergarten ...
Es wurden viele Umgangssachen selber beschrieben, Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erfragt ... die Antworten bezogen sich so gut wie alle darauf, oder bauten auf Dein Ausgangsposting und allem darauf folgendem auf ...
Besonders gut finde ich den Satz von ingdeti
Wichtig ist das< deine Tochter zu beiden Elternteilen Kontakt haben sollte...es ist sehr sehr wichtig...natürlich unter normalen Bedingungen bzw Verhaltensweisen von allen Seiten....
der beinhaltet vieles ... eigentlich so gut wie alles

... Ein faires MITeinander und UNTEReinander im Sinne des Kindes ...
Mit kommt es immer mehr so vor, als wenn hier eine Reihe von absolut überzeugten Singles sind, die weder Interesse an einem neuen Partner haben noch dazu in der Lage wäre, eine neue Partnerschaft zu führen. Ich habe da noch etwas Hoffnung, vielleicht wird sie auch wieder enttäuscht...
... Diese Hoffnung will Dir auch keiner nehmen ...
Es wurde lediglich die Realität, die eine neue Partnerschafft beinhaltet versucht zu vermitteln. Die Realität das der Kindesvater/die Kindsmutter stets der/die Vater/Mutter bleibt

... egal ob eine neue Partnerschaft evtl. sogar die Rolle eines väterlichen/mütterlichen Vertrauten oder Beraters übernimmt. ... Schön wenn es klappt!
Daraus jedoch Rückschlüsse zu ziehen, daß hier eine Reihe von absolut überzeugten Singles sind, die weder Interesse an einem neuen Partner haben noch dazu in der Lage wäre, eine neue Partnerschaft zu führen ... ein wenig weit herbeigeholt, oder ?
Weißt Du wer noch aktuell in der Trennungssituation selber ist, wer derzeit evtl. einfach froh ist, daß Ruhe eingekehrt ist, oder nicht sogar eine neue Partnerschaft besteht ?
Ich muss doch auch noch gewisse Freiheiten in meinem Leben haben, mich auch beruflich so organisieren und entwicklen dürfen, dass es auch für das Kind das Beste ist und natürlich würde ich niemal ohne mein Kind gehen wollen. Genauso wie ich doch ein Recht auf eine Partnerschaft habe, die sich meiner Meinung nach auch positiv auf das Kind auswirken würde. Der Umgang zum Vater sollte ja immer bestehen bleiben, ich rede ja auch nicht davon, dass ich 200km oder so wegziehen wolle, aber ein wenig Spielraum sollte meiner kleinen Familie, d.h. ich und meiner Tochter, doch auch bleiben.
Dieses Wünschen, wurd ab dem Zeitpunkt verschwindend geringer, als sich für das Kind entschieden wurde, ab da zählt nicht nur der eigene Freiraum oder Spielraum, sondern auch der Frei und Rechtsraum des Kindes

... Dort dann die nötige Ausgewogenheit zu finden ist die Kunst ..
Ich wünsche Dir das sich Dein Wunsch erfülllt, ... genauso wie ich jedem und jeder anderen ebenso ein neues Glück gönne
in diesesm Sinne
airam