Neue Begutachtungsrichtlinien seit dem 01.09.2006 in Kraft
Am 1. September 2006 sind mit Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums neue Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit in Kraft getreten. Der zeitliche Aufwand für die medizinische Behandlungspflege kann verstärkt in die Begutachtung einfließen. Die Gutachter des MDK sind nun in der Lage, medizinisch-pflegerische Tätigkeiten (die so genannten „verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen“), die in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Pflege erbracht werden müssen, umfassender zu berücksichtigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob am Ende die Krankenversicherung – bei Beauftragung der häuslichen Krankenpflege – oder die Pflegeversicherung die Kosten für die Leistung übernimmt.
Außerdem lässt sich durch neue Prüfverfahren im Bereich der Demenzdiagnostik und differenziertere Fallgestaltungen in der Kinderbegutachtung künftig noch genauer die jeweilige Pflegestufe bestimmen.
Der Link zu de neunen Begutachtungsrichtlinien ist folgender:
http://www.aok-gesundheitspartner.de/bundesverband/pflege/leistungsrecht/begutachtung//index.html#2
Das dort hinterlegte PDF-Dokument ist 122 Seiten stark. Bitte seid mir nicht böse, wenn ich es hier nicht zusammenfasse. Aber es ist gut gegliedert und ihr findet sicher schnell die Punkte, die für eure Lebenssituation von Bedeutung sind.
Für den einen oder anderen ist es eventuell ratsam, eine erneute Begutachtung durch den MDK anzustreben.
Sollten sich Fragen bei Euch ergeben, so stellt sie durchaus an dieser Stelle ein. Vielleicht können wir alle zusammen dann ein wenig klärend mithelfen.
Liebe Grüße
Ute<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: igelfrau, 21.10.2006, 20:07 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]