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von mona84

inesk

unregistriert

1

Donnerstag, 22. Juni 2006, 19:20

Unterhalt bei besonderem Kind ab 18

Hallo!

Hab da mal eine Frage und hoffe, dass da jemand eine Antwort drauf hat.
Mein Mann hat einen 18 jährigen Sohn der 100 % Schwerstbehindert ist durch eine zu spät erkannte gehirnhautentzündung im Alter von etwa 1 1/2 Jahren.
Mit der Mutter war er nur paar Wochen zusammen, angeblich nahm sie die Pille. Er war noch jung und naiv. Er wußte nichts von der Schwangerschaft. Als der Junge ein halbes Jahr alt war kam dann Post vom JA. Da mehrere Väter in frage kamen, dann Bluttest usw. Danach war er der Vater, obwohl er immer noch zweifel hat.
Unterhalt hat er gezahlt, soweit es ihm möglich war. Bei Arbeitslosigkeit und Ich-AG ging es zwischendurch nicht. Lange Geschichte.
Jedenfalls gehts jetzt um den neuen Unterhalt. Ich weiß nicht ob es da irgendwelche Sonderregelungen gibt bei behindertem Kind. Weiß da jemand was genaueres? Laut Selbstbehalt bei volljährigem Kind bräucht mein Mann nur noch 17 Euro zahlen.

Liebe Grüße Ines
[addsig]

UteH

Moderator

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Wohnort: Bremerhaven

Beruf: Multitasking den ganzen Tag

2

Donnerstag, 22. Juni 2006, 19:57

RE: Unterhalt bei besonderem Kind ab 18

Hallo Ines,

nach meinen Informationen gerade auch noch gegoggelt gibt es keinen Unterschied zwischen einem behinderten und nicht behinderten Kind in Sachen Unterhalt.Mein Sohn bekommt nicht mehr Unterhalt weil er behindert ist.Zählt die Düsseldorfertabelle.
Kurze Anmerkung was haben die Äusserungen über die Mutter mit deiner Frage zu tun :-?

Liebe Grüsse

Ute[addsig]

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 22. Juni 2006, 20:07

RE: Unterhalt bei besonderem Kind ab 18

Hallo Ines,

also mit behindert oder nicht behindert....stehe ich auch vor einem Rätsel, ob es da Unterschiede gibt.
Von der moralischen Seite fände ich es absolut okay, wenn höherer Bedarf, und je nach Behinderung, auch länger gezahlt werden müßte, aber das ist ja gar nicht das Thema.

Frage:

Kann der Sohn, aufgrund seiner Behinderung eine Schule besuchen, Ausbildung oder macht er etwas in der Richtung?

Dann würde nämlich (zumindest bei gesunden Kindern) das Kind erst bis zum 21. Lebensjahr minderjährigen gleich gestellt. Heißt, nichts wäre da mit Erhöhung des Selbstbehaltes.

[addsig]

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 22. Juni 2006, 21:01

RE: Unterhalt bei besonderem Kind ab 18

Hallo Aninjha,

der Sohn von meinem Mann kann nichts. Er kann nicht laufen, nicht alleine sitzen - nur im Spezialrollstuhl, ist blind - sieht eventuell Schatten, ist taub - man weiß aber nicht genau inwieweit, da er ja nicht reden kann. Daher sind das alles nur Untersuchungswerte. Ist also nicht zu 100 % klar inwieweit er noch was merkt. Sorry, hört sich blöd an, ist aber nicht son gemeint.
Wir wissen nur, dass mein Mann bei einem Behinderten Kind bis zum 48. Lebensjahr herangezogen werden kann. Aber ob sich da an seinem Selbstbehalt was ändert, weiß ich leider nicht.
hab am Dienstag einen Termin beim Anwalt, da die Großeltern von dem Jungen auch einen eingeschaltet haben.
Egal was wegen dem Unterhalt raus kommt, wir haben dadurch nicht mehr oder weniger in der Kasse, da ich Hartz IV bekomme. Aber man will ja doch wissen, was es da für Rechte auch für den Vater gibt.

Ines

inesk

unregistriert

5

Donnerstag, 22. Juni 2006, 21:03

RE: Unterhalt bei besonderem Kind ab 18

Sorry, war noch nicht angemeldet.

Gast

unregistriert

6

Donnerstag, 22. Juni 2006, 21:05

RE: Unterhalt bei besonderem Kind ab 18

Hallo Ines,

würde mich schon interessieren(rein der Infoshalber), was beim Anwalt raus kommt.

Darf ich eine Frage stellen? Geht mich zwar nichts an, aber ich versuche grad mich in die Lage der Mutter reinzuversetzen.

Hat Dein Mann ab und an Kontakt, oder unterstützt die Mutter mal einige Tage?

Sorry, mußt klar nicht antworten, geht mich auch nix an.[addsig]

UteH

Moderator

Beiträge: 11

Danksagungen: 23

Wohnort: Bremerhaven

Beruf: Multitasking den ganzen Tag

7

Donnerstag, 22. Juni 2006, 21:18

RE: Unterhalt bei besonderem Kind ab 18

Hallo Ines,

schliesse mich mal Aninjhas Frage an besteht Kontakt zwischen Vater und Sohn?
Kann ja sein das ich jetzt nicht richtig gelesen habe,aber du schreibst das was beim Unterhalt rauskommt egal sei würde nichts an dem Geld was dir oder euch zur Verfügung steht ändern.Warum also Anwalt ?Was für Rechte des Vaters meinst du?

