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von mona84

Gast

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Mittwoch, 16. November 2005, 08:38

Wohnberechtigungsschein

Wer kann mir sagen wie das von statten geht um an einen Wohnberechtigungsschein zu kommen?Ich weiß zwar das ich zur Verbandsgemeinde muß,hab aber noch keine konkreten Angaben was ich an Unterhalt bekommen werde bzw. wird das eh neu berechnet wenn ich nicht mehr im Haus meines Nochmannes wohne.Geht das auch ohne Angaben.Hätte nun im Augenblick nur die Angaben das ich die 199 fürs Kind und 154 Kindergeld bekäme.´Kümmern die sich dann um Wohnungssuche oder wie läuft es und dauert es lange bis eine gefundet wird?Da ich gerne im Juni/Juli nächsten Jahres etwa eine Wohnung hätte,da dann auch trennungsjahr zu ende ist.Hätte auch am liebsten eine wohnung im Ort wo der Kiga ist,da ich kein Führerschein habe.Das die tochter nicht wechseln muß.Berücksichtigen die sowas?Wer kann mir etwas Klarheit ins dunkel bringen und wer kennt sich aus damit oder hat das vieeleicht schon durch?

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Mittwoch, 16. November 2005, 10:14

RE: Wohnberechtigungsschein

Hallo,

es gibt da mehrere Dringlichkeitsstufen. Ich würde dir raten erst einmal zu der für dich zuständigen Stelle zu gehen und die Situation zu schildern. Dort wird dir auch die weitere Vorgehensweise gesagt.

Hier ist es so dass das Wohnungsamt dann Wohnungen z.B. 5 Leuten vorschlägt und der Vermieter entscheidet wen er nimmt. Dann wirst du ja einen Trennungsunterhalt bekommen und kannst enstprechend Anwaltsschreiben oder dergleichen vorlegen.

Viele Grüße
Saskia[addsig]

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