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Cochemer Modell

Cochemer Modell
Cochemer Modell
Das Cochemer Modell ist ein deutschlandweit in Fachkreisen Aufsehen erregendes Modellprojekt eines Arbeitskreises des Familiengerichts im Landkreis Cochem-/Zell  gemeinsam mit den Fachleuten der Jugendämter des Landkreises . Es handelt sich um ein seit Anfang der 1990er aus kleinen Anfängen entwickeltes, das Kindeswohl wirksam durchsetzendes Arbeitsmodell zwischen den im Trennungs- und Scheidungsgeschehen beteiligten Personen.

Angesicht der Sachlage, dass in zahllosen Scheidungsprozessen die unaufgearbeiteten Verletzungen langwierig und zu weiteren psychischen Traumatisierungen führend auf dem Rücken der mitbetroffenen Kinder ausgetragen werden, wollte man im Landkreis Cochem-Zell keine unstimmige Praxis fortführen. Ohnehin war der Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1991 mit neuen Ansätzen Rechnung zu tragen. Daraus entstand eine neue Form der Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen am familienrechtlichen Gerichtsverfahren. Im Detail hieß das, dass die Rechtsanwälte, die Erziehungs- und Lebensberatungsstelle, das Familiengericht, Mediatoren und andere Gutachter, das Jugendamt und weitere Beteiligte konsequent kooperativ miteinander umgehen.

Sprecher des regionalen Arbeitskreises Trennung-Scheidung betonen, dass ihre Aktivitäten von der Arbeitsbelastung sinnvollerweise auf den Landkreis Cochem-Zell beschränkt sind. Anlässlich einer Fachtagung am 9. Oktober 2003 wurde mittlerweile eine Landeskonferenz Trennung-Scheidung in Rheinland-Pfalz gegründet.

Die Humanistische Union, Ortsverband Marburg, forderte am 10. Januar 2005 in einer Presseerklärung, dass das Cochemer Modell bundesweit einzuführen sei.

VAMV, der Verein für alleinerziehende Müter und Väter hat eine Stellungnahme herausgegeben, die die Probleme und Anwendungsgrenzen des Cochemer Modells aufzeigt, insbesondere auch aus justitischer Sicht. Das Cochemer Modell unterscheidet nicht zwischen Trennungs- und Scheidungskonflikten von Paaren, in denen Gewalt von einem Elternteil gegen den anderen Elternteil verübt wurde, von Paaren, in denen Gewaltausübung und Gewalthandlungen nicht stattfanden. Der qualitative Sprung vom hochstrittigen Paarkonflikt zu einem von Gewalt geprägten bleibt unberücksichtigt.

Verfahrenstechnischer Ablauf des Cochemer Modells:

  • Rechtsanwälte verzichten auf konfliktverschärfende Schriftsätze und beschränken sich in verfahrensleitenden Schriftsätzen auf den wesentlichen Sachvortrag, der die Tatbestandsmerkmale aufzeigt.
  • Familienrichter verpflichten sich, schnell zu terminieren (innerhalb 14 Tagen nach Antragseingang).
  • Berater der Beratungsstellen verpflichten sich, innerhalb von 14 Tagen einen Gesprächstermin an die beteiligten Eltern zu vergeben.
  • Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Jugendämter verpflichten sich, jeden Gerichtstermin wahrzunehmen und verzichten auf Stellungnahmen in schriftlicher Form.
  • Sachverständige verpflichten sich zu lösungsorientiertem Arbeiten.
Dieses Vorgehen liegt derzeitig noch nicht in Gesetzesform vor. Es basiert auf freiwilliger Verständigung der Professionen, von der Erkenntnis bestimmt, dem Vorrang des Kindeswohles zum Durchbruch zu verhelfen, der allerdings vom Gesetz her bestimmt ist (§ 1697a BGB).

Erfahrungsaustausch: Cochemer Modell
Presseberichte zum Cochemer Modell: 10 Jahre Schlichtungspraxis im Familienkonflikt


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