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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 31. Oktober 2005, 21:47

Hallo! Könnt ihr mir Rat geben?Weiß nicht mehr weiter!

Hallo
So erstmal zur Vorgeschichte,damit ihr euch ein Bild machen könnt.
Ich bin im siebten monat schwanger war verheiratet.Nein wir haben uns nicht scheiden lassen,mein Mann ist vor 4 monaten verstorben.Zurück ließ er sein Sohn (der nach der Heirat durch eine adoption "rechtlich auch meiner wurde,und das ungeborene.Unsere Hochzeit lag an sein Todestag 3 monate zurück.
Die Rentenkasse meint mir würde keine Witwenrente zustehen,da wir nicht lang genug verheiratet waren. unserem Sohn würde die halbweisenrente zustehen(welche er auch bekommt)
Bis dato haben wir 2 von dem ersparten gelebt ich dachte ja auch das die Rentenkasse ihre Entscheidung zurück nimmt.
Nun bin ich zum Amt gegangen,die haben mich zum Arbeitsamt geschickt zwecks Hartz4.Die leute dort sind aber der Meinung,das die Rentenkasse zahlen muß für mich.
Was ist denn nun Richtig?
Das nächste Problem ist die finanzielle Versorgung unserem ungeborenen Baby.
Es ist nämlich so das mein verstorbener nicht der leibliche Vater ist.Nein ich habe ihn nicht betrogen.Ich wurde künstlich befruchtet,da die Wahrscheinlichkeit zu groß war,das ein gemeinsames Kind von uns beiden eine schwere Stffwechselkrankheit hätte bekommen können.
Da uns etliche Ärzte von einem gemeinsammen gezeugten Kind abrieten entschieden wir uns schon vor 7 jahren das wir es auf dem Wege versuchen.
Als es dann endlich klappte waren wir überglücklich.Eigentlich wollten wir nicht heiraten,da wir uns schon solange ohne trauschein liebten. Der Frauenarzt meinte dann aber eigentlich eher nebenbei,das wenn das Baby geboren wird u wir nicht verheiratet sind,in den Urkunden sthen würde das der Vater unbekannt ist.Und da wir das nicht wollten haben wir geheiratet.
Das das ganze von so kurzer Dauer sein wird,konnte ich wir nicht ahnen.
Aber so wie die Rentenkasse das sieht,komme ich mir vor wie eine "schwarze Witwe"
Und die beim Arbeitsamt meinen das ich nach der geburt Unterhalt fürs Kind geltend machen muß.Beim wem bitteschön soll ich Unterhalt geltend machen unter etlichen Schreiben das ich unterschreiben mußte wegen der Künstlichen befruchtung war auch eins darunter,das der Samenspender anonym ist u auch bleibt und das wir uns damit einverstanden erklären.
Könnt ihr mir da ein wenig weiterhelfen?
Ja ich weiß,meine Situation ist nicht alltäglich,aber dennoch muß es doch für solche Fälle Lösungen geben.
Für eure Hilfe bedanke ich mich schon mal
LG Sabine

Gast

unregistriert

2

Montag, 31. Oktober 2005, 21:58

RE: Hallo! Könnt ihr mir Rat geben?Weiß nicht mehr weiter!

Hallo Sabine,

leider kann ich dir keine Ratschläge geben, aber ich wünsche Dir ganz viel Kraft und hoffe sehr für Dich, dass sich für euch bald alles regeln wird, damit ihr nicht noch sehr lange noch zusätzlich mit solchen "unwichtigen" Dingen belastet seid!!

Dir und Deinen Kleinen ganz liebe Grüße,
Susanne "sharonbaer"

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 1. November 2005, 11:26

RE: Hallo! Könnt ihr mir Rat geben?Weiß nicht mehr weiter!

Hallo Susanne,

ob ich dir weiterhelfen kann, weiss ich nicht. Doch zuerst möchte ich dir mein Mitgefühl für deine Situation und meinen Respekt für die Kraft, die du zeigst, ausprechen.

