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von mona84

trinity2673

unregistriert

1

Donnerstag, 2. Februar 2006, 17:33

Mehrbedarf alleinerziehend

Hallo @ all!

Hier noch mal für alle, ich kann leider den Beitrag nicht mehr finde, vielleicht ist er auch durch den Sever-Absturz weg.

Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe
Alleinerziehende

Alleinerziehende können neben der Regelsatzleistung einen Mehrbedarf geltend machen, und zwar nach § 21 Abs. 3 SGB II. Diese Vorschrift ist mit § 30 Abs. 3 SGB XII identisch, so dass die folgenden Ausführungen sowohl für das Arbeitslosengeld II als auch für die Sozialhilfeleistungen gelten.


Wann liegt überhaupt eine Alleinerziehung vor? Antwort: wenn ein Mann oder eine Frau die alleinige tatsächliche Sorge und Pflege für ein Kind oder mehrere Kinder ausübt. Eine Alleinerziehung kann auch bei Verheirateten gegeben sein, wenn ein Ehepartner über einen längeren Zeitraum die Kinder nicht betreuen kann, etwa, weil er in einem Pflegeheim untergebracht ist. Bei Getrenntlebenden i.S.d. Scheidungsrechts ist dies immer der Fall.

Lebt der Kindesvater oder die Kindesmutter mit einem anderen Partner, der nicht Kindesmutter oder -vater ist, zusammen, so kommt es für die Frage, ob eine Alleinerziehung vorliegt konkret darauf an, wie sich diese andere Person um das Kind kümmert. Ist das in einem Ausmass gegeben, wie es ein Ehepartner tun würde, ist keine Alleinerziehung gegeben.


Der Mehrbedarf bei Alleinerziehung dient der Abdeckung der notwendigerweise grösseren Bedarfe des täglichen Lebens und der Ernährung.


Mehrbedarf kann nur geltend gemacht werden wie folgt:

1. 36 % der jeweilig maßgebenden Regelleistung
(das sind beim Eckregelsatz 124,- € im Westen/119,- € im Osten)
für ein Kind unter 7 Jahren

oder

für zwei oder mehr Kinder unter 16 Jahren

oder

2. 12 % der jeweils maßgebenden Regelleistung (41,- € West/40,- € Ost)
für jedes Kind unter 18 Jahren, wenn dadurch ein höherer Prozentsatz als nach Nr. 1 gegeben ist;
es darf jedoch 60 % des jeweiligen Regelsatzes (207,- € West/199,- € Ost) als Höchstgrenze nicht überschritten werden.


Beispiele (es wir vom Eckregelsatz ausgegangen, der ja geringfügig von den in den einzelnen Bundesländern
geltenden Regelsätzen (bei der Sozialhilfe) abweichen kann):

1 Kind über 7 = 41,00 Euro

2 Kinder unter 18 Jahre, ( 1 Kind über 16 und 1 Kind über 7) = 82,-- Euro

4 Kinder unter 18 Jahre: Mehrbedarf = 164,- Euro

5 Kinder unter 18 Jahre: Mehrbedarf = 205,- Euro

ab 6 Kinder: Mehrbedarf = 207,- Euro

Also für alle Kinder unter 18 Jahre muss der Zuschlag gezahlt werden!!!

Liebe Grüße sendet Anne

[addsig]

refa

unregistriert

2

Donnerstag, 2. Februar 2006, 22:51

RE: Mehrbedarf alleinerziehend

hallo,
alleinerziehend und anrecht auf den zuschlag hat man nur, wenn keine andere person im haushalt neben dem elter ueber 18 jahre ist.
Ist identisch mit steuerklasse II.
gruss rene[addsig]

Ever

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Berlin

Beruf: Krankenschwester

3

Sonntag, 10. September 2006, 11:37

RE: Mehrbedarf alleinerziehend

Hallo,mir ist zu Ohren gekommen:Wenn ich ein Au pair beschäftige,welches mit im Haushalt lebt,würde ich die Lohnsteuerklasse 2 und den Mehrbedarf verlieren,stimmt das Ever :-O [addsig]

Gast

unregistriert

4

Sonntag, 10. September 2006, 13:52

RE: Mehrbedarf alleinerziehend

Hallo Ever,

herzlich willkommen hier im Forum.

Also was den Mehrbedarf für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (12 Buch)angeht, sagt der § 30 Mehrbedarf unter Punkt 3 folgendes aus:

(3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist, soweit kein abweichender Bedarf besteht, ein Mehrbedarf anzuerkennen


Wenn ein Au Pair im Haushalt lebt, ist dies Person ja u.a. für die Pflege des Kindes mitverantwortlich. Demnach dürfte dieser Mehrbedarf wegfallen.


