Das Gesetz ist in Kraft seit 1. Januar 2005 und bildet den wesentlichen
Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt,
das im allgemeinen Sprachgebrauch meistens als "Hartz-IV-Gesetz" bezeichnet
wird, weil es das vierte von einer ganzen Reihe von Gesetzen ist, die auf
Vorarbeiten einer von der Bundesregierung berufenen Kommission unter dem
Vorsitz des Personalchefs der Volkswagen AG, Peter Hartz, zurückgehen.
Es enthält die Förderung (einschließlich finanzieller Förderung)
von erwerbsfähigen arbeitslosen Personen über 15 und unter 65
Jahren sowie deren Angehöriger, soweit diese über kein (ausreichendes)
Arbeitseinkommen verfügen.
Die wesentliche Neuerung durch das Gesetz besteht darin, dass vor seinem
Inkrafttreten Arbeitslose zeitlich unbegrenzt Arbeitslosenhilfe (eine steuerfinanzierte
Sozialleistung) nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches erhielten,
die sich ggf. an der Höhe des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes
(eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung) orientierte; die Arbeitslosenhilfe
wurde durch das Sozialgesetzbuch II durch das "Arbeitslosengeld II" ersetzt.
Auch das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung,
die sich jedoch nicht am früheren Erwerbseinkommen des Arbeitsuchenden
orientiert, sondern nach dem Vorbild der Sozialhilfe in einheitlichen Regelsätzen
(monatlich ¤ 345 für eine alleinstehende Person) ausgezahlt wird,
zu denen ein bedarfsorientierter Anteil für Wohnkosten hinzutritt.
Eine weitere wichtige Neuerung, die das Sozialgesetzbuch II eingeführt
hat, sind die sogenannten "1-Euro-Jobs". Dieser Begriff taucht im Gesetz
nicht auf; der offizielle Sprachgebrauch lautet "Arbeitsgelegenheit" (§
16 Abs. 3 SGB II). Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen Arbeitslose
durch solche Arbeitsgelegenheiten wieder an das Arbeitsleben und den Arbeitsmarkt
herangeführt werden.
Das Sozialgesetzbuch II weist den Kommunen (die schon zuvor Träger
der Sozialhilfe waren und auch weiterhin sind) eine neue Rolle bei der
Betreuung von Arbeitslosen zu, die zuvor alleinige Aufgabe der Bundesagentur
für Arbeit war. In den meisten Gemeinden sind Arbeitsgemeinschaften
von örtlicher Agentur für Arbeit und der Gemeinde gebildet. Einige
Städten haben diese Aufgabe auch in eigener Regie übernommen,
wozu das Sozialgesetzbuch II die Möglichkeit eröffnet hat.
Das Sozialgesetzbuch II war schon im Gesetzgebungsverfahren sehr umstritten
und ist es auch nach seinem Inkrafttreten noch immer. Die Befürworter
versprechen sich davon eine verbesserte Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen
und eine Entlastung der öffentlichen Haushalte. Die Kritiker bezweifeln,
dass die Vermittlung sich dadurch verbessern ließe, dass man die
Arbeitslosen stärker fordert und befürchten, dass die "1-Euro-Jobs"
dazu führen werden, dass öffentliche Träger normale Arbeitsverhältnisse
in "1-Euro-Jobs" umwandeln, um ihre Haushalte zu entlasten.
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