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von mona84

youss

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1

Freitag, 3. Februar 2012, 11:31

kann mein 6j sohn mit mir reisen nach die scheidung

guten tag,ich bin geschieden und habe 6j sohn ,und möchten wir nach meine heimat reisen zu meine muter für 2wochen aber leider mein x will nicht ,ich war beim jugendamt und sie haben gesagt wenn ich deutsche bin dann gibt kein problem aber wenn du auslander bist dan ist chwer ,jetzt ich hab Bundesangehörigkeit bekommen und ich möchte gerne jede summer mit mein sohn nach marokko reisen ,kann bitte jemanden mich helfen was sol ich machen?mfg

info.wir haben die gleiche Sorgerecht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »youss« (3. Februar 2012, 11:44)


airam

*AE.net -Wetterfee*

Beiträge: 1 558

Danksagungen: 918

2

Freitag, 3. Februar 2012, 18:42

Hallo youss :)

Wenn ich es richtig verstehe, bist Du geschieden und ihr habt gemeinsames Sorgerecht für einen 6jährigen Sohn, ... Meine Frage wäre, wo lebt der Junge denn ? Bei Dir oder bei Ex ? ... Bist Du somit Umgangs oder Betreuungselternteil ? ...
Und noch eine Frage : In Deinem Profil steht, Du bist männlich ... hier schreibst Du

Zitat

aber leider mein x will nicht ,ich war beim jugendamt und sie haben gesagt wenn ich deutsche bin dann gibt kein problem aber wenn du auslander bist dan ist chwer
Bist Du jetzt der Vater oder die Mutter ?? ... Etwas irritierend gerade für mich ;)
Wenn ich es richtig erkenne, hast Du nun die deutsche Staatsbürgerschaft (Bundesbürgerschaft war anno 1870...) angenommen, nur um in Zukunft regelmäßig einmal jährlich zu Deiner Mutter mir Eurem Sohn für 14 Tage nach Marokko zu reisen , für Reisen ins Ausland benötigst Du die Zustimmung des anderen Elternteils, zumindest um auch die gültigen Reisepapiere fürs Kind zu erhalten. Bei Einreise in anderen Ländern, besteht eine Ausweispflicht für jede Person (auch für Kinder)...
Hier ist eine Klärung und Einigung mit Ex dringend notwendig ... ggfs. einfach noch einmal beim Jugendamt nachfragen, die haben Dir ja auch den Hinweis mit der Schwierigkeit als Ausländer mitgeteilt. Ich denke die Personen dort sind auch mit dem Fall selber betraut, und werden Dir dort weiterhelfen.
Da vorher verheiratet, gemeinsames Sorgerecht für den Jungen besteht, gibt es mit Sicherheit eine Umgangsregelung (dafür wäre die Beantwortung ob Du Betreuungselterneil, oder Umgangselterteil bist hilreich) ... Je nach dem wie diese Regelung aussieht, je nach dem wie der Umgang mit Ex selber sich gestaltet (zwischen Dir und Ex) ... je nachdem wieviel Stresspotential ansonsten bei Einigungen und Vereinbarungen zwischen Euch herrscht ... schwierig ;) ... deswegen mein Rat vor Ort die Klärung herbeizuführen, ggfs. mit dem Jugendamt gemeinsam ;)

LG airam : iwn

P.s: Habe das Posting mal zu Problemen und Fragen verschoben ;)
:rot "Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut." (Laotse)
... : iwn ...

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Moni42

Senior Mitglied

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3

Samstag, 4. Februar 2012, 09:52

Ich denke, dass ein Vater fragt, so interpretiere ich den Beitrag.

In der Situation wäre es sinnvoll, gemensam mit einem Profi, diese Reisepläne mit der Mutter zu besprechen. Alles andere könnte zu Irritationen führen....
Marroko, durchaus ein Land wo Kindesentzug zu unterstellen wäre, vor allem wo es sein Heimatland wäre.

Die Unterschrift zu einem Ausweis, wird aus dem Grund gefordert, dass ein Elternteil nicht heimlch solch eine Reise planen kann und dann weg ist.
Ich unterstelle dir hier nichts, sondern zeige nur auf wie die Denkensweise sein kann.

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