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Chat für Alleinerziehende

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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Hopeless

Anfänger

Beiträge:

1

Samstag, 18. Oktober 2008, 12:36

Urlaub als Alleinerziehende in der Probezeit?

Hallo liebe Communitiy,

ich wollte mich mal erkundigen wie das mit der Urlaubsregelung ist.
Habe einen Vollzeitjob ab 01.11. in Aussicht und habe dann ein halbes
Jahr Probezeit, nun ist das Problem, dass der Kindergarten ab dem
24.12. zu hat bis zum 06.01. und so wie es aussieht, kann mir keiner
den kleinen für die Brückentage abnehmen... was mache ich denn da?
Adressen beim Jugendamt einholen von Tagesmütter, aber das muss
ich ja dann selber zahlen und das Geld hab ich leider noch nicht so
locker sitzen dann, als dass ich so 8 EUR pro Stunde übrig hätte :(

Ist das grundsätzlich unmöglich in der Probezeit Urlaub zu nehmen als
Alleinerziehende?

Was würdet ihr mir raten? Doch dann beim Arbeitgeber anfragen,
oder besser sein lassen und beim Jugendamt oder der Arge nachfragen,
ob ich nen Zuschuss bekomme für die Tagesmutter?

LG
Hopeless[addsig]

yulie

unregistriert

2

Samstag, 18. Oktober 2008, 14:51

RE: Urlaub als Alleinerziehende in der Probezeit?

Ich hatte in der Probezeit 3 Wochen Urlaub genommen - mein Chef wußte ja, das ich ein Kind habe, und natürlich hast du ja auch in der Probezeit Anspruch auf Urlaub.
Viele Grüße, Julia[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

3

Mittwoch, 22. Oktober 2008, 09:19

RE: Urlaub als Alleinerziehende in der Probezeit?

Hallo!

Kommt auf den Arbeitsvertrag an. Wenn da drin steht : kein Urlaub in der Probezeit dann gilt das so!

Rein vom Gesetzgeber gibt es keinerlei Ansprüche darauf als Alleinerziehende bevorzugt behandelt zu werden bei der Urlaubsregelung.... Auch hat man vom Gesetz her keinen Anspruch darauf in den Ferien bevorzugt Urlaub zu bekommen.... Solche Regelungen sind immer betriebsintern oder durch die Gewerkschaften geregelt , bzw. die Betriebsräte in den einzelnen Betrieben.....

Ich persönlich würde in den Arbeitsvertrag schauen, was dazu drin steht. Und wenn Urlaub in der Probezeit ausgeschlossen wird, würde ich in den saueren Apfel beißen und ne Tagesmutter zahlen.... Ev. gibts auch bei Euch die sog. Notfallplätze in anderen Kitas - ist zwar auch nicht so toll , aber weniger teuer und immer noch besser als den Arbeitsplatz zu riskieren..

Ist im Arbeitsvertrag nichts dazu vereinbart , dann gilt der Tarifvertrag.... Steht da nicht drin , daß man keinen Urlaub nehmen darf während der probezeit dann hast Du einen ganz normalen Urlaubsanspruch.... Nicht anders als jeder andere im Betrieb .<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 22.10.2008, 09:21 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

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