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von mona84

Gast

unregistriert

11

Samstag, 26. November 2005, 17:28

RE: verhinderungspflege?

Zitat von »UteH«

Hallo Chris,

wie rückwirkend?für 2004?
Das geht nicht ,kannst jetzt noch für 2005 beantragen,aber schnell das Jahr ist bald rum. ;-)
Wieso hat euer Sachbearbeiter euch auf dem Kiker?
Wäre schön wenn du genauer erläutern könntest worum es überhaupt geht.

Grüsse

Ute


Hallo!
Man kann die Verhindertenpflege auch rückwirkend bekommen ! Wir haben jetzt den Antrag abgegeben und eine Liste drangehängt von 1999 bis 2005 , allerdings ist die Kasse nur verpflichtet die Letzten4 Jahre nachzuzahlen , der Rest ist Kulanz ! Allerdings hab ich von vielen gehört das alles bezahlt wurde !
Der Sachbearbeiter der es erst hatte war ein "Eckelpaket" Er hat uns von der ersten sekunde an von oben herab behandelt und meint wohl er müsse erst ma bei allem nein sagen - könnt ja sein das wir uns damit begnügen - aber mit dieser Art hat er erst Recht unseren Kampfgeist geweckt!
LG Chris
PS: Eure Seite gefällt mir , werd öfter ma reinlesen ! Ciao ;-)

UteH

Moderator

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Wohnort: Bremerhaven

Beruf: Multitasking den ganzen Tag

12

Samstag, 26. November 2005, 19:53

RE: verhinderungspflege?

Hallo Chris,

da bin ich doch jetzt echt überrascht,ist mir neu das das geht,aber man/frau lernt ja nie aus ;-)
Da werde ich doch mal die KK anrufen und nachfragen.
Drücke euch die Daumen das ihr die Verhinderrungspflege rückwirkend bekommt.

Liebe Grüsse

Ute

[addsig]

Gast

unregistriert

13

Sonntag, 18. Dezember 2005, 12:02

RE: verhinderungspflege?

hallo,

habe nun meone verhinderungspflege eingereicht und binnen 3 tage das geld auf dem konto gehabt.
ich hatte eine liste erstellt, wo ich genau aufgeführt hatte an welchem tag von wann bis wann und welche summe ich der pflegeersatzperson gezahlt habe. weiterhin hatte ich bei der kasse einen vordruck bekommen in dem ich die einige angaben machen mußte. es war alles sehr unkompliziert, war ja doch unsicher ob ich so alles richtig machen würde.nun wo ich das geld so schnell überwiesen bekommen habe, weiß ich es war so o.k.
werde nun doch noch mal für 2004 nachfragen, wenn ich dies hier so lese, daß dies vielleicht geht.

nun noch mal eine frage zur pflegeleistungsergänzung. habe dies nicht ganz so verstanden.
meine tochter ist sowohl körperlich wie auch geistig behindert und geht in eine schule für ganzzeitliche entwicklung. sie ist dort von 8 uhr bis kurz nach 15 uhr. wer kann da nun die 470 euro beantragen, oder steht uns da nichts zu?

schönen sonntag noch
gruß motschi

UteH

Moderator

Beiträge: 11

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Wohnort: Bremerhaven

Beruf: Multitasking den ganzen Tag

14

Montag, 19. Dezember 2005, 20:17

RE: verhinderungspflege?

Hallo Motschi,

schön das das alles so gut geklappt hat mit der Verhinderungspflege :-)
Pflegeergänzungsleistung kannst du beantragen,einfach bei der Krankenkasse anrufen,die schicken dir dann die Unterlagen zu.Mehr als Ablehnen können sie nicht.Hier die Infos
§ 45b SGB XI sieht vor, Betreuungsleistungen zusätzlich zu den Leistungen der ambulanten und teilstationären Pflege von bis zu 460 ¤ jährlich zu erstatten. Anspruchsberechtigt ist, wer mindestens in Pflegestufe 1 ist. Zusätzlich prüft auf Ihren Antrag hin der Medizinische Dienst Ihrer Krankenkasse, ob die pflegebedürftige Person in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist.

In § 45a SGB XI sind 13 "Schädigungen und Fähigkeitsstörungen" aufgeführt, von denen wenigstens 2 Bereiche (davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 - 9) auf die pflegebedürftige Person zutreffen müssen um diese Leistungen zu erhalten. Diese werden nicht wie das Pflegegeld bar ausgezahlt, sondern nur gegen Vorlage von Rechnungen für Betreuungsleistungen erstattet. Interessant ist auch, dass die 460 ¤ pro Jahr nicht verfallen, sondern mit ins nächste Jahr übernommen werden können. Wird die Pflegebedürftigkeit erst im Verlauf eines Jahres festgestellt, werden diese Leistungen anteilig gewährt, also z.B. 230 ¤, wenn die Pflegestufe ab 01.07. zuerkannt wurde.


Folgende "Fähigkeitsstörungen" sind maßgebend:
unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs
Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
Tatsächlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
Im situativen Kontext inadäquates Verhalten
Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
Störungen der höheren Hirnfunktion (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
Störungen des Tag-/Nacht-Rhythmus
Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilf- oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression

Dieser Betrag kann verwendet werden für
Tages- oder Nachtpflege,
Kurzzeitpflege,
zugelassene Pflegedienste, sofern es sich um besondere allgemeinen Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handelt,
nach dem Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die nach § 45c SGB XI gefördert werden oder förderungsfähig sind.
Hoffe damit konnte ich dir ein bisschen weiterhelfen.
Viel Erfolg!

Liebe Grüsse

Ute
[addsig]

motschi

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Beiträge:

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15

Mittwoch, 25. Januar 2006, 16:58

RE: verhinderungspflege?

hallo,

heute möchte ich von meinem erfolg für die verhinderungspflege berichten.
nach dem beitag von chris, habe ich mich anfang januar auf zur kk gemacht und nachgefragt was mit rückwikenden zahlungen ist.
erst sagte man mir dies wäre nicht möglich. nachdem ich aber erzählte das ich durch das internet gelesen hätte, daß die kassen auch rückwirkend zahlen, sollte ich es probieren mit der begründung warum. da ich erst letztes jahr von der v-plege erfahren hatte und vor ferbraur 2004 nicht angewiesen war, da ex- schwiegermuttter im haus wohnte schrieb ich dies auch so bei. am letzten donnerstag reichte ich alles ein und siehe da am montag war das geld schon auf dem konto. also man sollte doch manchmal einfach nur net nachhaken.
lg motschi[addsig]

UteH

Moderator

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16

Mittwoch, 25. Januar 2006, 18:22

RE: verhinderungspflege?

Hallo Motschi,


freue mich für dich.
Hast du mal bei der KK wegen der Pflegeergänzungsleistung nachgefragt?

Liebe Grüsse

Ute[addsig]

motschi

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Beruf: hotelfachfrau

17

Donnerstag, 26. Januar 2006, 21:30

RE: verhinderungspflege?

hallo ute,

ich habe mich auch danach gefragt, aber wie es verstanden habe kommt dies nicht für uns in frage. bin ja schon froh die verhinderungspflege zu bekommen und so ohne probleme.
habe mit meiner kk eh schon viel glück gehabt, jede mkk wurde bisher genemigt und auch bei der letzten die verlängerung. 2007 wird die nächste beantragt, es tut uns immer so gut!!!!!
hoffe das noch andere user eine info über die v-pflege bekommen haben, den nur von betroffen bekommt man leider gottes nur hilfe der beziehung

lg motschi

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