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airam
23.05.2012
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Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 9. Januar 2006, 12:01

urlaub als Hartz VI Empfänger/alleinerziehend

Hallo, ich habe zu Weihnachten Geld bekommen und habe damit vor für mich und meine Tochter einen Flug nach Asien zu buchen. In den letzten Monaten haben wir sehr sparsam gelebt und uns ein bißchen Geld gespart um nun für eine längere Zeit (4 Wochen) nach Asien zu vereisen. Kann es Probleme geben? Ist doch eigentlich meine Sache, wenn ich sparsamer lebe und dann die Möglichkeit hatte, Geld zu sparen? Weiß jetzt nicht, ob ich das machen darf/soll?! Bitte um Hilfe und vielen Dank schonmal!!

Gast

unregistriert

2

Montag, 9. Januar 2006, 12:24

RE: urlaub als Hartz VI Empfänger/alleinerziehend

du musst erstmal vorher fragen.. bei der arge.. ohne genehmigung... kürugn oder gar sperre... und 4 wochen ist glaube ich eh zuviel..

am besten ist halt nachfragen bei der arge

Gast

unregistriert

3

Montag, 9. Januar 2006, 12:35

RE: urlaub als Hartz VI Empfänger/alleinerziehend

Unabhängig von der Gehnehmigung von der ARGE, egal ob nötig oder nicht, "lohnt" das?
Ist das Erlebnis 4 Wochen durch Asien, Rucksackrundreise oder Strandurlaub das Geld wert? Dazu kommen die Gesundheitsrisiken noch! Ist als Alternative die Anschaffung von guten Fahrrädern und damit in Deutschland oder dem benachbartem Ausland auf Entdeckungstour zu gehen nicht "dauerhafter"?

Wir waren aus Süddeutschland im Juli 3 Wochen mit Zelt und Fahrrad in Schweden, für 2 Personen von Haustür zu Haustür 1100€, inkl. Bahn bis und von Rügen.

Gast

unregistriert

4

Montag, 9. Januar 2006, 13:18

RE: urlaub als Hartz VI Empfänger/alleinerziehend

vielleicht auch mal daran gedacht.. das die dame oder der heer da verwandte hat? und deswegen gerne dahin reisen möchte ??* gg

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

5

Montag, 9. Januar 2006, 15:41

RE: urlaub als Hartz VI Empfänger/alleinerziehend

Hallo anfragender Gast,

dein Sachbearbeiter bei der Arge kann dir bis zu drei Wochen Ortsabwesenheit pro Jahr (=Urlaub) genehmigen. Läßt du dir deinen Urlaub nicht genehmigen, bekommst du eine Sperre oder Kürzung.

Frägst du bei deinem Sachbearbeiter an, kannst du dich auf unangenehme Fragen gefaßt machen. Höchstwahrscheinlich wird man zumindest Kontoauszüge verlangen...

"In den letzten Monaten haben wir sehr sparsam gelebt und uns ein bißchen Geld gespart ..." - vielleicht kannst du ja den SB davon überzeugen...

"...habe zu Weihnachten Geld bekommen ..." bevor ich mir da in der Arge den Mund verbrenne, würde ich erst abklären, ob das Geldgeschenk nicht angerechnet werden kann...

Gruß
Anna