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Stufenmodell benachteiligt Alleinerziehende

Geschrieben von Frank am 11.01 2006 um 16:32:07 Uhr       12142 Aufrufe



 
Stufenmodell benachteiligt Alleinerziehende
Das auf der Genshagener Kabinettklausur entschiedene Konzept der schwarz-roten Bundesregierung zur Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten benachteiligt insbesondere Alleinerziehende.
Die beabsichtigten Neuregelungen widerspricht darüber hinaus dem von der Bundesregierung angekündigten Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige. Gerade Alleinerziehende sind jedoch auf die frühe Betreuung ihrer Kinder angewiesen.
Insbesondere Alleinerziehende erreichen die Grenze der steuerlichen Absetzbarkeit von 1.000 Euro für bis sechsjährige Kinder wegen ihrer meist ermäßigten Beiträge in der öffentlichen Kinderbetreuung kaum. Für Einelternfamilien wäre es jedoch wichtig, dass Betreuungskosten vom ersten Euro an abgesetzt werden können.
Das Gegenargument, schließlich würden Alleinerziehende bereits aufgrund der Beitragsermäßigung finanziell entlastet, entbehrt jeder Grundlage: Im Ergebnis zahlten Alleinerziehende einen höheren Anteil an ihrem ohnehin geringeren Einkommen als Paarfamilien.

 



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