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Politik: Gravierende Änderungen beim ALG II beschlossen
geschrieben von: Frank am Samstag, 18. Februar 2006, 11:13 Uhr
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Wenn junge Langzeitarbeitslose im Alter zwischen 18 und 25 Jahren von zuhause ausziehen wollen, so wird dies seit dem 17. Januar 2005 nicht mehr durch das ALG II finanziert. Gleichzeitig werden Ihnen die Regelleistungen um 20 % gekürzt. Weitere gravierende Einschnitte kommen in 2007, dann werden die Rentenbeiträge des Bundes für Langzeitarbeitslose halbiert.
Diese gravierenden Änderungen im SGB II beschloss der Bundestag gestern - beinahe unbemerkt von der Öffentlichkeit - mit den Stimmen von SPD und CDU. Der Abbau des Sozialstaates geht somit ohne größere Proteste weiter. Immerhin soll der Regelbedarf für ALG II Bezieher im Osten um 14 Euro monatlich auf das Westniveau von 345 Euro angehoben werden.
Mit den Änderungen zum Arbeitslosengeld II unterliegen erwachsene Erwerbslose im Alter zwischen 18 und 25 Jahren weiteren materiellen Beschränkungen: Leben sie noch im Haushalt der Eltern, haben sie künftig nur noch Anspruch auf 80 Prozent des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes, das heißt, sie bekommen statt bisher 345 Euro nur noch 276 Euro im Monat. Zudem wurde die Unterhaltsverpflichtung der Eltern geändert. Eltern und ihr erwachsener Nachwuchs gelten jetzt als eine "Bedarfsgemeinschaft" - das bedeutet, die Eltern müssen verstärkt ihr eigenes Einkommen einsetzen, um auch den Unterhalt der erwachsenen arbeitslosen Kinder mit zu finanzieren.
Die Änderungen bei Unterhalt und Regelsatz gelten ab Juli diesen Jahres. Die Regierung will so etwa 500 Millionen Euro im Jahr einsparen. Damit reagiert sie angeblich auf die um 19 Prozent gestiegene Zahl der Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften zwischen Januar und September 2005. Fakt aber ist, dass auch die Anzahl anderer Bedarfsgemeinschaften im gleichen Zeitraum um 16 Prozent gestiegen ist. Auch ist nicht klar, inwieweit es sich bei den Single-Haushalten um Leute handelt, die aus dem Haushalt der Eltern ausgezogen sind. Die Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II im Alter zwischen 18 und 25 Jahren liegt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bei 700.000.
Nach den neuen Regelungen darf künftig nur ausziehen, wer aus "schwer wiegenden sozialen Gründen" nicht mehr bei den Eltern wohnen kann oder in einem anderen Ort auf Arbeitssuche gehen muss. Entscheiden müssen das die Jobcenter. Nicht betroffen sind junge Arbeitslose, die bereits in einem eigenen Haushalt leben - für sie gilt ein Bestandsschutz.
Ab 2007 werden im Rahmen des Hartz-IV-Änderungsgesetzes auch die Rentenbeiträge des Bundes für Langzeitarbeitslose von monatlich 78 auf 40 Euro gekürzt, beschlossen Union und SPD gestern im Bundestag. Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen, angesichts der neuen Mehrheitsverhältnisse ist dessen Zustimmung aber gesichert.
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