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von Sunriel

heike39

Anfänger

Beiträge:

1

Sonntag, 4. Juni 2006, 17:43

Verpflichtung zum Kindesunterhalt trotz Bafög?

Ich bin alleinerziehende Mama von 3 Kindern. Seit 1 Jahr studiere ich nun und erhalte Bafög. Ich erhalte keinen Trennungsunterhalt. Nun ist mein großer Sohn seit 14 Tagen zu seinem Papa gezogen - der Vater fordert nun von mir die Aufgabe des Studiums (schon während der Ehe hat er mir dieses "verboten") und verlangt, dass ich arbeite, um den geforderten Kindesunterhalt an ihn zahlen zu können. Er selbst ist übrigens arbeitslos.Kann er so ohne weiteres die Aufgabe des Studiums verlangen? Wenn ich einen Job annehmen würde, so kann ich das wiederum nicht mit meinen anderen beiden Kindern vereinbaren. Außerdem erhalte ich für sie nun Hilfe zum Lebensunterhalt, denn durch den Umzug meines Sohnes bin ich finanziell kaum noch in der Lage unsere Wohnung zu finanzieren. Wer weiß einen Rat???<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: heike39, 04.06.2006, 06:28 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

2

Montag, 5. Juni 2006, 22:54

RE: Verpflichtung zum Kindesunterhalt trotz Bafög?

Hallo Heike,

es kann durchaus von Dir verlangt werden, das Studium an den Nagel zu hängen, und Dir alles mögliche machbare zu unternehmen, um arbeiten zu gehen, um den Kindsunterhalt des bei dem Vater lebenden Kindes zu sichern.

Wichtig wäre hier noch, zu wissen, ob die bei Dir lebenden Kinder auch die Kinder des Vaters des größten Kindes sind.

Weil da würde sich es noch differenzieren.

Also wenn die bei Dir lebenden Kinder nicht von dem ersten Vater sind, kann sogar von Dir verlangt werden, die beiden bei Dir lebenden Kinder in Fremdbetreuung zu geben, um arbeiten zu gehen.

Denn dann bist Du dem großen Sohn gegenüber gesteigert erwerbspflichtig.

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heike39

Anfänger

Beiträge:

3

Dienstag, 6. Juni 2006, 22:42

RE: Verpflichtung zum Kindesunterhalt trotz Bafög?

Das darf doch wohl nicht wahr sein! Er schmeißt seinen Job hin( was ich ihm leider nicht nachweisen kann), macht auf arbeitslos und versucht nun die Kinder zu sich zu ziehen, damit er gar nichts mehr bezahlen muss...Übrigens ist er der Vater von allen dreien.Müsste er nicht vorrangig arbeiten? Meine anderen beiden Kinder sind durch die Trennung auch ganz schön mitgenommen und sind froh, dass ich mittags zuhause bin, so dass sie nicht in den Hort müssen.Das kann doch nicht alles nach Lust und Laune Prinzip gehen. Was wäre, wenn der Älteste plötzlich doch wieder zu uns zurück kommen möchte? Studium aufgegeben, alles wieder retour?Ich vesteh es einfach nicht... :-( <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: heike39, 09.06.2006, 23:42 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 6. Juni 2006, 23:46

RE: Verpflichtung zum Kindesunterhalt trotz Bafög?

Hallo Heike,

jeder muß, wenn er für Kinder Unterhalt zahlen muß, vorrangig arbeiten.

Also vorrangig arbeiten, vor Studium, z.b.

Nimm mal an.....100000 Väter würden sagen.....na ich will aber lieber studieren.

Da würden Millionen Mütter auf die Barrikaden gehen, geschweige denn, würde den Vätern das nie erlaubt werden.

Wenn Vater nun Arbeitslos ist, ist auch er gesteigert erwerbspflichtig (heißt etwa 25-30 Bewerbungen pro Monat), im Umkehrschluss aber Du genausogut.

Ist halt doch gerecht, wenn man es mal aus neutralem Blickwinkel sieht.

Vielleicht schaffst Du ja eine Einigung mit dem Vater zu bekommen?

Andersherum.....was spricht dagegen, wenn der Vater die Kinder zu sich nimmt?
In der derzeitigen Konstellation hat er doch mehr Zeit, sich zu kümmern, als Du.

Ich merke mal an, das meine beiden Kinder bei ihrem Vater leben, da ich Arbeit hatte, und Vater nicht.
Der Richter vermerkte bei der Scheidung dann nur: Die Kinder bleiben vorerst bei dem Vater, da Mutter arbeitet, und Vater mehr Zeit hat, durch seine arbeitslosigkeit.

Heute befinde ich mich in Elternzeit, und, wenn Ex und ich keine Einigung hätten, müßte ich die kleine notfalls 12 Stunden täglich in Fremdbetreuung geben, um Unterhalt für die großen weiter zahlen zu können.

So paradox Du das im Moment auch sehen magst, aus Deiner sichtweise.......für einen Vater gäbe es auch kein Studium......und Mutter würde schreien.

Wie gesagt, versuche, Dich mit dem Vater zu einigen, dann ist alles machbar.....

Die Kinder zum Spielball zu machen, und wieder zurückholen, nur um studieren zu können, weiß nicht, ob das eine Lösung wäre.

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Katrin-87

Anfänger

Beiträge:

5

Freitag, 9. Juni 2006, 19:46

RE: Verpflichtung zum Kindesunterhalt trotz Bafög?

hier ich habe mal folgende fregane die mir nicht wirklich jemand beantworten kann, ich bin 19, in der ausbildung (schulische) und mein Vater bekommt hartz4 und kann mir ja kein unterhalt zahlen. steht mir da vom Staat aus was zu? D.H. kann ich aufs jugendamt oder arbeitsamt gehen, das die mir den "unterhalt" zahlen? oder geht das nicht??? wäre lieb wenn ihr mir antworten würdet
liebe liebe grüße :-D :-D Katrin 8-) :-? <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Katrin-87, 09.06.2006, 07:47 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

6

Freitag, 9. Juni 2006, 19:55

RE: Verpflichtung zum Kindesunterhalt trotz Bafög?

Hallo Katrin,

herzlich willkommen im Forum.

Also das Jugendamt springt auf keinen Fall mehr ein.
Seit Deinem 18 Lebensjahr ist auch Deine Mutter Dir gegenüber barunterhaltspflichtig.

Ob sie Dir den Unterhalt in Naturalien(Wohnung, Lebensmittel) leistet, oder finanziell, bleibt ihr überlassen.

Da Du vermutlich noch zu Hause lebst, wird es auch mau aussehen, ergänzend Hartz 4 o.ä. zu bekommen, denn da wird das Einkommen Deiner Mutter, und evtl. (falls vorhanden) Stiefvaters mit einberechnet.

Heißt eigentlich, Du wirst Dich mit Taschengeld zufrieden geben müssen, und wenn Dir das nicht reicht, selber nebenbei jobben.[addsig]