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Urteile: BGH stärkt Rechte nichtehelicher Väter bei Adoptionen
geschrieben von: Frank am Dienstag, 13. Dezember 2005, 10:31 Uhr
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte nichtehelicher Väter gegen eine Adoption ihrer Kinder durch einen Stiefvater gestärkt. Nach einem aktuellen Beschluß kann der neue Mann der Mutter ein Kind nur dann gegen den Willen des leiblichen Vaters adoptieren, wenn dies "ganz erhebliche" Vorteile für das Kind bietet.
Mit der Entscheidung (Aktenzeichen: XII ZB 10/03) gab das Karlsruher Gericht dem nichtehelichen Vater eines inzwischen neunjährigen Kindes Recht. Seine frühere Partnerin hatte 1999 einen anderen Mann geheiratet, der das Kind adoptieren wollte - was der leibliche Vater verweigerte. Daraufhin ersetzte das Landgericht Verden (Niedersachsen) seine Einwilligung und stimmte der Adoption zu. Der BGH hob dieses Urteil nun auf. Dem Urteil zufolge müssen Vormundschaftsgerichte künftig abwägen zwischen den Interessen des Kindes an der Adoption und den vom Grundgesetz geschützten Interessen des Vaters am Umgang mit seinem Kind.
Der BGH äußerte sich mit diesem Urteil erstmals zu einer vor einigen Jahren geänderten Vorschrift, wonach eine Stiefkind-Adoption ohne Zustimmung des nichtehelichen Vaters nur bei einem "unverhältnismäßigen Nachteil" für das Kind zulässig ist. Während in einem vergleichbaren Fall das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits ein überwiegendes Interesse des Kindes genügen lassen wollte, knüpft der BGH eine solche Adoption - die den leiblichen Vater aus seiner rechtlichen Elternposition verdrängen würde - nun an strengere Voraussetzungen.
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| BGH stärkt Rechte nichtehelicher Väter bei Adoptionen | Benutzeranmeldung | 17 Kommentare |
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