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Sozialgesetzbuch II

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bsmaster
13.03.2010
um 13:16 Uhr
Ruhrderby? Im Zweifel bin ich da für Bochum. Wir müssen gleich gegen Unterhaching ran und hoffen natürlich auf einen Sieg. Und nächstes Jahr wieder gegen OB? LG
 
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Sozialgesetzbuch II


 

SGB II (Sozialgesetzbuch II)

Das Gesetz ist in Kraft seit 1. Januar 2005 und bildet den wesentlichen Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das im allgemeinen Sprachgebrauch meistens als "Hartz-IV-Gesetz" bezeichnet wird, weil es das vierte von einer ganzen Reihe von Gesetzen ist, die auf Vorarbeiten einer von der Bundesregierung berufenen Kommission unter dem Vorsitz des Personalchefs der Volkswagen AG, Peter Hartz, zurückgehen. Es enthält die Förderung (einschließlich finanzieller Förderung) von erwerbsfähigen arbeitslosen Personen über 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehöriger, soweit diese über kein (ausreichendes) Arbeitseinkommen verfügen.

Die wesentliche Neuerung durch das Gesetz besteht darin, dass vor seinem Inkrafttreten Arbeitslose zeitlich unbegrenzt Arbeitslosenhilfe (eine steuerfinanzierte Sozialleistung) nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches erhielten, die sich ggf. an der Höhe des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes (eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung) orientierte; die Arbeitslosenhilfe wurde durch das Sozialgesetzbuch II durch das "Arbeitslosengeld II" ersetzt.

Auch das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung, die sich jedoch nicht am früheren Erwerbseinkommen des Arbeitsuchenden orientiert, sondern nach dem Vorbild der Sozialhilfe in einheitlichen Regelsätzen (monatlich ¤ 345 für eine alleinstehende Person) ausgezahlt wird, zu denen ein bedarfsorientierter Anteil für Wohnkosten hinzutritt.

Eine weitere wichtige Neuerung, die das Sozialgesetzbuch II eingeführt hat, sind die sogenannten "1-Euro-Jobs". Dieser Begriff taucht im Gesetz nicht auf; der offizielle Sprachgebrauch lautet "Arbeitsgelegenheit" (§ 16 Abs. 3 SGB II). Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen Arbeitslose durch solche Arbeitsgelegenheiten wieder an das Arbeitsleben und den Arbeitsmarkt herangeführt werden.

Das Sozialgesetzbuch II weist den Kommunen (die schon zuvor Träger der Sozialhilfe waren und auch weiterhin sind) eine neue Rolle bei der Betreuung von Arbeitslosen zu, die zuvor alleinige Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit war. In den meisten Gemeinden sind Arbeitsgemeinschaften von örtlicher Agentur für Arbeit und der Gemeinde gebildet. Einige Städten haben diese Aufgabe auch in eigener Regie übernommen, wozu das Sozialgesetzbuch II die Möglichkeit eröffnet hat.

Das Sozialgesetzbuch II war schon im Gesetzgebungsverfahren sehr umstritten und ist es auch nach seinem Inkrafttreten noch immer. Die Befürworter versprechen sich davon eine verbesserte Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und eine Entlastung der öffentlichen Haushalte. Die Kritiker bezweifeln, dass die Vermittlung sich dadurch verbessern ließe, dass man die Arbeitslosen stärker fordert und befürchten, dass die "1-Euro-Jobs" dazu führen werden, dass öffentliche Träger normale Arbeitsverhältnisse in "1-Euro-Jobs" umwandeln, um ihre Haushalte zu entlasten.

Weitere Informationen zum Thema SGB II und Arbeitslosengeld II

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