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18%

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Insgesamt 114 Stimmen
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von Sunriel

Gast

unregistriert

1

Mittwoch, 3. August 2005, 14:33

verhinderungspflege?

hallo,

meine tochter hat pflegestufe 1. nun habe ich von einer anderen betroffenen mami erfahren, daß man bis zu ca. 1440¤ im jahr bei der krankenkasse gelten machen kann, für die pflege bzw. betreuung in der zeit wo ich verhindert bin. dies darf bekanntlich kein verwandter sein und muß bezahlt wurden sein. das ist bei mir bis jetzt auch der fall gewesen, das ich meine tochter öfters mal auf diese art betreuen lassen mußte.
nun ist aber meine frage ob jemand weiß wie ich genau das alles aufschreiben muß , damit dies an die krankenkasse richtig eingereicht werden kann?
vielleicht hat ja jemand erfahrung damit und kann mir einen tip geben.

danke , gruß motschi


verstehe immer noch nicht wieso ich nicht registriert bin, habe mich vor wochen schon angemeldet und komme auch mit dem namen und passwort rein

igelfrau

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: oberhausen

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2

Mittwoch, 3. August 2005, 16:08

RE: verhinderungspflege?

hallo motschi,

ich selber habe noch nie stundenweise abgerechnet. aber ich denke, der beste weg ist, dass du deinen sachberarbeiter bei der pflegeversicherung anrufst, und ihn fragst, was genau er für unterlagen haben möchte. ob er pauschal abrechnen möchte oder einen wirklichen stundennachweis. wenn du diese aussage hast, und dich dann so verhälst bist du auf der sicheren seite.

liebe grüße

ute[addsig]

UteH

Moderator

Beiträge: 11

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Wohnort: Bremerhaven

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3

Mittwoch, 3. August 2005, 16:41

RE: verhinderungspflege?

Hallo Motschi,

kein Problem Verhindertenpflege auch stundenweise zu beantragen ;-) .Ruf deine Krankenkasse an und lass dir die notwendigen Unterlagen zu schicken.Du musst ausfüllen wann und wie viele Stunden dein Kind betreut wurde(über 8 Stunden gilt als ganzer Tag ,könnte wichtig werden Abzüge Pflegegeld),dann von wem dein Kind betreut wurde Adresse etc.und ob Betreuer verwandt.Der Betreuer/in muss dann eine Rechnung (bei mir Vordruck von der Krankenkasse) unterschreiben.Feste Sätze was pro Stunde zu zahlen ist gibt es nach meiner Info nicht.
Also dürfte alles kein Problem sein ;-) .


Liebe Grüsse

Ute[addsig]

HeikemitKids

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Düsseldorf

Beruf: z.Zt. Hausfrau und Mutter

4

Donnerstag, 4. August 2005, 00:58

RE: verhinderungspflege?

Hallo Motschi,

meine grosse Tochter ( 13 J. ) ist seit Dezember 1995 in Pflegestufe 3, ich selbst habe die Verhinderungspflege bis vor 2 Jahren auch immer stundenweise abgerechnet, seit 2 Jahren nutze ich sie allerdings immer für Jaqueline´s Aufenthalte in der Kurzzeitpflegeeinrichtung.

Aber ruf´mal bei der KK an, die haben Vordrucke für die stundenweise Abrechnung der Verhinderungspflege.

Alles andere dazu haben meine Vorrednerinnen ja schon geschrieben :-)

Liebe Grüße,

Heike mit

Jaqueline *6.6.92 , ICP in Form der Tetra-Spastik, Epilepsie
und Sarina Joelle *2.2.99, quietschgesunder Wirbelwind

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 22. November 2005, 16:25

RE: verhinderungspflege?

Hallo,
Ich bin zwar nicht allein erziehend aber - Habt ihr ahnung von "Verhindertenpflege rückwirkend beantragen " ?
Ich muß mich gut informieren da unser Sachbearbeiter uns anscheinend aufm kiker hat !
Im vorraus Danke für Antworten!
Liebe Grüße Chris

UteH

Moderator

Beiträge: 11

Danksagungen: 23

Wohnort: Bremerhaven

Beruf: Multitasking den ganzen Tag

6

Dienstag, 22. November 2005, 19:50

RE: verhinderungspflege?

Hallo Chris,

wie rückwirkend?für 2004?
Das geht nicht ,kannst jetzt noch für 2005 beantragen,aber schnell das Jahr ist bald rum. ;-)
Wieso hat euer Sachbearbeiter euch auf dem Kiker?
Wäre schön wenn du genauer erläutern könntest worum es überhaupt geht.

Grüsse

Ute[addsig]

igelfrau

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: oberhausen

Beruf: kirchl. Angestellte

7

Dienstag, 22. November 2005, 21:45

RE: verhinderungspflege?

hallo chris,

rückwirkend kannst du die verhinderungspflege nur für das jahr 2005 beantragen. die anträge müssen aber bis 31 dez. der krankenkasse vorliegen.
für das jahr 2004 oder gar davor, kannst du nichts beantragen. verhinderungspflege verfällt am jahresende (im gegensatz zu pflegeleistungsergänzung).

gruß

ute[addsig]

Gast

unregistriert

8

Freitag, 25. November 2005, 21:32

RE: verhinderungspflege?

hallo, was ist den überhaupt die pflegeleistungergänzung?


lg motschi

Gast

unregistriert

9

Freitag, 25. November 2005, 21:44

RE: verhinderungspflege?

hallo motschi,

pflegeleistungsergänzungsgesetz *grausigeswort* betrifft geistig behinderte oder demente menschen. im rahmen dieses gesetzes wird der mehrbetreuungsaufwand berücksichtigt. bei pflegestufe 1 macht das rund 470 euro im jahr. kann eben auch von zwei jahren zusammengefasst werden. die pflege nach diesem gesetz MUSS aber von anerkennten pflegeeinrichtungen bzw. lebenshilfe durchgeführt werden. hier können also keine stunden abgerechnet werden, wo die nachbarin aufs kind aufpasst.

gruß

ute

igelfrau

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: oberhausen

Beruf: kirchl. Angestellte

10

Freitag, 25. November 2005, 21:45

RE: verhinderungspflege?

obiger beitrag ist von meiner wenigkeit
[addsig]