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   Raum Lobby: airam(Mod) Georg1211(User) leonies_mum2(User) pimboli(Admin) robeki(User) Wirbelxy(User)

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airam
23.05.2012
um 10:27 Uhr
Guten Tag ... mal zum wachwerden für die Langschläfer oder zur willkommenen Abwechslung für die arbeitenden ... eine Kanne Kaffee
 
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6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 20. Dezember 2005, 06:26

Alleinerziehende HartzIV-Empfängerin - steht ihr ein Auto zu???

Hallo,

ich habe eine Freundin, die durch die Scheidung HatzIV-Empfängerin wurde. Sie hat einen Sohn bei sich. Nun will sie eine Lehre anfangen, da sie noch keine Ausbildung hat. Die Lehrstelle ist mit öffentlichen Mitteln sehr schwer zu erreichen, ebenso div. Sportveranstaltungen für den Sohn. Steht ihr denn vom Sozialamt ein Auto zu oder wie ist das? Sorry, aber ich habe da überhaupt keine Ahnung und bitte um Hilfe ! DANKE ! Heike

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 20. Dezember 2005, 09:26

RE: Alleinerziehende HartzIV-Empfängerin - steht ihr ein Auto zu???

Ehegatten-, Trennungs- oder Betreuungsunterhalt bekommt sie ganz oder bei mangelder Zahlungsfähigkeit teilweise für die Betreuung ihres Kindes. Dafür ist kein Auto vorgesehen.
Für die Ausbildung u.U. eine Ausbildungsbeihilfe, dafür wäre aber nicht die Hartz-4-Abteilung zuständig.

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 20. Dezember 2005, 10:28

RE: Alleinerziehende HartzIV-Empfängerin - steht ihr ein Auto zu???

Hallo Heik,

Sie wird nur ein Darlehn bekommen, das sie zurück zahlen muß. Auf jedem Fall wenn die ARGE oder wer für sie zuständig ist; dieses auch machen würde. Zu dem müßte sie Nachweisen das sie auch sonst keine Möglichkeiten hat diese stelle zu erreichen, und das ist nicht immer einfach......

Auf jedem Falle sollte sie mit den zuständigen Leute für sie noch mal reden.......

[addsig]

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