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Politik: Alleinerziehende mit gemeinsamem Sorgerecht beim Elterngeld benachteiligt
geschrieben von: Frank am Dienstag, 26. September 2006, 16:46 Uhr
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Alleinerziehende, die gemeinsames Sorgerecht haben, sind beim Elterngeld benachteiligt, weil sie die Partnermonate nicht in Anspruch nehmen können.
Das ist nur bei alleinigem Sorgerecht möglich, dann können statt der 12 Monate die beiden zusätzlichen Partnermonate genommen werden, so daß sich insgesamt 14 Monate Anspruch auf das Elterngeld besteht. Bei gemeinsamem Sorgerecht jedoch verfallen die beiden Bonusmonate, da außerhalb des Haushalts lebende Partner/innen das Elterngeld nicht beziehen können.
Es ist zu fordern, daß der vorliegende Gesetzentwurf dahingehend geändert wird, daß alle Alleinerziehenden unabhängig von ihrer Sorgeregelung die zwei zusätzlichen Monate beziehen können.
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