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Das neue Scheidungsrecht

Geschrieben von pimboli am 01.09 2009 um 22:03:33 Uhr       1251 Aufrufe



 
Das neue Scheidungsrecht
Was sich zum 1. September ändert
Knapp ein Drittel aller Ehen werden mittlerweile geschieden. Vor der Hochzeit einen Ehevertrag abzuschließen ist mittlerweile nicht mehr unromantisch, denn wenn die Liebe futsch ist und die Trennung naht, dann zahlt sich diese Weitsicht aus.

Mehr als 100 Jahre dauerte es das alte zersplitterte Verfahren der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit neu zu reformieren. Alles wird nun einfacher: Scheidungen und alle Streitigkeiten in Familiensachen, geordnet in der neuen Reform, die heute in Kraft getreten ist. Nun ist ein Großes Familiengericht allein zuständig. Damit kann alles was die Ehe und Familie betrifft von nur einem Gericht entschieden werden.

Vermögensverhältnisse offenlegen
Bei der Festsetzung des Stichtages zur Offenlegung aller Vermögensverhältnisse stellt sich für den finanziell schlechter gestellten Partner Gerechtigkeit ein. Dies geschieht jetzt am Tag des gerichtlichen Scheidungstermins.
Bisher musste man dort nur die Vermögenswerte angegeben und hatte immer noch bis zum Ende des Trennungsjahres Zeit, um die Belege auch wirklich vorzulegen. Nicht selten wurde diese Möglichkeit genutzt, um Teile des Vermögens vor dem Ex-Partner in Sicherheit zu bringen.

Zugewinnausgleich
Eine Hochzeit ohne Vertrag kann dank des Zugewinnausgleichs ganz schnell zum Risiko werden: Der Partner wird zwar nicht automatisch Miteigentümer von Unternehmen, Immobilien, Erbschaften und Schenkungen, profitiert allerdings von Wertzuwächsen während der Ehe. Das bedeutet, dem Partner steht die Hälfte aller Wertzuwächse zu, die sich während der Ehe angehäuft haben.

Schulden
Was während der Ehe an Schulden abgebaut wurde, wird nun unter Zugewinn verbucht.
Wer mit 50.000 Euro Schulden die Ehe begann, diese aber im Verlauf der Ehe aber ausgleichen konnte und nun weitere 50.000 Euro auf der Haben-Seite verbuchen kann, macht nach der Reform nun einen Zugewinn von 100.000 Euro und muss diese mit dem Partner teilen. Auch dann noch, wenn er nur die 50.000 Euro von der Haben-Seite besitzt. Der aus dem Wegfall der Schulden entstehende Vermögensvorteil, bedeutet, dass der Partner eine höhere Summe als Ausgleich aufbringen muss. Wenn es ganz dumm läuft, müssen also wieder neue Schulden gemacht werden, um den Ex-Partner auszuzahlen.

Rentenansprüche
Chancengleichheit auch beim Thema Altersversorgung: Die Rentenansprüche, die beide Partner während der Ehe erworben haben, werden bei einer Scheidung genau aufgeteilt. Das gilt für die gesetzliche Rente, wie auch für die private oder betriebliche. Wer nun als Ehefrau, auf Grund der Kindeserziehung einige Jahre beruflich aussetzen musste, hat ebenso hohe Ansprüche, wie ihr Mann, der in dieser Zeit in die Rentenkasse eingezahlt hat. Außerdem erfolgt der Versorgungsausgleich - der Ausgleich der in der Ehezeit entstandenen Altersversorgungsansprüche - nach einer kurzen Ehe (höchstens drei Jahre) nicht mehr automatisch, sondern nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Partners.
Welche Abstriche müssen gemacht werden??
Aber es müssen auch Abstriche gemacht werden. Seit der Unterhaltsreform 2008 ist es für den besser verdienenden Partner (meist der Mann) finanziell weniger schmerzlich eine Ehe zu beenden und weniger „ertragreich“ für den, der vom Unterhalt abhängig wäre (meist die Frau), eine lange Ehe garantiert nach der Reform keinen lebenslangen Unterhalt mehr, schon gar nicht auf dem bisher gewohnten Lebensstandard. Müssen keine Kinder berücksichtigt werden, werden nur noch sogenannte ehebedingte Nachteilez.Bsp. der Karriereverzicht zu Gunsten der Familie, ausgeglichen. Der muss allerdings erst einmal bewiesen werden. Die Beurteilung liegt im Ermessen des Gerichtes, ob denn auch ohne Ehe ein nennenswerter beruflicher Aufstieg möglich gewesen wäre.

Trotz der neuen Reformen, wird es immer wichtiger werden, sich über eigene, individuelle Verträge abzusichern, um die gesetzlichen Vorgaben zu ändern oder zu ergänzen, denn auch das neue Recht hinterlässt noch immer große Lücken.

waltraud 01.09.2009

 



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