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Existenzminimum

Existenzminimum
Existenzminimum
Quelle: Pixelquelle.de
Als Existenzminimum bezeichnet man die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben; dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung und eine medizinische Notfallversorgung.

Wie die Armutsdefinition ist die Definition des Existenzminimums immer kulturspezifisch und relativ. Das soziokulturelle Existenzminimum garantiert über das physische Existenzminimum hinaus ein Recht auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
 

Soziokulturelles Existenzminimum

Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 1, Absatz 1 ("Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.") in Verbindung mit dem Sozialstaatspostulat des Artikel 20 leitet sich in Deutschland die sozialstaatliche Praxis ab, den Sozialhilfesatz als minimale Grundversorgung jedem Bedürftigen zu gewährleisten.
 

In der Praxis der deutschen Sozialversicherung gibt es den Begriff des soziokulturellen Existenzminimums. Es ist ein statistisch berechneter Wert, der für die Höhe der Regelsätze des Arbeitslosengeld II, der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt entscheidend ist. Es entspricht den Ausgaben des ärmsten Fünftels der nach ihren Nettoeinkommen geordneten Einpersonenhaushalte, bereinigt um die Sozialhilfeempfänger. Soziokulturell bedeutet in diesem Zusammenhang, dass nicht die Preise eines politisch gesetzten Warenkorbes berücksichtigt werden, sondern die durch Befragungen ermittelten tatsächlichen Ausgaben. An den statistisch ermittelten Werten werden hohe Abschläge vorgenommen, um zwischen Erwerbstätigen und Beziehern der Grundsicherungsleistung einen deutlichen Abstand zu schaffen (das sogenannte Lohnabstandsgebot).
 

Schuldrechtliches Existenzminimum

Das pfändungsfreie Existenzminimum liegt ab dem 01. Juli 2005 gemäß § 850c ZPO bei einer Alleinstehenden Person bei 989,99 € netto, was ca. 1.400 € brutto monatlich bzw. jährlich brutto 16.800 € entspräche. Bei acht Stunden täglich ergibt das einen Stundenlohn von 8,10 € brutto. In der europäischen Sozialcharta ist das angemessene (Mindest-)Entgelt mit 68% des nationalen Durchschnittlohns taxiert, der in Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bei 15,89 € brutto liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto pro Stunde führt. Nach dem SGB II ist der rechnerische Bedarf für eine vierköpfige Familie bei 1.105 €, zuzüglich der tatsächlichen angemessenen Unterkunftskosten z. B. von ca. 450 € = 1.555 € Gesamtbedarf. Wenn die beiden Kinder (483 €) nicht berücksichtigt werden, sind es immer noch 1.072 € netto bzw. ca. 1.370 € brutto für ein Ehepaar ohne Kinder.

Steuerrechtliches Existenzminimum

Die Bundesregierung gibt das steuerfrei zu stellende gesetzliche Existenzminimum, das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht geringer sein darf als das vom Staat bedürftigen Bürgern in Form der Sozialleistungen gewährte soziokulturelle Existenzminimum, im Jahr 2005 für Alleinstehende mit insgesamt 7.356 Euro jährlich an. Für Ehepaare wird das Existenzminimum auf 12.240 Euro und für Kinder auf 3.648 Euro beziffert. Das steuerliche Existenzminimum beläuft sich für Alleinstehende auf 7.664 Euro, für Ehepaare auf 15.328 Euro und für Kinder auf 5.808 Euro (Freibeträge für Kinder).


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