Liebe Grüsse

Ute[addsig]

inesk

unregistriert

8

Donnerstag, 22. Juni 2006, 22:15

RE: Unterhalt bei besonderem Kind ab 18

Hallo an Beide!

Mein Mann hat seinen Sohn bis jetzt einmal gesehen, als er etwa 1 Jahr alt war, nach der Gerichtsverhandlung wegen der Vaterschaft. Und auch nur, weil mein Schwiegervater mit ihm da einfach hingefahren ist.
Ich muss dazu sagen, mein Mann liebt Kinder sehr und war daher damals sehr enttäuscht und auch wütend, das er weder was von der Schwangerschaft wußte noch von der Geburt. dann der Brief vom Jugendamt, der nicht gerade fein war, danach die Information, das mehrere in Frage kamen. Auch heute hat er da noch Zweifel, da das kind, wenn es wirklich von ihm ist (laut Bluttest - ja) ein Achtmonatskind ist, aber sehr groß und schwer war. ist alles etwas komisch. Aber vom Aussehen könnte es schon passen.
jedenfalls, als mein Mann damals den ersten Ärger verdaut hatte, wollte er kontakt aufbauen, aber statt einer Antwort kamen nur böse Briefe vom Jugendamt.
Die Mutter hatte den Jungen in ein Heim gegeben, sie war einfach überfordert. Als die Großeltern den Jungen da dann das erste mal gesehen haben, haben sie ihn zu sich geholt und betreuen ihn seitdem.
Bis zum 18. Geburtstag lief dann alles übers Jugendamt.
Seitdem ich mit meinem Mann zusammen bin (gut zwei Jahre) kümmer ich mich da um alles. Hab dann auch irgendwann das Jugendamt soweit besänftigt, dass die Briefe nicht mehr so giftig waren.
Vor ein paar Jahren musste mein Mann einen Gut bezahlten Job aus gesundheitlichen Gründen kündigen. War dann lange arbeitslos, sah den letzten Ausweg in einer ICH-AG und ging damit baden. Konnte daher keinen Unterhalt zahlen, auch vorher schon mal bei seiner Ex, da sie nicht mit Geld umgehen konnte. Nun hat er ein Insolvenzverfahren und darf daher nur das zahlen, was er laut Unterhaltsrecht muß. Da er ein sehr geringes Einkommen hat, müßte er nur 17,00 € zahlen um seinen Selbstbehalt noch zu haben. Naja und der Anwalt von seinem Sohn macht da jetzt Streß, dabei müßte er den Beschluß vom Gericht haben wegen der Insolvenz. Hier ist nichts zu holen. Wir zahlen von uns aus 50,00 €.
Da wir was schriftliches brauchen für den Insolvenzverwalter, müssen wir das eben mit einem Anwalt machen. Mein Mann ist durch seinen jetzigen Job fast nie zu Hause und ich habe genug Rennereien mit dem JobCenter (wird wohl auch noch eine Klage), nebenbei geh ich für 1 € arbeiten, da laß ich das lieber den Anwalt machen. Hab auch im Moment nicht die Kraft dazu. :-(

Gast

unregistriert

9

Donnerstag, 22. Juni 2006, 23:05

RE: Unterhalt bei besonderem Kind ab 18

Hm.....

ohne nun alles zu ver- oder beurteilen zu wollen.

Die Großeltern haben das Kind nun bei sich?

Großen Respekt, kann ich da nur sagen.

Denn Oma und Opa sind gewiss nicht mehr in der Altersklasse wie unsereins, bei einem 18 jährigen Kind.

Frage:

Warum entlastet Ihr nicht beide Oma und Opa, bzw. Dein Mann?

Es ist sein Kind, und das Kind kann nichts dafür, unter welchen Umständen es geboren wurde. Rein gar nichts kann es was dafür.

Das Du nicht die Kraft dafür hast....mag sein...................rein vom Prinzip, geht es Dich auch gar nichts an, Du hast damit nichts zu tun.

Hast nicht mal "Gewalt" darüber, irgendwas finanzielles zu regeln, was das Kind Deines Mannes betrifft.

Sorry, kommt gewiß jetzt grad hart über, aber für das, was ich da lese, habe ich auch nicht sonderlich viel verständnis.

Du verurteilst die Mutter des Kindes Deines Mannes......für das er sich jahrelang nicht gekümmert hat :-? [addsig]

Gast

unregistriert

10

Freitag, 23. Juni 2006, 09:05

RE: Unterhalt bei besonderem Kind ab 18

Hallo
Ich bin ebenfalls alleinerziehend mit einem volljährigen zu 100% schwerstbehinderten Kind.
Ab 18 kann für solche Kinder Grundsicherung beantragt werden. Das entspricht etwa den Harz IV-Regeln, allerdings ohne Berücksichtigung des Einkommens der Eltern. Im Antrag wird dort nach Unterhalt gefragt. Nicht bekannt ist mir, was Vorrang hätte, wie lange also bei einem behinderten Kind Unterhalt durch die Eltern wirklich zu zahlen ist. Dazu habe ich nichts gefunden.
Ich habe dort wahrheitsgemäß 0 eingetragen und es wurde vom Amt anstandslos akzeptiert.

LG
Marie

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