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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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2%

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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 27. November 2006, 20:14

Fahrtkostenerstattung trotz Hartz IV?

Hallo,
ich beziehe schon seit einiger Zeit Hartz IV. Mein 14-Jähriger Sohn wohnt beim geschiedenen Vater in München, ich in der Oberpfalz. Ich habe schon ein paar mal Anträge auf Befreiung von den Fahrtkosten gestellt- angelehnt, da angeblich im ALG II schon 6 Prozent enthalten sind. Ich möchte meinen Sohn, wie auch schon früher, als ich es mir noch leisten konnte, zweimal im Monat sehen. Die Kosten hierfür betragen 2x22,30 € für Hin und Rückfahrt mit dem Zug. Ich hoffe mir kann jemand helfen. Danke

Gast

unregistriert

2

Montag, 27. November 2006, 20:30

RE: Fahrtkostenerstattung trotz Hartz IV?

Hallo Gast,

es gibt Urteile, nach denen müssen hohe Fahrtkosten übernommen werden, um den Umgang zu ermöglichen.

Es steht derzeit sogar was in Bewegung, das Bedarfsgemeinschaften auf Zeit gebildet werden können, für die Tage, an denen die Kinder bei dem Umgangsberechtigten verbringen.

Das Bundessozialgericht hat dazu am 7.11. ein Urteil gefällt, es aber wieder an das zuständige Sozialgericht zurückgewiesen.

Da wird also erstmal noch eine endgültige Entscheidung abzuwarten sein.

Ich möchte Dich dennoch an ein anderes Forum, wo die "Experten" sitzen verweisen.

hier stell mal Deine Frage ein, die helfen Dir gewiss dort weiter.[addsig]

inesk

unregistriert

3

Montag, 27. November 2006, 21:01

RE: Fahrtkostenerstattung trotz Hartz IV?

Hallo Gast!

Es gibt eine Entscheidungsdatenbank. Guck doch da mal nach, ob du da was findest.
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&range=100,100

Ich hoffe es funktioniert mit dem Link. Hab ihn dir hier reinkopiert.

Liebe Grüße Ines :roll:

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