(...) Hier die Schritte um Fehler zu vermeiden:
Schritt 1.
Sofort bei Trennung zum Anwalt und Trennung festmachen (Trennungsjahr beginnen), und ein Schriftstück aufsetzen lassen wo dieses Datum eindeutig als Trennungsdatum ausgewiesen wird.
Schritt 2.
(...) Schritt 3:
Man kann auf den eigenen Unterhalt verzichten, aber auch hier gilt wer schreibt der bleibt.
Und nun noch ein Merksatz:
Auch wenn man sich noch so freundschaftlich Trennen möchte, spätestens wenn sich Ämter einschalten bewegt man sich auf dünnen Eis, die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es eigentlich garnicht sich im guten zu trennen.
Aber wenn das alles durch ist kann man das gute Verhältnis versuchen wieder aufzubauen, schon allein wegen der Kinder ist dies ein guter Weg.
Hallo zusammen, also immer direkt zum Anwalt rennen ist Quatsch.
Ein einfacher Brief: "Ich trenne mich von Dir. Ich verlange Kindesunterhalt + Trennungsunterhalt" reicht aus. Der andere kann mit Datum den Erhalt quittieren und so gibt es Schritt 1 ganz einfach und kostenlos (Klappt selbst bei Rosenkrieg!) Und wenn über Unterhalt Klarheit besteht kann hier stehen: Ich verlange € xxx Unterhalt. (Bitte Unterhalt nach neuer Steuerklasse IV/IV) berechnen!
Bei Hartz IV muss jeder angeben, wieviel Unterhalt er/sie bekommt und er/sie welchen verlang hast.
Wenn beim Ex-Partner kein Geld vorhanden ist steht die ARGE auf dünnen Eis nicht der.
Erstmal ist Hartz IV zu beantragen. Wenn der Hartz IV-Bescheid zu kommt ist die ARGE verpflichtet mitzuteilen (schriftlich) welche Unterlagen (für NICHT -Unterhalt) sie erwartet. Ansonsten einfach Einspruch (Frist beachten) einlegen und fertig!
Und ein (entgegenkommender Unterhaltsverzicht hilft bei Hartz IV nicht (auch nicht schriftlich. Der eigentlich zustende Unterhalt könnte von Hartz IV angerechnet werden!
<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Ludger, 22.09.2005, 20:31 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]