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von mona84

trinity2673

unregistriert

11

Montag, 16. Januar 2006, 20:52

RE: ALG II / Bedarfsgemeinschaft

Nochmal Hallo Yvonne,

habe mal gesucht und nachgelesen. Du hast vollkommen Recht. Dein Freund ist dir bis zur Geburt des gemeinsamen Kindes nicht zum Unterhalt verpflichtet. Dies ist vom Gesetz her so geregelt, das heißt du hast keinen Rechtsanspruch auf Unterhalt durch ihn. Deshalb darf die ARGE nicht davon ausgehen, dass du Leistugen von ihm erhältst. Bzw. sie kann ihn nicht verpflichten.
Du hast deshalb Anspruch auf ALG 2, vor allem auf die Krankenversicherung durch die ARGE.
Ich würde sofort einen Antrag stellen. Am besten gleich alles auf den Tisch, von wegen zusammengezogen, kein gemeinsames wirtschaften, schwanger aber noch keinen Rechtsanspruch auf Unterhalt usw. Die passenden Urteile gleich mit zitieren.
Du musst damit rechnen, dass sie trotzdem erst einmal nicht zahlen wollen, dann Prozesskostenhilfe beantragen und Klagen. Ich denke du hast in jedem Fall Chancen.
Nach der Geburt wird die ARGE die Zahlungen einstellen, weil du dann Unterhaltsansprüche gegenüber deinem Freund hast.

Ganz liebe Grüsse sendet Anne

PS: Kopf hoch und auf in den Kampf. Ich sende dir viel Kraft. Die wirst du brauchen.[addsig]

Gast

unregistriert

12

Dienstag, 17. Januar 2006, 16:08

RE: ALG II / Bedarfsgemeinschaft

Danke schön aber du kannst dir nicht vorstellen was ich da heute morgen zu hören bekommen habe,ich hoffe das ich zu solchen konfr. nicht mehr allzuoft gehen muss.Und irgendwie gibt es hier in meiner Stadt keinen der mir sagen kann wie sich das so mit Prozesskostenbeihilfe od so geht naja jetzt muss ich über umwege mein Glück oder unglück gehen
Dane schön nochmal und bis zum nächstenmal :-(

trinity2673

unregistriert

13

Mittwoch, 18. Januar 2006, 09:42

RE: ALG II / Bedarfsgemeinschaft

Hallo Yvonne,

Kopf hoch. Ich kann mir lebhaft vorstellen, was die Mitarbeiter der ARGE in deinem Fall loslassen. Ich bin auch einiges von meiner zuständigen ARGE gewöhnt. Leider.

Wegen Prozesskostenhilfe: ich mache das immer über die Gewerkschaft.
Ansonsten einfach zu einem Anwalt gehen, Fall schildern. Die können mit dir zusammen PKH beantragen.
Oder zum Sozialgereicht und dort per Rechtspfleger.

Ich hoffe das Hilft dir ein bisschen weiter. Laß dich nicht unterkriegen.

Liebe Grüße sendet Anne

[addsig]