Kompetenten Rat und tatkräftige Unterstützung kannst du sicher von Organisationen wie Pro Familia, Diakonie oder Carritas bekommen. Das Jungendamt müßte dir Auskunft wegen der Unterhaltsfrage für dein ungeborenes Kind geben können.
In fast jedem Bundesland gibt es Stiftungen, die in Not geratenen Menschen helfen. Jede Stiftung hat ihren eigenen Schwerpunkt und hat ihre Voraussetzungen für die Bewilligung von Stiftungsgeldern festgeschrieben. Wenn du möchtest, kannst du bei einem Beratungsgespräch bei einer der o.g. Organisationen nach den Möglichkeiten fragen. Die nehmen dann evtl. auch den Antrag auf und leiten ihn weiter.
Wegen Harz4 kann ich dir überhaupt nicht weiterhelfen.

Ganz viele liebe Grüße
Anna

Saskia

Anfänger

Beiträge:

4

Dienstag, 1. November 2005, 14:08

RE: Hallo! Könnt ihr mir Rat geben?Weiß nicht mehr weiter!

Hallo Sabine,

wo du vielleicht am ehesten Leute in ähnlicher Lage und viel Hilfe bekommst wäre unter www.verwitwet.de

Schau mal dort. Ich bin mir sicher dass es Lösungen gibt:

Liebe Grüße
Saskia[addsig]

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 1. November 2005, 16:13

RE: Hallo! Könnt ihr mir Rat geben?Weiß nicht mehr weiter!

Hallo Sabine.Trauriges Los was dir dort ereilt und und gleichzeitig ein Herzliches beileit.Ersteinmal aus logischer Sicht müsstest du für alle beiden KInder eine Halbweisen Rente bekommen. Nummero zwei wenn es nicht einleuchtend ist und du durch eine Künstliche Befruchtung schwanger geworden bist ist das Amt trotzdem dir einen Unterhaltsvorschuß für das Kind und das verweiste Zahlen.
Ich kann dir nur einen guten Rat geben un auf deinen Recht zu kommen. Gehe in einer Rechtsberatung die erste Sitzung ist kostenlos. Und da du alleinerziehen bist bekommst du fals es vor Gericht geht eine Proßekostenbeihilfe das wird alles gleich bein Anwalt erledigt damit du keine lauferrein hast.Der Stat will Kinder also soll er auch dafür aufkommen und nicht dir daran die Schuld geben das du keinen Partner dazu hast. Ich würde es versuchen. liebe Grüsse aus Berlin Elke

Gast

unregistriert

6

Dienstag, 1. November 2005, 16:17

RE: Hallo! Könnt ihr mir Rat geben?Weiß nicht mehr weiter!

Noch rganzend zu meinen schreiben. Die von Arbeitsamt müssen auch Zahlen, denn ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft und dir steht der minestsatz zu das heisst die 345 Euro für die Miete und das Geld für die Kinder die 209 Euro wo das Kinder geld gegengerechnet wird. Noch eine gute unterstützung kann ich dir aus erfahrung sagen sind diese Frauenzentums da sitzt echt gutes Personal dahinter.Elke

Gast

unregistriert

7

Dienstag, 1. November 2005, 18:38

RE: Hallo! Könnt ihr mir Rat geben?Weiß nicht mehr weiter!

Bitte nachfragen, es gibt zwei Witwenrenten, einerseits für den Lebensunterhalt der Ehefrau an sich, ohne Details der speziellen Anspruchs- und Anrechnungsfragen und zweitens eine Art "Erziehungsgeld" für verwitwete Väter oder Mütter kleiner Halbwaisen.

Die "normale" Witwenrente ist unter anderem an 60 echte Beitragsmonate des Verstorbenen gebunden. ein Grund für junge Ehepaare ohne vorherige Berufstätigkeit zum Abschluß einer RISIKOlebensversicherung über 3 - 5 Jahre.

Die Aussage "keine Witwenrente" bezog sich evtl. auf den möglichen Versagensgrund wegen bekannter schwerer Krankheit noch geheiratet zu haben um eine Rente zu erzielen, ein gemeinsames Kind + Adoption ist allerdings ein sehr deutlcihes Indiz für die Absicht eine Ehe und Familie auf Dauer gewollt zu haben.

1890 bei der Einführung der deutschen Rentenversicherung ging man von vermögenden Akademikern aus oder Arbeitern die schon eine Lehre (ab 14 ) und Berufparaxis haben vor der Heirat mit ca. 20 - 22.

werner

P.S. Sozialgeschichte:
Wegen der höheren Müttersterblichkeit damals wurden jungen Witwen zugetraut bald wieder verheiratet zu sein.


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