RE: Verpflichtung zum Kindesunterhalt trotz Bafög?
Hallo Heike,
jeder muß, wenn er für Kinder Unterhalt zahlen muß, vorrangig arbeiten.
Also vorrangig arbeiten, vor Studium, z.b.
Nimm mal an.....100000 Väter würden sagen.....na ich will aber lieber studieren.
Da würden Millionen Mütter auf die Barrikaden gehen, geschweige denn, würde den Vätern das nie erlaubt werden.
Wenn Vater nun Arbeitslos ist, ist auch er gesteigert erwerbspflichtig (heißt etwa 25-30 Bewerbungen pro Monat), im Umkehrschluss aber Du genausogut.
Ist halt doch gerecht, wenn man es mal aus neutralem Blickwinkel sieht.
Vielleicht schaffst Du ja eine Einigung mit dem Vater zu bekommen?
Andersherum.....was spricht dagegen, wenn der Vater die Kinder zu sich nimmt?
In der derzeitigen Konstellation hat er doch mehr Zeit, sich zu kümmern, als Du.
Ich merke mal an, das meine beiden Kinder bei ihrem Vater leben, da ich Arbeit hatte, und Vater nicht.
Der Richter vermerkte bei der Scheidung dann nur: Die Kinder bleiben vorerst bei dem Vater, da Mutter arbeitet, und Vater mehr Zeit hat, durch seine arbeitslosigkeit.
Heute befinde ich mich in Elternzeit, und, wenn Ex und ich keine Einigung hätten, müßte ich die kleine notfalls 12 Stunden täglich in Fremdbetreuung geben, um Unterhalt für die großen weiter zahlen zu können.
So paradox Du das im Moment auch sehen magst, aus Deiner sichtweise.......für einen Vater gäbe es auch kein Studium......und Mutter würde schreien.
Wie gesagt, versuche, Dich mit dem Vater zu einigen, dann ist alles machbar.....
Die Kinder zum Spielball zu machen, und wieder zurückholen, nur um studieren zu können, weiß nicht, ob das eine Lösung wäre.
[addsig]