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airam
23.05.2012
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Mittwoch, 2. November 2005, 09:00

Mehrbedarf

Hallo!!!
Meine Tochter muß sich an einen bestimmten Ernährungsplan halten- nun zu meiner Frage: da das alles immens ins Geld geht hat man mir gesagt es gäbe vom Amt einen Zuschlag darauf. Kann mir jemand vielleicht sagen wie ich den Beamntrag und wieviel das ca ist?

Danke
Viele Grüße

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

2

Mittwoch, 2. November 2005, 09:26

RE: Mehrbedarf

Hallo Gast,

Du brauchst zunächst ein ärztliches Attest, dann kannst Du den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung an der gleichen Stelle beantragen, an der Du den ALG II Antrag gestellt hast. Hier eine Aufstellung der aktuellen Beträge, es gibt natürlich noch andere Erkrankungen, die anerkannt werden, die Beträge werden dann individuell festgelegt.
Hyperlipidämie: 35,79
Hyperurikämie: 30,68
Gicht: 30,68
Leberinsuffizienz: 30,68
Niereninsuffizienz: 30,68
Niereninsuffizienz, Hämodialyse beh.: 61,36
Hypertonie: 25,56
kardiale und renale Ödeme: 25,56
Zöliakie, Sprue: 66,47
Diabetes mellitus Typ I: 51,13
Diabetes mellitus Typ II a: 51,13
Colitus ulcerosa: 25,56
Morbus Crohn: 25,56
Ulcus duodeni: 25,56
Ulcus ventricul: 25,56
HIV-Infektion, AIDS: 25,56
Krebs: 25,56
Multiple Sklerose: 25,56
Neurodermitis: 25,56
(alle Angaben natürlich in Euro)

Grüße aus Herborn

Frank[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

3

Donnerstag, 3. November 2005, 09:44

RE: Mehrbedarf

Hallo,
Du kannst dir von deinem Arzt eine Ernährungsberatung verordnen lassen, Grund: Verdacht auf Nahrungsmittelallergie und Verdacht auf pseudoallergische Reaktionen (wichtig!), mit dem Ziel einen Ernährungsplan unter Berücksichtigung einer notwendigen Rotation auszuarbeiten.
Viele Krankenkassen bieten eine Ernährungsberatung an - oft ist diese Beratung dann "allgemeiner", d.h. du kannst keinen Rotationsplan ausgeabeitet bekommen.
Das kann jedoch eine Oeccothrophologin (hoffentlich richtig geschrieben). Uns kostete deren Hilfe damals 150 €. Die Krankenkasse übernahm die Kosten trotz Verordnung nicht. :-(
Mit dem ärztlich verordneten, von einer Fachkraft ausgearbeiteten Ernährungsplan und den Quittungen über die tatsächlich entstandenen Kosten, evtl. auch eine nachprüfbare Aufstellung über die zu erwartenden Mehrkosten, kannst du dann versuchen einen individuellen Mehrbedarf für das Kind zu erhalten, notfalls über Widerspruch und Klage.
Viele Grüße
Anna

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