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Kinderbetreuungs kosten ab dem 1. Euro absetzbar

Geschrieben von Frank am 03.02 2006 um 17:02:07 Uhr       15652 Aufrufe



 
Kinderbetreuungs kosten ab dem 1. Euro absetzbar
Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind künftig doch schon ab dem ersten Euro absetzbar. Es können jedoch nur zwei Drittel der tatsächlich angefallenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Euro jährlich geltend gemacht werden.
Darauf einigten sich am 31.Januar 2006 die Führer der Koalitionsfraktionen und kippten damit den erst vor kurzem in Zenshagen gefassten Beschluss, bei dem für Kleinkinder Betreuungskosten erst ab 1000 Euro steuerlich absetzbar gewesen wären. Demnach sollen jetzt für alle Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren zwei Drittel der Betreuungskosten, höchstens 4000 Euro, geltend gemacht werden können. In den anderen Altersgruppen bis zu 14 Jahren wird unterschieden zwischen Familien, in denen beide Eltern erwerbstätig sind, sowie erwerbstätigen Alleinerziehenden einerseits und Familien, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist, andererseits. In der ersten Gruppe können (entsprechend der Regelung für die drei- bis sechsjährigen Kinder) zwei Drittel der Kosten, höchstens 4000 Euro, steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

In den "Einverdienerfamilien" können Kosten, die für eine Betreuung im Haushalt anfallen, über die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen geltend gemacht werden. Als Werbungskosten können sie aus steuersystematischen Gründen nicht gelten.

Das betrifft sowohl ein Beschäftigungsverhältnis im Haushalt, als auch die Inanspruchnahme einer haushaltsnahen Dienstleistung. Als Beispiele werden genannt: Bis zu 2400 Euro Abzug von der Steuerschuld bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 600 Euro Abzug von der Steuerschuld, wenn eine Dienstleistungsagentur beauftragt wird.

 



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