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Kinderzuschlag
Mit Hartz IV wurde zum 1.Januar 2005 der Kinderzuschlag eingeführt.
Es handelt sich dabei um eine gezielte Förderung gering verdienender
Familien mit Kindern. Der Kinderzuschlag ist eine familienpolitische Leistung
in Höhe von bis zu 140 Euro monatlich je Kind. Er wird an Eltern gezahlt,
die zwar mit ihren Einkünften ihren eigenen Unterhalt bestreiten können,
nicht aber den ihrer Kinder. Sie wären ohne Kinderzuschlag auf Arbeitslosengeld
II angewiesen. Mit Kinderzuschlag kann die Familie von den eigenen Einkünften
leben. Der Kinderzuschlag wird maximal 3 Jahre lang gezahlt. Einkommen
des Kindes wird von dem maximal möglichen Höchstbetrag in Höhe
von 140 Euro abgezogen. Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschussleistungen
gelten als Einkommen des Kindes. Dadurch ist es für Alleinerziehende
fast aussichtslos diesen Kinderzuschlag zu bekommen.
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