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airam
23.05.2012
um 10:27 Uhr
Guten Tag ... mal zum wachwerden für die Langschläfer oder zur willkommenen Abwechslung für die arbeitenden ... eine Kanne Kaffee
 
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von mona84

Gast

unregistriert

11

Samstag, 5. November 2005, 21:01

RE: Ausländerin mit Ehevertrag und Kind

Grundsätzlich gilt egal wie und welche Schulden, Unterhaltspflicht geht vor, ebenso der Selbstbehalt als Minimum für Pfändungsfreistellung.

Daher, entweder der Ex hat so gutes Einkommen das er neben dem Unterhalt und seinem Existensminimum noch seine Schulden tilgen kann oder der Gläibiger kann die abschreiben, desse Pech, zurecht.

Egal ob nun Spielschulden oder ein Auto, in beiden Fällen muß der Kreditgeber die mögliche Höchstkreditsumme daran anpssen.

Eine echte Pfändung der Bezüge für den Unterhalt oder Abtretung via Bank, die Schulden brauchen der Mutter keine Angst machen.

Für den Ex heisst das u.U. möbeliertes Zimmer in Fußgängereichweite seiner Dienststelle.

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