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Umgangsrecht

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Lijana
30.07.2010
um 12:34 Uhr
ich muss noch nächste Woche arbeiten, dann habe ich auch Urlaub gute Reise den Reisenden
 
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von xela1969
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Umgangsrecht


 

Umgangsrecht

Die Regelung des Umgangsrechtes orientiert sich
an dem folgendem in §1626 Abs.3 BGB vom
Gesetzgeber formulierten Grundsatz:

Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (FamRZ 1983, S. 872) gehört die Umgangsberechtigung der Eltern zum verfassungsrechtlich geschützten Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Gundgesetz)

Regelungen
der Umgang wird seit Juli 1998 in folgenden Punkten neu geregelt:

Das Kind hat einen eigenen Anspruch auf den Umgang mit beiden Elternteilen.

Das Umgangsrecht unterscheidet nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Der nicht mit der Mutter verheiratete Vater wurde dem mit der Mutter verheirateten Vater gleichgestellt.

Das Umgangsrecht kann nur noch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.

Der Kreis der umgangsberechtigten Personen wurde erweitert auf Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und frühere Pflegeeltern. Sie haben ein Recht auf Umgang, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Hilfe bei der Wahrnehmung des Umgangsrechtes.

Für Konflikte in Fragen des Umgangsrechts wurde ein gerichtliches Vermittlungsverfahren eingeführt.

Das Gericht kann einen begleiteten Umgang in der Anwesenheit eines mitwirkungsbereiten Dritten anordnen.

Umgang des Kindes mit seinen Eltern

§ 1684 BGB

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.

(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

Aktuelle Nachrichten für Alleinerziehende

Urteil zum Steuerfreibetrag für Alleinerziehende

Geschrieben von Frank am 30.06 2010 um 08:43:00 Uhr       480 Aufrufe

Urteil zum Steuerfreibetrag für Alleinerziehende
Als Alleinerziehender erhält man einen Steuerfreibetrag in Höhe von 1.308 Euro jährlich, wenn in dem Haushalt ein Kind lebt, für das Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Das gilt jedoch nur, wenn Haushalt des Alleinerziehenden keine weitere volljährige Person wohnt. Als volljährige Person gilt auch wenn diese Person der große Bruder oder Schwester sind.... weiterlesen
 

Party auf der Autobahn 40

Geschrieben von Frank am 25.06 2010 um 16:03:00 Uhr       309 Aufrufe

Party auf der Autobahn 40
Zum Ferienstart in NRW bieten wir noch ein Wochenende in Kerken am Niederrhein an. Was Kerken selbst alles bietet, können wir Donnerstag oder Freitag gemeinsam erforschen. Geplant ist ein gemeinsamer Tagesausflug am Samstag nach Kevelaer, mit dem Besuch des Freizeitparks www.irrland.de. Am 18. Juli, Abreisetag, ist der Ruhrschnellweg (A40) gesperrt - zum Abschluss des Events bietet sich daher ein Spaziergang auf der AB ab Duisburg/Häfen an. Infos dazu findet ihr unter www.du2010.de. Wer nur ein Wochenende buchen möchte, die Anreise kann auch erst Freitag erfolgen.... weiterlesen
 

Urlaub für Alleinerziehende in den Sommerferien

Geschrieben von Frank am 16.06 2010 um 18:01:00 Uhr       965 Aufrufe

Urlaub für Alleinerziehende in den Sommerferien
Auch in diesem Sommer bietet der Verein Alleinerziehend.net e.V. wieder ein nicht kommerzielles Urlaubsangebot für alleinerziehende Singles mit Kind an. Urlaubsziel im Sommer 2010 ist ein Ferienhaus an der deutschen Nordseeküste. Entsprechendes Wetter vorausgesetzt, steht unbegrenztem Badespass an der See also nichts im Wege. ... weiterlesen
 

Sparpaket erhöht das Armutsrisiko Alleinerziehender

Geschrieben von Frank am 13.06 2010 um 11:56:00 Uhr       351 Aufrufe

Sparpaket erhöht das Armutsrisiko Alleinerziehender
Alleinerziehende waren schon immer das Sorgenkind unserer ewig lächelnden Ministerin von der Leyen. Getan hat sie für diese Problemgruppe bisher garnichts! Die Streichung des Elterngelds für Hartz-IV-Bezieher hat schwere Folgen für Alleinerziehende: Laut einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes könnten langfristig große Teile dieser Gruppen stark verarmen - obwohl viele von ihnen arbeiten. ... weiterlesen
 

Open Air Konzert beim Zelten für Alleinerziehende

Geschrieben von Frank am 09.06 2010 um 21:34:00 Uhr       197 Aufrufe

Open Air Konzert beim Zelten für Alleinerziehende
Der Veranstalter Singlemama.de präsentiert am 25. Juli ein Open Air Konzert an der Ulmbachtalsperre in Hessen Dazu sind alle User von Alleinerziehend.net e.V herzlich eingeladen. Das Konzert ist kostenlos und wird ausschliesslich für die Zielgruppe Single mit Kind organisiert. Parallel zum Konzert findet ein Zeltcamp für alleinerziehende Mütter und Väter an der Ulmbachsperre statt. ... weiterlesen