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Politik: Regierung bessert offenbar Familienförderung nach
geschrieben von: Frank am Sonntag, 15. Januar 2006, 12:47 Uhr
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Die Bundesregierung bessert ihr Konzept für die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten nach. Alleinerziehende sollen nun Ehepaaren gleichgestellt werden, die Benachteiligung von Einelternfamilien durch das Stufenmodell bleibt jedoch unverändert.
Wie die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf Informationen aus Regierungskreisen berichtet, sollen auch Alleinerziehende im gleichen Umfang Betreuungskosten von der Steuer absetzen können wie Ehepaare. Bisher sollten sie nur die Hälfte geltend machen können.
Dem Bericht zufolge hat sich die Bundesregierung wegen der massiven Proteste von Familienverbänden sowie aus den Fraktionen von Union und SPD zu den Nachbesserungen entschlossen. Danach sollen Alleinerziehende auch bis zu 4000 Euro Kosten der Kinderbetreuung pro Kind im Jahr bei der Steuererklärung geltend machen können. Bisher lag diese Summe nur bei 2000 Euro.
Die Tatsache, dass für Kinder bis zum Alter von 6 Jahren Kinderbetreuungskosten erst ab 1000 Euro geltend gemacht werden können, ändert sich dadurch jedoch nicht. Gerade Einelternfamilien wären aber darauf angewiesen diese Kosten vom ersten Euro an abzusetzen um die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern oder gar erst zu ermöglichen.
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