Was die Lohnsteuerklasse angeht, lies mal

hier nach, da ist es sehr verständlich erklärt.[addsig]

Ever

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Berlin

Beruf: Krankenschwester

5

Sonntag, 10. September 2006, 21:38

RE: Mehrbedarf alleinerziehend

Das darf doch wohl nicht wahr sein.Da holt man sich Hilfe ran ,durch ein Au pair und schon,hat man auch Nachteile.Das Au pair muss ich auch bezalen,versichern,Bvg Karte usw.,verliere aber den Mehrbedarf und die Steuerklasse 2.Das ist doch ungerecht,oder?Ich habe 4 Kinder und versuche gerade es mir einfacher zu machen,aber ich sehe es sind wieder die Berge ich beklettern muss.Ever :-( [addsig]

Gast

unregistriert

6

Sonntag, 10. September 2006, 23:08

RE: Mehrbedarf alleinerziehend

Hallo Ever,

wir reden doch hier über den Mehrbedarf, den man bei Bezug von Hartz 4 durch alleinerziehung bekommt, oder mißverstehen wir uns da nun?

Denn diesen Mehrbedarf bekommen ae´s nur, weil sie tatsächlich mehr Aufwendungen haben, um ihre Kinder mal betreuen lassen zu können.
Daher ist der Mehrbedarf bei unter 7 jährigen Kindern auch wesentlich höher, da davon ausgegangen wird, das 7 jährige z.b. auch mal alleine im Wartezimmer eines Arztes auf Mama warten können, wohingegen kleine Kinder evtl. einen Babysitter benötigen, wenn Mama dringendes zu erledigen hat. Oder halt wenn man abends zum Elternabend etc. geht.

Genau dafür, und niergendwo anders für ist der Mehrbedarf gegeben. Und wenn man nicht alleinerziehend ist, und sogar noch ein Au Pair im Haus hat, fallen diese Ausgaben ja alle weg.

Und die Betreuungskosten etc. für ein Au Pair, kannst Du doch sicherlich steuerlich geltend machen, oder frag doch mal beim Jugendamt nach, ob es Unterstützung in irgendeiner Form gibt.

Wobei mir mal gesagt wurde, das die Differen zwischen Kl 1 und 2 gar nicht mal so hoch sein soll, aber das weiß ich nur von dritten.[addsig]

Gast

unregistriert

7

Dienstag, 17. Oktober 2006, 12:23

RE: Mehrbedarf alleinerziehend

Hallo,bin seit Mai 2005 alleinerziehend und bekomme seitdem auch ALG II. Nun habe ich zufällig in der Zeitung gelesen, das es Mehrbedarf für alleinerziehende gibt. Da habe ich aber eine ganz schöne Summe verschenkt.Kann ich eine Nachzahlung erwarten oder muss ich jetzt für Oktober einen Antrag stellen. Ich habe bei der Hotline schon telefonisch Bescheid gesagt.Mein Sohn wird im November fünf.Ich hoffe auf einen positive Resonanz.
Meine Emailadresse ist: lea.ma@gmx.net :-(

Suppengrün

Anfänger

Beiträge:

8

Dienstag, 17. Oktober 2006, 13:19

RE: Mehrbedarf alleinerziehend

Hallo!

Ich habe das ja auch durch Zufall erfahren. Nun versuche ich seit über einem Monat das durchzusetzen. Ich finde das eine Unverschämtheit. Mittlerweile müsste den Behörden doch bekannt sein, dass es einen Programmfehler gegeben hat.

Ich werde auf eine Nachzahlung bestehen, auf alle Fälle. Ich bin von Anfang an als allein erziehend da eingetragen, aber aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen habe ich nie diesen Zuschlag erhalten.

Meine Recherchen in Internet haben ergeben, dass es noch mehr Frauen so geht.

Gruß Angelika :roll: [addsig]

Gast

unregistriert

9

Dienstag, 24. Oktober 2006, 12:43

RE: Mehrbedarf alleinerziehend

Hallo, habe nochmal eine Frage. Ich habe gerade eine Freundin von mir gefragt, ob ich extra einen Antrag auf Mehrbedarf stellen muss, und meine Freundin hat gesagt, das hat sie nicht gemacht und bekommt trotzdem Mehrbedarf für alleinerziehende.
Was sagt ihr? Reicht mein normaler Hartz IV Antrag aus um Mehrbedarf zu bekommen oder muss ich ihn doch extra stellen. Ich habe es nochmal schriftlich angefordert. Da ich ja seit Mai 2005 einen Anspruch habe, oder fällt er weg, weil ich keinen Antrag extra gestellt habe.
Vielen Dank im voraus

Gast

unregistriert

10

Dienstag, 24. Oktober 2006, 12:47

RE: Mehrbedarf alleinerziehend

Hallo Suppengrün habe deinen Beitrag gerade gelesen. Ich war vorher in einer Beziehung und bin aber als getrennt lebend eingetragen, das ist doch trotzdem kein Grund, mir nicht den Mehrbedarf auszuzahlen, oder?
Meine email:lea.ma@gmx.net

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