Betreuung in der Schule
Hi,
mein Kind ist in einer Schule f. Geistig Behinderte. Die Schule ist eine Ganztagsschule und der Unterricht läuft Mo-Do 8.10 bis 15.00 Uhr und Freitags 8.10 bis 12.15 Uhr . Da ich nun auch Freitags arbeiten muss und meinen Sohn nicht vor 14.00 Uhr abholen kann, habe ich um eine Betreuung bis 14.00 Uhr gebeten. Diese habe ich dann auch "inoffiziell" bekommen. Heute wurde mir mitgeteilt, dass die Betreuung nicht mehr geleistet werden kann, da sich 12 Eltern gemeldet hätten, die auch Betreuung haben müßten und dann wurde eine offiziele Anfrage an das Schulamt gestartet. Die wiederum stellten fest, das die GB Schulen zwar Ganztagsschulen seien, aber auch Freitags der Unterricht nur bis 12.30 Uhr gehen muss (gesetzlich verankert). Alle Grundschulen hier in der Umgebung sind "Offene Ganztagsgrundschulen", in denen der Unterricht jeden Tag von 8.00 Uhr bis mindestens 15.00 Uhr stattfindet und in der GB Schule nicht ? Da frage ich mich doch wo da im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes die " Gleichbehandlung" bleibt ? Wer weiß wo man das einklagen kann ? An wen wende ich mich ?
Es brennt, ich kann deswegen meinen Arbeitsplatz nicht aufs Spiel setzen !
Wer weiß Hilfe ?
Gruß
angimaus64[addsig]