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von mona84

Gast

unregistriert

11

Donnerstag, 22. September 2005, 15:10

RE: Unklarheiten wegen Unterhalt - bitte um Rat

Bei Kindern unter 8 Jahren wird jede Tätigkeit als überobligatorisch betrachtet, bedeutet, nicht auf TU angerechnet.
Moralisch finde ich es verwerflich....den Ex trotzfem weiterhin auszunehmen......soll nur mal zum Nachdenken anregen!!!!

Gast

unregistriert

12

Freitag, 23. September 2005, 06:02

RE: Unklarheiten wegen Unterhalt - bitte um Rat

Hallo hier Andreas
Ich lebe mit meiner Tochter seit drei Jahren getrennt von meiner EX-Frau.
Jedes Amt braucht Nachweise, ist halt so. Hier die Schritte um Fehler zu vermeiden:
Schritt 1.
Sofort bei Trennung zum Anwalt und Trennung festmachen (Trennungsjahr beginnen), und ein Schriftstück aufsetzen lassen wo dieses Datum eindeutig als Trennungsdatum ausgewiesen wird.
Schritt 2.
Der (EX) Partner bei dem das Kind nicht lebt ist zum Kindesunterhalt verpflichtet, da kann man nicht dran rütteln das ist Gesetz, kann dieser Elternteil nicht zahlen wird vom Jugendamt für die Dauer von 72 Monaten (aber nur bis zum 12. Lebensjahr) Unterhaltsvorschuss geleistet (Auch das ist Gesetz), deswegen fragte die Beamtin nach weil für ein zweijähriges Kind immer irgendwo Unterhalt herkommt.
Schritt 3:
Man kann auf den eigenen Unterhalt verzichten, aber auch hier gilt wer schreibt der bleibt.

Und nun noch ein Merksatz:
Auch wenn man sich noch so freundschaftlich Trennen möchte, spätestens wenn sich Ämter einschalten bewegt man sich auf dünnen Eis, die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es eigentlich garnicht sich im guten zu trennen.

Aber wenn das alles durch ist kann man das gute Verhältnis versuchen wieder aufzubauen, schon allein wegen der Kinder ist dies ein guter Weg.

Ludger

Anfänger

Beiträge:

13

Freitag, 23. September 2005, 08:20

RE: Unklarheiten wegen Unterhalt - bitte um Rat

Zitat von »Anonymous«

(...) Hier die Schritte um Fehler zu vermeiden:
Schritt 1.
Sofort bei Trennung zum Anwalt und Trennung festmachen (Trennungsjahr beginnen), und ein Schriftstück aufsetzen lassen wo dieses Datum eindeutig als Trennungsdatum ausgewiesen wird.
Schritt 2.
(...) Schritt 3:
Man kann auf den eigenen Unterhalt verzichten, aber auch hier gilt wer schreibt der bleibt.

Und nun noch ein Merksatz:
Auch wenn man sich noch so freundschaftlich Trennen möchte, spätestens wenn sich Ämter einschalten bewegt man sich auf dünnen Eis, die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es eigentlich garnicht sich im guten zu trennen.

Aber wenn das alles durch ist kann man das gute Verhältnis versuchen wieder aufzubauen, schon allein wegen der Kinder ist dies ein guter Weg.
Hallo zusammen, also immer direkt zum Anwalt rennen ist Quatsch.
Ein einfacher Brief: "Ich trenne mich von Dir. Ich verlange Kindesunterhalt + Trennungsunterhalt" reicht aus. Der andere kann mit Datum den Erhalt quittieren und so gibt es Schritt 1 ganz einfach und kostenlos (Klappt selbst bei Rosenkrieg!) Und wenn über Unterhalt Klarheit besteht kann hier stehen: Ich verlange € xxx Unterhalt. (Bitte Unterhalt nach neuer Steuerklasse IV/IV) berechnen!
Bei Hartz IV muss jeder angeben, wieviel Unterhalt er/sie bekommt und er/sie welchen verlang hast.
Wenn beim Ex-Partner kein Geld vorhanden ist steht die ARGE auf dünnen Eis nicht der.
Erstmal ist Hartz IV zu beantragen. Wenn der Hartz IV-Bescheid zu kommt ist die ARGE verpflichtet mitzuteilen (schriftlich) welche Unterlagen (für NICHT -Unterhalt) sie erwartet. Ansonsten einfach Einspruch (Frist beachten) einlegen und fertig!

Und ein (entgegenkommender Unterhaltsverzicht hilft bei Hartz IV nicht (auch nicht schriftlich. Der eigentlich zustende Unterhalt könnte von Hartz IV angerechnet werden!
<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Ludger, 22.09.2005, 20:31 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Ludger

Anfänger

Beiträge:

14

Freitag, 23. September 2005, 08:29

RE: Unklarheiten wegen Unterhalt - bitte um Rat

Zitat von »Anonymous«

Bei Kindern unter 8 Jahren wird jede Tätigkeit als überobligatorisch betrachtet, bedeutet, nicht auf TU angerechnet.
Moralisch finde ich es verwerflich....den Ex trotzfem weiterhin auszunehmen......soll nur mal zum Nachdenken anregen!!!!
Hallo,
diese generelle Aussage ist m. E. falsch.
Es kommt darauf an oder der/die Unterhaltsempfänger(in) bereits vor der Trennung beruftstätig war. War dies der Fall ist jedes Einkommen zu berücksichtigen.
Überobligatorsich ist die (wenn auch moralisch verwerflich) wenn der/die Unterhaltsempfänger(in) nach der Trennung eine Berufstätigkeit aufnimmt.
Überobligatorisch ist aber (oft vergessen, genauso unmoralisch) auch, wenn der/die Unterhaltszahler nach der Trennung mehr arbeitet (Erstmals Überstunden, Zweitjob)[addsig]

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