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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Mittwoch, 12. April 2006, 22:08

Die Güteverhandlung vor Gericht steht an...

Hallo alle zusammen,

habe ja schonmal mitgeteilt, wie das hier alles von statten gegangen ist, mit dem KV meiner Tochter.... habe ihn jetzt übrigens angezeigt wegen Betrug... hat geklappt...
Naja, habe heute die Vorladung bekommen zur Güteverhandlung beim Amtsgericht.... ANfang Mai ist es soweit....
Weiss denn jemand, wie das da abläuft??
Hab irgendwie ein mulmiges Gefühl seitdem ich das weiss und auch wieder mal Bauchschmerzen( die bekomm ich immer, wenn ich psychisch belastet bin)...
Muss ich denn irgendwas befürchten????

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 12. April 2006, 22:11

RE: Die Güteverhandlung vor Gericht steht an...

Es geht um die Unterhaltsforderung für die kleine...

Gast

unregistriert

3

Mittwoch, 12. April 2006, 23:00

RE: Die Güteverhandlung vor Gericht steht an...

Worum geht es genau?
Wieso Anzeige auf Betrug etc......bitte etwas näher erläutern......[addsig]

Joli

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hessen

Beruf: mama

4

Donnerstag, 13. April 2006, 10:13

RE: Die Güteverhandlung vor Gericht steht an...

Ich hatte ihn doch angezeigt wegen der Kundenkarte, die er trotz trennung weiter genutzt hatte... aber anderes thema....

bei dem gerichtstermin ghet es um die unterhaltsforderung.
Er wurde durch meine anwältin aufgefordert seit okt05 200 euro unterhalt für die kleine mtl. zu zahlen... hat er bis heute nicht getan. Seit februar ist er nun arbeitslos....
wie stehen die chancen, dass er dann trotzdem dazu verdonnert wird, unterhalt zu zahlen??[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

5

Donnerstag, 13. April 2006, 10:34

RE: Die Güteverhandlung vor Gericht steht an...

Hallo Joli,

warum hattest du das denn nicht über das JA gemacht? Soweit ich weiß kümmern die sich dann um alles Weitere. Und wenn er nicht zahlt (eigentlich auch bei Arbeitslosigkeit dazu verpflichtet), dann könntest du Unterhaltsvorschuss bekommen (max. 7 Jahre bzw. bis dein Kind 12 Jahre alt ist), welchen das JA sich bei ihm später zurückholt . Es gibt einen sogenannten Selbstbehalt für ihn( ich glaube der liegt zur Zeit bei 890 €), bis zu dem Betrag wird er wohl dann den deinem Kind zustehenden Unterhalt löhnen müssen....

LG und *Daumendrück*
Minniemaus[addsig]

Gast

unregistriert

6

Donnerstag, 13. April 2006, 11:42

RE: Die Güteverhandlung vor Gericht steht an...

Zitat von »Joli«


wie stehen die chancen, dass er dann trotzdem dazu verdonnert wird, unterhalt zu zahlen??


Verdonnern kann man zu vielen.....aber wo nix ist, kann man auch nix holen.....

Schau mal auf folgender Seite......da erfährst einiges....

Auch, wohin man Unterhaltspflichtige treibt, wenn man sie immer mehr in die Enge treibt, wissentlich, das sie nicht zahlen können.

Seit arbeitslosigkeit hat der Vater einen Selbstbehalt von 770€.....was er mehr bekommt müßte er an KU leisten können und auch zahlen.

http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#pleite[addsig]

Gast

unregistriert

7

Donnerstag, 13. April 2006, 13:20

RE: Die Güteverhandlung vor Gericht steht an...

@ Aninjha
danke für deine Korrektur. "Mein" Selbstbehalt war der andere Wert, wenn man einer Arbeit nachgeht...

LG
Minniemaus *gradneteingeloggt*

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