RE: Besuchsrecht
Hallo namenloser Gast,
wäre nett, wenigstens einen fiktiven Namen unter das Posting zu setzen, damit die Anrede etwas persönlicher wird.
Zu Deiner Frage nun:
Zu Besuchsrecht gibt es keine festgelegten Gesetze, die das regeln, nur sogenannte richterliche Leitlinien, die im Streitfall sicherlich im Auge behalten werden, aber was nicht besagt, das im Streitfall ein Richter auch so entscheiden würde.
Also die richterlichen Leitlinien und psychologischen Empfehlungen bei einem so kleinen Kind lauten, das das Kind einen Zeitraum noch gar nicht empfinden kann, und damit es einen guten Bezug zu seinem Vater aufbauen kann, diesen lieber öfter, und dafür kurz, als wenig und lang (14 tägige WE Regelung) sehen sollte.
Da wird dann immer von 2-3 mal die Woche für 2-4 Stunden gesprochen. Leider ist das oftmals alleine aus beruflichen Gründen nicht möglich für den Umgangselternteil.
Meine ganz persönliche Meinung und Erfahrung ist die, das man das Kind ruhig frühst möglich an Dinge gewöhnen sollte. Also auch ruhig mal über Nacht bei Papa lassen.
Umso weniger Umgewöhnung gibt es mit zunehmendem Alter. Die Kinder wachsen dann einfach in die Situation ein, es wird Alltag für sie, alle 2 WE bei Papa zu schlafen.
Ihr könntet doch eine langsame schrittweise Anführung dahin gehen.
Es hat auch positive Seiten, wenn auch das Übernachten erprobt wird, denn irgendwann kannst auch Du davon profitieren.....mal eine Nacht durchzuschlafen, mal ausschlafen können, mal abends in die Badewanne, ohne evtl. zwischendurch gerufen zu werden, oder halt auch mal ausgehen.
[addsig]