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airam
23.05.2012
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 13. Dezember 2005, 08:18

Was passiert wenn...

Hallo,
hab da mal eine Frage.Was passiert wenn man im letzten Jahr jede menge Schulden gemacht hat und diese nun nicht bezahlen kann? Schuldnerberatung kann auch nicht helfen,da vom Arbeitslosengeld schon ein Teil des Unterhalts gepfändet wird und derjenige somit unter dem Selbsterhalt liegt.Nun war letzte Woche der Gerichtsvollzieher da und stellte fest das nichts zu holen ist.Der Bekannte wurde nun aufgefordert denn Offenbarungseid zu leisten.Das will er aber nicht,da die Schuldnerberatung ihm davon abriet.Was passiert wenn er das nicht bei Gericht unterschreibt? Ist es wahr,das dann ein Haftbefehl rausgeht?

<fieldset style="border: 3px solid red; background-color: rgb(115, 159, 196); text-align: left;"><legend style="font-weight: bold;">Stop</legend>
<img src="http://www.alleinerziehend.net/images/stophand.jpg" align=left>Bitte keine anonymen Postings, ohne einen Namen drunter zu setzen. Das ist schon deshalb wichtig, damit andere Euch ansprechen können!
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frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

2

Dienstag, 13. Dezember 2005, 08:26

RE: Was passiert wenn...

Hallo anonymer Gast,

alle Zwangsvollstreckungsmassnahmen sind abhängig, von dem, was der Gläubiger beantragt. Bei einer Weigerung die eidesstattliche Versicherung abzugeben ist davon auszugehen, dass die Ausstellung eines Haftbefehles erfolgt. Bei Verhaftung wird er zwangsweise zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorgeführt. Verweigert der Schuldner auch hier die eidesstattliche Versicherung, kann er auf Gläubigerantrag in so genannte Erzwingungs- oder Beugehaft genommen werden. Die Haft kann bis zu sechs Monaten dauern. Allerdings kann das für den Gläubiger teuer werden, denn er muss für jeden einzelnen Hafttag dem Staat Gebühren vorschießen. Die Haft des Schuldners mindert seine Schulden nicht, er kann diese also dort nicht ersatzweise absitzen. In jedem Fall ist die Zustellung der Vorladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sehr ernst zu nehmen.

GrĂĽĂźe

Frank[addsig]

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 13. Dezember 2005, 13:50

RE: Was passiert wenn...

Also,er hat sich nun entschlossen die eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben.Was passiert dann? Kann er dann frei ĂĽber sein Arbeitslosengeld verfĂĽgen?
GruĂź SD

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