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sonnenkinder62
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Alleinerziehende ALG II Empfänger in NRW haben Anspruch auf größere Wohnung

Geschrieben von Frank am 06.02 2010 um 12:06:00 Uhr       877 Aufrufe



 
Alleinerziehende ALG II Empfänger in NRW haben Anspruch auf größere Wohnung
Alleinerziehende Empfänger von Arbeitslosengeld II haben in NRW seit dem 1 Januar 2010 möglicherweise Anspruch auf eine größere Wohnung. Hintergrund sind die neuen Wohnraumnutzungsbestimmungen NRW, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten sind.

Darin regelt die Landsregierung sämtliche Vorgaben für die soziale Wohnraumförderung. Hierunter fallen auch die Bestimmungen für den Personenkreis mit Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein. In der Neufassung wurden die angemessenen Wohnraumgrößen für Personen mit Anrecht auf eine geförderte Wohnung um fünf Quadratmeter angehoben. Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts sind die in den landesrechtlichen Regelungen für die Wohnraumförderung festgelegten Wohnraumgrößen auch für Empfänger von Arbeitslosengeld II und der Sozialhilfe anzuwenden. Damit erhöhen sich die als angemessenen geltenden Wohnungsgrößen für eine alleinstehende Personen von 45 m² auf 50 m² und für einen zwei Personenhaushalt von 60 m² auf 65 m². Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich Wohnfläche um zusätzlich 15 m². Auch viele Alleinerziehende werden von dieser Regelung profitieren, denn bundesweit beziehen ca. 40 % der Alleinerziehenden Leistungen nach dem SGB II.
Quelle :Tacheles e.V.
 



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