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6%

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92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 17. Januar 2006, 00:35

Scheidung/ Unterhalttseinigung/ Krankenkasse

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezueglich des Krankenversicherungsbeitrages meiner leicht behinderten Freundin mit Sohn. Meine arbeitslose Freundin ist gerade frisch geschieden und hat sich in einer Mediation aussergerichtlich auf eine gesamten Kindes- und nachehelichen Unterhalt von 900 Euro/monatl. geeinigt, so steht das auch im Scheidungsurteil. Ausserdem erhaelt Sie Kindergeld in Höhe von 154 Euro.
Meine Frage ist nun, wie sich der Krankenkassenbeitrag berechnet? Bei den Krankenkassen finde ich überall nur "Beitragsrechner", wo man das monatliche Bruttoeinkommen eingeben muss.
Arbeitslosengeldantrag usw. ist momentan in Arbeit.

Hat irgendjemand Tips, Infos, Links dazu??

Vielen Dank für Eure Antworten, Peter

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

2

Dienstag, 17. Januar 2006, 09:27

RE: Scheidung/ Unterhalttseinigung/ Krankenkasse

Hallo Peter,

der Krankenversicherungsbeitrag deiner Freundin wird nicht aus dem Unterhalt berechnet. Die meisten Krankenkassen haben einen sog. Hausfrauenbeitrag, das ist der Mindestbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung.

Sobald der Antrag auf Arbeitslosengeld bewilligt ist, wird deine Freundin rückwirkend bei der Krankenkasse, die sie im Antrag angegeben hat, angemeldet und die Beiträge aus der freiwilligen Versicherung werden zurückerstattet.

Gruß
Anna

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 17. Januar 2006, 13:37

RE: Scheidung/ Unterhalttseinigung/ Krankenkasse

Hi,
ich musste alle meine Einkünfte angeben dazu zählen Unterhalt (Ehegatten) und Kapitalerträge, danach berechnet sich dann der Beitrag ist von Kasse zu Kasse uterschiedlich.

nette Grüße
Moni