Beistandsschaft für Eltern mit alleinigem Sorgerecht
Eltern, die das alleinige
Sorgerecht haben, können eine freiwillige Beistandsschaft beim
Jugendamt beantragen. Hierzu genügt eine formlose Anfrage. Das Jugendamt bestimmt in diesem Fall einen Sozialarbeiter, der allein die Interessen des Kindes gegenüber dem nicht sorgeberechtigten Elternteil vertritt. Dieser kümmert sich um die Feststellung der Vaterschaft und darum, dass der Unterhalt regelmäßig gezahlt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind ehelich oder unehelich ist. Die Beistandsschaft kann auf Wunsch des Sorgeberechtigten jederzeit wieder beendet werden.